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Geschrieben

Ich habe diesen demänchst ein Gespräch mit meinem Chef zwecks Übernahme.

Angestellte im öffentlichen Dienst werden meines Wissens seit neuestem nach TVöD(nicht mehr BAT) entlohnt.

Sollte ich mir nun Gedanken machen was ich sage wenn ich nach Gehaltsvorstellungen gefragt werde, oder kann man da eh nix machen weil alles festgelegt ist ?

Und wenn nicht, weis jemand was man als ausgelernter Fisi kriegt bzw. in welcher Entgeldgruppe man sich befindet?

Ich bin 25, hab Mittlere Reife, eine zweite Ausbildung als Groß- Außenhandelskfm, und habe schon 3 Jahre Ausbildung bei dem Verein absolviert.

Danke im Voraus.

Geschrieben

Hi,

das kommt auf gewisse Faktoren an. Früher wurde die Ausbildung für die Höhe der Vergütung massgeblich beachtet, inzwischen nach dem neuen TVÖD ist deine Tätigkeit entscheidend.

Als ich 2001 als Fachinformatiker Systemintegration im ÖD angefangen habe wurde ich BAT IVb eingestuft ( seinerzeit ca. 4000 DM brutto). Durch die ganzen Bewährungsaufstiege etc. wächst das natürlich.

Im neuen Tarif bin mit E11 eingestuft, das sind bissl über 2.900.- brutto. Da sind natürlich die 6 Jahre Berufserfahrung mit vergütet.

Zu deiner Frage:

Gedanken kannst du dir klar machen, aber ändern wirst du es nicht können. Du kannst nur nachfragen, in welche Entgeltgruppe du aufrgund deiner Tätigkeit engruppiert wirst. DIe Entgeltgruppen Tabellen sind öffentlich einsehbar.

Hoffe ich konnte dir helfen.

Gruß Kappa

Geschrieben

Ein Bekannter der auch im Ö.Dienst Arbeitet hat gemeint er kriegt gruppe 9 nach der Ausbildung.

Das wär ja schon ganz schön hoch imo :)

Danke für die Hilfe bimei & Kappa

  • 1 Jahr später...
Geschrieben

Angestellte im öffentlichen Dienst werden meines Wissens seit neuestem nach TVöD(nicht mehr BAT) entlohnt.

Nicht unbedingt.

Nur wenn die Behörde/Uni/FH/etc... auch dem neuen System (TVÖD) angeschlossen ist. Hier an der FH in Gießen gibt es noch keine Bestrebungen auf TVÖD zu wechseln. Ich wurde mit BatVIb eingestuft und hatte KEINE Chance nach oben zu gelangen. Naja nach 2 Jahren gabs einen neuen Vertrag und mir wurde BATVb versprochen - nur bekam ich wieder VIb :(

Ich denke, wenn du am Anfang nach E9 eingestuft wirst, bist du gut bedient.

Geschrieben

Der mittlere Dienst geht nur bis EG9! Also Facharbeiter mit einer "normalen" Berufsausbildung ist im Regelfall auch nicht mehr drin. Ich fange im 1. Jahr mit EG5 an. Über Weiterqualifikationen ist es dann möglich für mich - nach langer langer Zeit - irgendwann vllt die EG11 zu erreichen. Mal schauen was kommt ;)

Geschrieben

Bin ich hier im falschen Film??

Habe ein Diplom in Informatik von einer Fachhochschule und bekam BAT IVb mit Aufstieg nach IVa. Übergeleitet wurde ich zum 1.11.2006 nach TV-L E10 Stufe 2.

Als mein befristeter Vertrag auslief wollte ich natürlich mehr, und höher wie E10 ging nicht, als ich dies ablehnte hat man mir E10 plus eine persönliche Zulage auf die E11 angeboten -> abgelehnt, denn wie man hier im Forum liest bezahlen das manche Öffentliche Einrichtungen schon Mitarbeitern ohne Studienabschluß.

Geschrieben
Bin ich hier im falschen Film??

Habe ein Diplom in Informatik von einer Fachhochschule und bekam BAT IVb mit Aufstieg nach IVa. Übergeleitet wurde ich zum 1.11.2006 nach TV-L E10 Stufe 2.

Als mein befristeter Vertrag auslief wollte ich natürlich mehr, und höher wie E10 ging nicht, als ich dies ablehnte hat man mir E10 plus eine persönliche Zulage auf die E11 angeboten -> abgelehnt, denn wie man hier im Forum liest bezahlen das manche Öffentliche Einrichtungen schon Mitarbeitern ohne Studienabschluß.

Naja, die E11 kann man im Normallfall nur bekommen wenn man sonstige Qualifikationen aufweisen kann, die somit gleichwertig zu einem abgeschlossenen Studium geshen werden. Um über die E11 zu kommen musst du Leitende Funktionen übernehmen.

Geschrieben
Der mittlere Dienst geht nur bis EG9! Also Facharbeiter mit einer "normalen" Berufsausbildung ist im Regelfall auch nicht mehr drin. Ich fange im 1. Jahr mit EG5 an. Über Weiterqualifikationen ist es dann möglich für mich - nach langer langer Zeit - irgendwann vllt die EG11 zu erreichen. Mal schauen was kommt ;)

der mittlere Dienst geht nur bis EG8! Ab EG9 bist im gehobenen Dienst!

Geschrieben

naja aber im TVÖD hat man wenigstens die Chance aufzusteigen. Nach Bat ist VI der Einstieg (denk ich mal), nach Projekterfahrung BAB V.

Aber Bat IV ohne Studium geht bei uns gar nicht.

Hier in der Verwaltung wurde ich schon komisch angeschaut, wo ich erähnte was ich alles mache,das das mit meiner Stellenbeschreibung NIE mehr reichen würde für Bat VI.(Aber da hören die lieber weg und bezahlen weniger - ach ja das Land ist ja soooo arm - lieber schön die Ausgaben für Waffentechnik ausgeben - aber anderes Thema). Echt mies.

Fazit - raus ausm ÖD!

Geschrieben
Der mittlere Dienst geht nur bis EG9! Also Facharbeiter mit einer "normalen" Berufsausbildung ist im Regelfall auch nicht mehr drin. Ich fange im 1. Jahr mit EG5 an. Über Weiterqualifikationen ist es dann möglich für mich - nach langer langer Zeit - irgendwann vllt die EG11 zu erreichen. Mal schauen was kommt ;)

Von EG 5 auf EG 11 ==> Ist wohl eher ein Märchen, ich kann mir das beim besten Willen nicht vorstellen auch nach längerer Zeit.

Geschrieben
Von EG 5 auf EG 11 ==> Ist wohl eher ein Märchen, ich kann mir das beim besten Willen nicht vorstellen auch nach längerer Zeit.

Also mein Ex-Kollege bekam nach meinem Ausscheiden meine E10 und hatte vorher E8. Hintergrund war einfach, dass er meine Arbeiten übernehmen musste. Wäre ich geblieben hätte ich übrigens die E11 bekommen.

Geschrieben

Das hängt auch ganz von der Stelle ab. Bewirbt sich jemand, der vorher EG 8 hatte auf eine EG 10 Stelle und wird genommen, bekommt er auch EG 10. Im ÖD ist es eben so, dass Stellen bewertet werden und für diese dann geeignete Bewerber gesucht werden.

Leider ist es so, dass gerade die EDV nicht wirklich ihren Platz im BAT hat, da der BAT eben schon so alt ist, dass diese nur über eine Anlage ihren Platz gefunden hat. Nur halten sich nicht immer alle an die Anlage und/oder kennen sie nicht und bewerten dann EDV-Tätigkeiten niedriger, als es eigentlich sein sollte - und Bewährungsaufstiege / Neukalkulationen sind dann sehr schwierig und langwierig.

Dadurch kommen dann Spannen hier im Forum zustande, die von EG3 bis EG12 gehen können. Dabei möchte man eigentlich vermuten, dass gerade der ÖD doch organisiert genug sein sollte....so leicht kann man sich irren.

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Hy @ll, bei mir ist es demnächst auch soweit das ich in das Berufsleben entlassen werde.

Zunächst einmal zur Vorgeschichte bzw. aktuellen Situation:

Ich habe die letzten 3 Jahre ein duales Studium der Informatik an einer privaten FH absolviert. Wie der Zusatz dual schon vermuten lässt, habe ich nebenbei in einer Firma gearbeitet. Dies lief an sich wie an einer BA ab, also immer 3 Monate studieren u. 3 Monate in der Firma arbeiten. Diese finanziert(e) mir das Studium unter der Vorraussetzung, dass ich nach erfolgreichem Abschluss des Studiums mich dazu verpflichte, 3 Jahre weiter bei ihnen zu arbeiten . Die Bezahlung sollte nach BAT IVb erfolgen.

Aktuell ist die Situation so, dass ich im letzten Praxisquartal bin u. mein Diplom (FH) zu 95% in der Tasche habe (Prof. brauchen immer ewig für Klausuren :\). Zusätzlich zum Diplom hab ich noch eine Ausbildung bzw. einen Abschluss zum Fachinformatiker für Anwendungsentwicklung. Soweit ich das jetzt von einem Kommilitonen der genau in derselben Situation steckt mitbekommen habe, möchte uns die Firma einen 2jahres Vertrag mit Bezahlung nach TV-L 9 anbieten.

Jetzt hätte ich ein paar Fragen zu der Einstufung:

- Da ich jetzt nicht genau weiß, in welcher Stufe wir eingeordnet werden ist die Frage eher präventiv zu sehen: Kann man, wenn wir in Stufe 1 eingestuft werden, auf Grund der Praxisquartale od. allg. dem Studium eine Einstufung auf 2 od. sogar 3 verlangen?

- Gilt die Vergütungsordnung des BAT (hier) noch? Wenn ja, wie realistisch ist es, wenn man laut Protokollnotiz 2 seine Tätigkeiten selber einschätzt u. diese dort einer anderen Einstufung zugeordnet ist, diese auch zu bekommen. Also in meinem Bsp. wäre das zB IVb -> IVa bzw. wie sieht es anlaog mit TV-L aus? TV-L9->TV-L10?

- Letzte Frage betrifft die Dauer des Vertrages. Bekommt man automatisch nach einem Jahr das Gehalt der nächst höheren Stufe(Stufe1 -> Stufe2) u. wie sieht es mit der Erhöhung ab dem 01.01.09 aus? Wird das gehalt automatisch daran angepasst?

Fragen über Fragen u. ich weiß nicht was ich machen soll! :( Ich finde das Gehalt nach 3 Jahren Studium ganz schön mies aber nach längerer Recherche im Internet scheint das ganz normal zu sein. Aber mir persönlich ist das für 40h+ die Woche definitiv zu wenig. Würde ja gerne meinen Master im Ausland machen aber das kostet ja auch wieder Unsummen u. dann ist da noch das Problem mit der Klausel das ich 3 Jahre bei der Firma arbeiten soll od. ich muss die Kosten für Studium u. Ausbildung teilweise zurückzahlen(immerhin 23.400€). Obwohl ich denke, dass die mit dem neuen Vertrag wegfallen würde.^^

Sry das der Text ein wenig länger gewurden ist aber ich musste mich einfach mal irgendwo ausk***en. :hells:

Geschrieben

ich habe nach der ausbildung erstmal einen vertrag für ein jahr bekommen, wonach alles offen ist, und bin, da ich noch keine arbeitsplatzbeschreibung habe, nach e5 eingestuft worden... :(

Geschrieben

Hallo,

1. Man ist nach der Ausbildung immer in Erfahrungsstufe 1, da machen auch deine Praxisquartale nichts aus. Man muss immer die Ausbildung vom Arbeitsleben trennen

2. Gilt die Vergütungsordnung des BAT => Die gilt so lange es eine neue Vergütungsordnung gibt. So viel ich weiß ist BAT IVb unter Umständen TVL-9 und BAT IVa ist TVL-10.

Siehe auch: Informationsseiten für den Öffentlichen Dienst

3. Die Erfahrungsstufen- aufstiege sind im TVÖD bzw. TVL geregelt.

Gruß Hans-Jörg

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