casio Geschrieben 25. April 2007 Geschrieben 25. April 2007 Ich habe gerade das Problem, was die Ermittlung des Arbeitnehmeranteils zur Sozialversicherung angeht. Folgende Aufgabe liegt mir vor: Laut Ergebnis liegt der Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung bei 657€. Ich komm nicht auf den Rechenweg :/ Zitieren
Woodstock Geschrieben 25. April 2007 Geschrieben 25. April 2007 Hallo, Du mußt zuerst einmal von allem den kompletten Betrag ausrechnen, also: 1. 3000 * 0,143 = 429 2. 3000 * 0,009 = 27 3. 3000 * 0,195 = 585 4. 3000 * 0,065 = 195 von 1 + 3 + 4 zahlt der Arbeitnehmer nur die Hälfte, die andere Hälfte zahlt der Arbeitgeber, also: 1. 429 / 2 = 214,50 2. 27 3. 585 / 2 = 292,50 4. 195 / 2 = 97,50 Dann alles zusammenrechnen: 214,50 + 27 + 292,5 + 97,50 = 631,50 Dann noch den Beitrag zu Pflegeversicherung dazu: 631,50 + 25 = 656,50 LG Sabine Zitieren
casio Geschrieben 25. April 2007 Autor Geschrieben 25. April 2007 ach so wird das gemacht, vielen dank sabine :> Zitieren
bassmaus69 Geschrieben 25. April 2007 Geschrieben 25. April 2007 Falls du nicht alles einzeln rechnen möchtest, gibt es noch eine weitere Möglichkeit. 14,3% + 19,5% + 6,5% = 40,3% / :2 = 20,15% = AG-Anteil 20,15% + 0,9% = 21,05% = AN-Anteil Dann 21,05% von dem Brutto 3.000,- € = 631,50 € plus 25,- € Pflegeversicherung = 656,50 € So sparst du dir etwas Zeit beim rechnen. Gruß bassmaus Zitieren
coin Geschrieben 14. November 2007 Geschrieben 14. November 2007 Servus, habe gerade die selbe Aufgabe gemacht und bei dem "gesetzlichen Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung" voll ins Fettnäpfchen getreten! Gibts eigentlich noch andere Ausnahmen neben diesem Wert, den der AN voll bezahlen muss? Nur dass ich für die Prüfung gewarnt bin Gruß Zitieren
Aspirin Geschrieben 14. November 2007 Geschrieben 14. November 2007 Servus, habe gerade die selbe Aufgabe gemacht und bei dem "gesetzlichen Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung" voll ins Fettnäpfchen getreten! Gibts eigentlich noch andere Ausnahmen neben diesem Wert, den der AN voll bezahlen muss? Nur dass ich für die Prüfung gewarnt bin Gruß Den Zusatzbeitrag zur Pflegeversicherung von 0,25%; jedoch nur wenn der Betroffene >= 23 Jahre alt und kinderlos ist ;-) Gruß Aspirin PS: Das Ergebnis aus der Musterlösung/Korrekturhilfe von 657€ ist falsch da der AN-Anteil der Pflegeversicherung in der Aufgabenstellung mit 25€ falsch angegeben wurde. Bei 3000€ Brutto wären das 25,50€ (0,85%). In der Korrekturhilfe wurde wohl mit dem richtigen Wert gerechnet, daher die 0,50€ Differenz ;-) Zitieren
Xtr3m3 Geschrieben 14. November 2007 Geschrieben 14. November 2007 Von welcher Aufgabe sprecht ihr denn genau? Könnt ihr mir mal bitte das Jahr nennen? Zitieren
coin Geschrieben 14. November 2007 Geschrieben 14. November 2007 Den Zusatzbeitrag zur Pflegeversicherung von 0,25%; jedoch nur wenn der Betroffene >= 23 Jahre alt und kinderlos ist ;-) Gruß Aspirin PS: Das Ergebnis aus der Musterlösung/Korrekturhilfe von 657€ ist falsch da der AN-Anteil der Pflegeversicherung in der Aufgabenstellung mit 25€ falsch angegeben wurde. Bei 3000€ Brutto wären das 25,50€ (0,85%). In der Korrekturhilfe wurde wohl mit dem richtigen Wert gerechnet, daher die 0,50€ Differenz ;-) Welche Musterlösung? Die gibt es bestimmt nicht frei verfügbar im Internet, oder? *hust* Gruß @ Xtr3m3: Winter 2006 / 2007, Aufgabe ?, irgendwo in WiSo Zitieren
Aspirin Geschrieben 14. November 2007 Geschrieben 14. November 2007 Quark, natürlich ned Coin. Ich habe mir das auch nur sagen lassen :hells: Gruß Aspirin Zitieren
MATTHAHA Geschrieben 15. November 2007 Geschrieben 15. November 2007 Falls du nicht alles einzeln rechnen möchtest, gibt es noch eine weitere Möglichkeit. 14,3% + 19,5% + 6,5% = 40,3% / :2 = 20,15% = AG-Anteil 20,15% + 0,9% = 21,05% = AN-Anteil Dann 21,05% von dem Brutto 3.000,- € = 631,50 € plus 25,- € Pflegeversicherung = 656,50 € So sparst du dir etwas Zeit beim rechnen. Gruß bassmaus Jetzt bin ich verwirrt. Wenn die Person mind. 23 Jahre alt und kinderlos ist, dann muss er doch 0,25% mehr zahlen, oder? Nicht 25 € Zitieren
Zucki Geschrieben 15. November 2007 Geschrieben 15. November 2007 Jetzt bin ich verwirrt. Wenn die Person mind. 23 Jahre alt und kinderlos ist, dann muss er doch 0,25% mehr zahlen, oder? Nicht 25 € normalerweise steht das dann in der Aufgabenstellung drin. Das ist eigentlich keine Angabe, die "IMMER" so ist. Das wird speziell (wie die IHK halt grad lustig ist) bei jeder Aufgabe weggelassen oder dazugeschrieben Aber du hast recht, Die 0,25% Zuschlag werden auf den Pflegeversicherungsteil des AN dazu gerechnet. Also wenn der gesamte Prozentsatz von 1,7 angegeben ist (nur mal als Beispiel) und es werden 0,25% Zuschlag angegeben, wird 1,7% durch 2 geteilt (weil halbe halbe AG/AN) = 0,85 % für beide! Werden jetzt noch die 0,25% für den AN dazuaddiert, sind wir bei 1,1% für den AN! Und das wars auch schon Edit: merke grad, dass ich da was geschrieben hab, das gar net zur Fragestellung gepasst hat :upps Hab mir eben nochmal die Aufgabe durchgelesen. Ich denk hier gehts darum, dass keine 1,7% angegeben sind, sondern eben schon berechnet die 25€ für den AN. Was der AG da zahlt is mal in erster Linie wurscht Hier isses aber bei der Krankenkasse auch so wie schon oben beschrieben. 14,3% / 2 = 7,15 % für AN/AG --> 7,15% + 0,9 % = 8,05 % für den AN = 241,50 € wenn ich mich net recht irre Zitieren
fach_i_81 Geschrieben 15. November 2007 Geschrieben 15. November 2007 Den Zusatzbeitrag zur Pflegeversicherung von 0,25%; jedoch nur wenn der Betroffene >= 23 Jahre alt und kinderlos ist ;-) "Nur" ist gut. Klingt so, als wäre es ne Ausnahme ... dürfte aber eher der Regelfall als die Ausnahme sein ... Zitieren
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