Veröffentlicht 1. Mai 200718 j Hallo Forenkollegen, Ich habe eine Verständisfrage zu der Aufgabe 10 der Sommerprüfung 2006 in WISO. Dort geht es um eine Gehaltsabrechnung. Ich habe alles verstanden bis auf den "Lohnsteuerfreibetrag". Wie verhält sich das damit? Ziehe ich die 150€ vorab von der gesamten Lohnsteuer ab und muss die 5,5% SOLZ und 9% Kirchensteuer dann auf die neue Lohnsteuer umrechnen? Oder rechne ich ganz normal die Lohnsteuer + SOLZ + Kirchensteuer und ziehe am Ende einfach 150€ ab? Weil, dann ändern sich ja wie in Aufgabe 10c ja ebenfalls die Werte für Lohnsteuer, SOLZ und Kirchensteuer. Ich bitte um Aufklärung
1. Mai 200718 j Hallo Forenkollegen, Ich habe eine Verständisfrage zu der Aufgabe 10 der Sommerprüfung 2006 in WISO. Dort geht es um eine Gehaltsabrechnung. Ich habe alles verstanden bis auf den "Lohnsteuerfreibetrag". Wie verhält sich das damit? Ziehe ich die 150€ vorab von der gesamten Lohnsteuer ab und muss die 5,5% SOLZ und 9% Kirchensteuer dann auf die neue Lohnsteuer umrechnen? Oder rechne ich ganz normal die Lohnsteuer + SOLZ + Kirchensteuer und ziehe am Ende einfach 150€ ab? Weil, dann ändern sich ja wie in Aufgabe 10c ja ebenfalls die Werte für Lohnsteuer, SOLZ und Kirchensteuer. Ich bitte um Aufklärung Seruvs du musst folgendes machen 2156 + 26 (VL-Anteil vom Arbeitgeber) = 2182 [das ist das Sozialversicherungspflichtige Bruttogehalt] dann ziehst du die 150 € ab: 2182 - 150 = 2032 [steuerpflichtige Bruttogehalt] Die Lohnsteuer, die Kirchensteuer, den Solidaritätszuschlag berechnest du von den 2032 € Die KV, PV + 0,25 , RV, AV berechnest von den 2182 Das Nettogehalt ist dann 2182 - Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag, KV, AV, RV, PV Der Auszahlungsbetrg ist dann das Nettogehalt - 40
1. Mai 200718 j Danke für die schnelle Antwort Ich bin grad nur etwas verwirrt, mein Tabellenbuch sagt dass das Bruttogehalt + VL-Anteil = steuerpflichtige Bruttogehalt ist. Bisher bin ich weiterhin davon ausgegangen, das steuerpflichtige Bruttogehalt - Lohnsteuer, SOLZ und Kirchensteuer = sozialversicherungspflichtige Bruttogehalt ist.
2. Mai 200718 j Weiss denn niemand wie das gerechnet wird? Ich bin verwirrt weil laut IT-Tabellenbuch das Bruttogehalt + VL-Arbeitgeberanteil das steuerpflichtige Bruttogehalt ergibt. Und von dem Bruttogehalt ziehe ich doch die gesamte Lohnsteuer ab, wobei das dann das sozialversicherungspflichtige Bruttogehalt ist, oder seh ich das falsch?
2. Mai 200718 j Du musst vom Bruttogehlat alles abziehen, also Steuer + Sozialversicherung. Es sei denn du hast einen Freibetrag. Dann ziehst du von Bruttogehalt den Freibetrag ab und rechnest die Lohnsteuer aus, Kirchensteuer, Solitaritätszuschlag Vom Bruttogehalt ziehst du dann die Sozialversicherung ab Verstanden????
2. Mai 200718 j Ehrlich gesagt, nein Ich kann mir unter den Begriffen "sozialversicherungspflichtiges Bruttogehalt" und "steuerpflichtiges Bruttogehalt" nichts vorstellen. Mich hat dein erster Post verwirrt. Nochmal allgemein: Bruttogehalt + evtl. VL-Arbeitnehmeranteil =steuerpflichtiges Bruttogehalt, richtig? steuerpflichtiges Bruttogehalt - Lohnsteuer,Kirchensteuer,Solidaritätszuschlag = sozialversicherungspflichtiges Bruttogehalt Von diesem sozialversicherungspflichtigen Bruttogehalt ziehe ich dann die Anteile der Sozialversicherungen ab. Dann hab ich das Nettogehalt. Davon dann noch 40€ VL ab und ich hab den Auszahlungsbetrag,korrekt? Sorry wenn es evtl. etwas "dumm" ausschaut, das ich soviel frage, aber ich versuch es zu verstehen. :upps
2. Mai 200718 j Ehrlich gesagt, nein Ich kann mir unter den Begriffen "sozialversicherungspflichtiges Bruttogehalt" und "steuerpflichtiges Bruttogehalt" nichts vorstellen. Mich hat dein erster Post verwirrt. Nochmal allgemein: Bruttogehalt + evtl. VL-Arbeitnehmeranteil =steuerpflichtiges Bruttogehalt, richtig? = RICHTIG steuerpflichtiges Bruttogehalt - Lohnsteuer,Kirchensteuer,Solidaritätszuschlag = sozialversicherungspflichtiges Bruttogehalt =FALSCH Von diesem sozialversicherungspflichtigen Bruttogehalt ziehe ich dann die Anteile der Sozialversicherungen ab. Dann hab ich das Nettogehalt. Davon dann noch 40€ VL ab und ich hab den Auszahlungsbetrag,korrekt? = Richtig Sorry wenn es evtl. etwas "dumm" ausschaut, das ich soviel frage, aber ich versuch es zu verstehen. :upps vom steuerpflichtiges Bruttogehalt ziehst du alles ab, egal ob Lohnsteuer oder Krankenversicherung WEnn du jetzt aber einen Steuerfreibetrag hast, dann ziehst du den vom Bruttogehlat ab bevor die Lohnsteuer berechnest. Aber die Krankenversicherung berechnest du vom Bruttogehalt (da ist der Freibetrag drin) und ziehst ihn dann vom Bruttogehlat ab.
2. Mai 200718 j Danke für deine Antwort, es wird langsam klarer. Aber folgendes Satz verstehe ich nochnicht 100%ig: Aber die Krankenversicherung berechnest du vom Bruttogehalt (da ist der Freibetrag drin) und ziehst ihn dann vom Bruttogehlat ab. Nur die Krankenversicherung? Oder alle Sozialversicherungsanteile? P.S.: Hast du evtl. ICQ oder so? :hells:
2. Mai 200718 j Danke für deine Antwort, es wird langsam klarer. Aber folgendes Satz verstehe ich nochnicht 100%ig: Nur die Krankenversicherung? Oder alle Sozialversicherungsanteile? P.S.: Hast du evtl. ICQ oder so? :hells: alle Sozialversicherungsanteile
5. Mai 200718 j Hi, wie lauten denn die Lösungen für die Aufgabe 10 ? So kann man es besser nachvollziehen. Eine Mögliche Lösung habe ich sogar vorliegen, aber auf das Ergebnis komm ich einfach nicht! Vielen Dank schon einmal!
5. Mai 200718 j Als kleine Hilfe: Bei der Lohnberechnugn goibt es jetzzt neue Regeln, die be iden alten Prüfungen nicht berücksichtigt sind: bei der Krankenversicherung muss der Arbeitnehmer zu seinem Anteil 0,9% zusätzlich vom Bruttogehalt abrechnen. Also: z.B. 7% + 0,9% = 7,9% vom sozialversicherungspflichtigen Bruttogehalt. Außerdem muss bei der Pflegeversicherung nochmals 0,25% abgezogen werden, wenn der Arbeitnehmer über 23 ist und ohne Kind lebt. Ich hoffe ich konnte mit dem Beitrag helfen...
5. Mai 200718 j Muss ich denn nächste Woche in der Prüfung ebenfalls nach diesen neuen Regeln verfahren? Sind diese Änderungen denn zusätzlich in der Aufgabenstellung dann angegeben?
6. Mai 200718 j Muss ich denn nächste Woche in der Prüfung ebenfalls nach diesen neuen Regeln verfahren? Sind diese Änderungen denn zusätzlich in der Aufgabenstellung dann angegeben? Man kann es nur hoffen ,dass es drinsteht. Sollte es aber nicht drinstehen und du wendest es an, weil es ja im Gesetz verankert ist, dann schreibste ne kurze erläuterung, dass du es mit eingetragen hast, dann biste auf der sicheren Seite
6. Mai 200718 j Hallo zusammen, ich habe es nun mal gerechnet. (Laut IHK richtig). a) 2156 + 26 = 2182 2182 - 150 = 2032 ca) 269,16 (In der Tabelle abzulesen) cb) 24,22 (In der Tabelle abzulesen) cc) 14,80 (In der Tabelle abzulesen) da) [2182 * ((13,8 / 2) + 0,9)] / 100 = 170,20 db) [2182 * ((1,70 / 2) + 0,25)] / 100 = 24,00 dc) 2182 * ((19,5 / 2) / 100) = 212,75 dd) 2182 * ((6,5 / 2) / 100) = 70,92 e) 2182 - 269,16 - 24,22 - 14,80 - 170,20 - 24,00 - 212,75 - 70,92 = 1395,96 f) 1395,96 - 40(VWL) = 1355,96 Bei Fragen, schreiben
6. Mai 200718 j ich erklärs mal fürs Verständnis: das es steuer- und sozialversicherungspflichtiges Bruttogehalt gibt, und wie man es ausrechnet, habt ihr ja anscheinend schon verstanden. von dem steuerpflichtigen aus muss man hergehen und in der Tabelle die entsprechende Lohnsteuer, Soli und evtl. Kirchensteuer heraussuchen und notiert sich die abzuziehenden Werte. Dann geht man her und rechnet den Arbeitnehmeranteil mit den Prozentsätzen halbiert an den Sozialversicherungen aus. Und da nimmt man als Basis natürlich die sozialversicherungspflichtige Summe, die höhere. Weil sonst würde ja jeder Depp hergehen und sich utopische Summen als Lohnsteuerfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen, damit er bei den Sozialversicherungen spart. Der Staat schenkt uns aber nichts. Im Gegenteil. Am Ende zieht man dann vom sozialversicherungspflichtigen Bruttogehalt alles abzuziehende ab. Einfach nicht ins Tabellenbuch gucken wenn ihr so was übt, das darf man bei der WISO Prüfung eh nicht benutzen und es ist unvollständig was da drin steht.
7. Mai 200718 j Einfach nicht ins Tabellenbuch gucken wenn ihr so was übt, das darf man bei der WISO Prüfung eh nicht benutzen und es ist unvollständig was da drin steht. Das fällt mir ja jetzt gerade erst auf, dass man das nicht darf. Wie behindert sind die Leute eigentlich? Laut Abschlussprüfung Sommer 06 darf man nicht mal nen Taschenrechner benutzen.
7. Mai 200718 j Laut Abschlussprüfung Sommer 06 darf man nicht mal nen Taschenrechner benutzen.Wo haste denn das her? Das ist nämlich falsch, zumindest steht es auf dem Deckblatt im WISO Teil unter Punkt 9 schwarz auf weiß, dass ein Taschenrechner erlaubt ist. :mod:
7. Mai 200718 j Ich habe nur links neben den Punkten geguckt, da dort die Hilfsmittel für die GA1 und GA2 standen, SORRY :old
8. Mai 200718 j also bei mir kommt da immer 1395,95 raus habs jetzt schon mehrmals gerechnet zweifel schon an allem
8. Mai 200718 j Bruttogehalt + evtl. VL-Arbeitnehmeranteil =steuerpflichtiges Bruttogehalt hab das eben gelesen! das ist falsch!!!!!! das bruttogehalt und der arbeitGEBERanteil der VL ergeben das steuerpflichtige Bruttogehalt...! aufpassen...aber die Lösung die gepostet wurde durfte als erklärung reichen!
2. Mai 200817 j Man kann es nur hoffen ,dass es drinsteht. Sollte es aber nicht drinstehen und du wendest es an, weil es ja im Gesetz verankert ist, dann schreibste ne kurze erläuterung, dass du es mit eingetragen hast, dann biste auf der sicheren Seite ACHTUNG: WiSo wird maschinell korrigiert. Da trägt man die Lösungen wie in der ZP nur auf einem Blatt ein. Eine Anmerkung bringt hier also nichts. Interessieren würde mich jetzt aber auch, wie man da vorgehen soll. Und was mich auch noch interessiert: Woher wisst ihr denn die Steuerklasse der guten Frau? Steht ja nicht angegeben und aus dem Kopf weiß ich nicht welche das ist bei 25 Jahren und Kinderlos. Gruß, Shino
2. Mai 200817 j also bei mir kommt da immer 1395,95 raus habs jetzt schon mehrmals gerechnet zweifel schon an allem Das passiert bei mir übrigens auch und das hatte ich auch bei einer anderen Aufgabe schonmal. Wie kommt der mist?? Keine Lust deswegen Punkte liegen zu lassen.
5. Mai 200817 j Die Lösung mit 1355,96 (1395,96) ist richtig, wenn man mit 3 Nachkommasstellen rechnet. Ich weiß nicht ob die IHK eine bestimmte Anzahl an Nachkommastellen verlangt, aber die Lösung mit Excel ausgerechnet ergibt das IHK Ergebnis.
5. Mai 200916 j Und was mich auch noch interessiert: Woher wisst ihr denn die Steuerklasse der guten Frau? Steht ja nicht angegeben und aus dem Kopf weiß ich nicht welche das ist bei 25 Jahren und Kinderlos. Leider musst du das im Kopf wissen. Ledig + kinderlos ist immer Steuerklasse I, Ledig mit Kind immer Steuerklasse II, Bei einem Eheverhältnis kann man je nach Verdienst wählen zwischen 3+5 oder 4+4. Wenn beide Ehepartner gleich verdienen wählst du 4+4, anderenfalls 3+5. Bei einer Nebentätigkeit bekommst du eine zweite Lohnsteuerkarte, wodurch du automatisch in die Lohnsteuerklasse 6 rutscht. Hier noch ein Link von Wikipedia: Lohnsteuerklasse ? Wikipedia
6. Mai 200916 j Hat sich bei der Pflegeversicherung etwas geändert seitdem? Teilt man erst den Betrag und zählt dann den Zuschlag dazu oder erst dazuaddieren und dann teilen?
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