lordy Geschrieben 27. April 2007 Teilen Geschrieben 27. April 2007 Hallo, ich bin nun nach längerer Zeit mal wieder dabei, eine Bewerbung zu verfassen und habe nun folgendes Problem: Zur Zeit bin ich bei einem großen Unternehmen, von dem ich allerdings kein Zwischenzeugnis habe und auch nicht anfordern will, da ich keinen Druck habe, weg zu gehen und hier keine Pferde scheu machen will. Vorher war ich bei einem kleinen Mittelstandsladen, der ziemliche Zahlungsschwierigkeiten hatte (Gehalt oft mehrere Wochen im Verzug), weshalb ich dort auch fristlos gekündigt habe. Das Arbeitszeugnis von dieser Firma (also mein aktuell letztes) mußte ich mir dann zusammen mit dem restlichen Geld und den Unterlagen über einen Anwalt holen und dementsprechend ist es natürlich ausgefallen. Meine Frage ist nun: Kann ich in der Bewerbungsmappe (setze auf eine "klassische" Bewerbung) irgendwie auf diese Umstände hinweisen ? Ich denke, es wird dem Personaler sicherlich auffallen, das die zwei vorhergehende Zeugnisse gut bis sehr gut waren aber da er ja die Hintergründe nicht kennt wird ihm so eins sicherlich zu denken geben. Ich wäre für Ideen dankbar Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Akku Geschrieben 27. April 2007 Teilen Geschrieben 27. April 2007 Wenn Du nicht weggehen willst, wieso erstellst Du dann eine Bewerbungsmappe? Wenn Du Dich auf eine andere Stelle bewerben möchtest, kannst Du jederzeit ein Zwischenzeugnis anfordern. Das ist vollkommen legitim und üblich. Pferde macht man damit i.d.R. nicht scheu! Es sollte eigentlich vollkommen normal sein, sich alle halbe Jahre, ein eben solches Zeugniss ausstellen zu lassen. Du kannst natürlich auf die Schwierigkeiten mit dem zahlungsunfähigen Unternehmen hinweisen. Pass jedoch auf, dass das nicht in die Ecke "schlecht machen", "rummeckern" fällt und vor allen Dingen keine Namen nennen. Versuch auf sachlicher Ebene diesen Sachverhalt darzustellen. Damit sollte kein Personaler Probleme haben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
jens.ebinger Geschrieben 27. April 2007 Teilen Geschrieben 27. April 2007 Pferde macht man damit i.d.R. nicht scheu! Es sollte eigentlich vollkommen normal sein, sich alle halbe Jahre, ein eben solches Zeugniss ausstellen zu lassen. Bitte? "alle halbe Jahre"? Pferde macht man damit schon scheu! Du kannst natürlich auf die Schwierigkeiten mit dem zahlungsunfähigen Unternehmen hinweisen. Genau, schreib einfach "wirtschaftliche Schwierigkeiten". Am besten, wenn die Zeit zwischen aktuellen AG und dem davor recht kurz ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Darth_Zeus Geschrieben 28. April 2007 Teilen Geschrieben 28. April 2007 Servus Jens, belege bitte einmal die These, dass man mit einem regelmässigen AZ die Pferde scheu macht. Und erkläre mir auch die Sätze: 'Genau, schreib einfach "wirtschaftliche Schwierigkeiten". Am besten, wenn die Zeit zwischen aktuellen AG und dem davor recht kurz ist.' noch einmal genauer. Danke. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
thomas_kleynen Geschrieben 29. April 2007 Teilen Geschrieben 29. April 2007 @DZ: schlechte Laune, weil Bayern daheim verloren hat? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tachyoon Geschrieben 30. April 2007 Teilen Geschrieben 30. April 2007 Zur Zeit bin ich bei einem großen Unternehmen, von dem ich allerdings kein Zwischenzeugnis habe und auch nicht anfordern will, da ich keinen Druck habe, weg zu gehen und hier keine Pferde scheu machen will. Wenn du mal ein Zwischenzeugnis anforderst, ist das noch lange kein Zeichen, dass du definitiv weg willst. Das sagst du auch selber. Vorher war ich bei einem kleinen Mittelstandsladen, der ziemliche Zahlungsschwierigkeiten hatte (Gehalt oft mehrere Wochen im Verzug), weshalb ich dort auch fristlos gekündigt habe. Das Arbeitszeugnis von dieser Firma (also mein aktuell letztes) mußte ich mir dann zusammen mit dem restlichen Geld und den Unterlagen über einen Anwalt holen und dementsprechend ist es natürlich ausgefallen. Das Zeugnis darf nicht "dementsprechend" ausfallen. Leistung muss als Leistung bewertet werden, positiv wie negativ. Das Zeugnis ist und darf kein Rachinstrument für AG sein und kein Wunschkonzert für AN. Wenn es noch möglich ist, ändern lassen. Mit deinem neusten Arbeitszeugnis sollte sich das Problem mit dem schlechten(?) Zeugnis davor erledigt haben. Der Personaler wird schon von sich aus nachfragen, weshalb es bei der einen Firma nicht geklappt hat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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