SchnittenP Geschrieben 25. April 2007 Geschrieben 25. April 2007 Hi, darf ich mir das zur Übersicht? Also Zettel rein kleben um schneller ein Thema zu finden? bspw, Kostenkalkulation etc etc? danke
Der Kleine Geschrieben 25. April 2007 Geschrieben 25. April 2007 Das ist abhängig von der IHK. Am besten dort anrufen oder mailen und deren Aussage schriftlich bestätigen lassen.
Ouzo Geschrieben 26. April 2007 Geschrieben 26. April 2007 Also bei uns, IHK Essen, ist es wohl erlaubt!
RhababaBob Geschrieben 26. April 2007 Geschrieben 26. April 2007 bei uns in bonn für gh1 und gh2 ebenfalls. aber in wiso dürfen wir es nich benutzen
CMOS Geschrieben 26. April 2007 Geschrieben 26. April 2007 Klär das unbedingt mit der IHK, bei uns hatte damals jeder DIN A4 Seitenweise Material im Tabellenbuch. Quasi aus einem Buch 2 gemacht.
robotto7831a Geschrieben 26. April 2007 Geschrieben 26. April 2007 Die Frage kann wie Der Kleine schon geschrieben hat nur die jeweilige zuständige IHK beantworten. Ob es bei anderen IHK's erlaubt ist oder nicht spielt keine Rolle. Nur das was die jeweils zuständige IHk sagt gilt. Frank
Ouzo Geschrieben 26. April 2007 Geschrieben 26. April 2007 Klär das unbedingt mit der IHK, bei uns hatte damals jeder DIN A4 Seitenweise Material im Tabellenbuch. Quasi aus einem Buch 2 gemacht. Hat keiner was gesagt, wie? Je nachdem was für eine Aufsicht man hat interessiert die das doch eh nicht.
SchnittenP Geschrieben 27. April 2007 Autor Geschrieben 27. April 2007 ok register sind wohl erlaubt. Formeln auch, aber keine Beispiele. Frage ist wo man hier dann die Grenze zieht ^^... danke erstmal
Der Kleine Geschrieben 27. April 2007 Geschrieben 27. April 2007 ok register sind wohl erlaubt. Formeln auch, aber keine Beispiele. Frage ist wo man hier dann die Grenze zieht ^^... danke erstmalNochmal: Das ist abhängig von der IHK. Am besten dort anrufen oder mailen und deren Aussage schriftlich bestätigen lassen.
Ouzo Geschrieben 27. April 2007 Geschrieben 27. April 2007 In meiner Einladung zur Abschlussprüfung Sommer 2007 steht: Das Tabellenbuch darf keine Randbemerkungen, Notizen o.ä. enthalten. Die Befestigung von "Reitern" oder "Fahnen" am Seitenrand zum schnelleren Finden bestimmter Inhalte oder Kapitel ist gestattet. IHK Essen
DanielQ Geschrieben 4. Mai 2007 Geschrieben 4. Mai 2007 ok register sind wohl erlaubt. Formeln auch, aber keine Beispiele. Frage ist wo man hier dann die Grenze zieht ^^... danke erstmal ich denke das merkt man dann schon selbst
=Jägermeister= Geschrieben 4. Mai 2007 Geschrieben 4. Mai 2007 Email der IHK Frankfurt (am Main): Guten Tag Herr XXXX, Sie dürfen "Reiter" anbringen. Sie dürfen auch aus einer neueren IT-Handbuchauflage Seiten kopieren, bitte mit Kopie der Auflage. Eigene Notizen sind nicht zulässig, da bei einer Überprüfung der Bücher die Abgrenzung von Aufgabenlösungen zu "harmlosen" Erklärungen zu Missverständnissen führen könnte.
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