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Geschrieben

Außerdem noch 2 weitere Fragen bei denen ich mir unsicher bin, wäre nett wenn ihr mir helfen könntet:

2) Sehe ich das richtig, dass eine Firma nach Abschluss eines Ausbildungsvertrags diesen bei der zuständigen IHK vorlegen muss?

3) Muss ein Betriebsrat den Arbeitsvertrag genehmigen, weil in der Firma dauerhaft mehr als 20 Mitarbeiter beschäftigt sind?

Geschrieben

2 - 4 - 6

is halt so... denke mal das man das bei den schweden auf der site auch direkter erläutert findet. den genauen unterschied zu tco 99 konnte ich aber auhc nirgends finden. aber keiner wird den vergleich abfragen...

zu 2... JA

zu 3. kP denke aber eher nein.

Geschrieben
2 - 4 - 6

is halt so... denke mal das man das bei den schweden auf der site auch direkter erläutert findet. den genauen unterschied zu tco 99 konnte ich aber auhc nirgends finden. aber keiner wird den vergleich abfragen...

zu 2... JA

zu 3. kP denke aber eher nein.

Ich hätte 2-5-6 genommen.

Sicher das er laut TCO03 abgeschaltet strom verbrauchen darf? Kann ich mir nicht vorstellen.

Geschrieben

Die größte ********e an dieser Frage ist:

In älteren Prüfungen war es korrekt, das ein Arbeitsvertrag nicht schriftlich abgeschlossen werden muss. Einzelarbeitsvertrag werden gewöhnlich schriftlich abgeschlossen, müssen es aber nicht. Bei dieser Frage bin ich ebenfalls reingefallen, obwohl in den letztjährigen Prüfungen die Antwort 4 nicht vorkommen muss.

Geschrieben

weiß denn jemand sicher die Antworten die die IHK zu diesen Fragen auch hören will? Hab jetzt schon ewig im Netz wegen der TCO Geschichte gesucht und finde nichts mit 7, 4, 3 oder 0 Watt, ist echt zum Verrücktwerden hier...

und muss ein Arbeitsvertrag schriftlich geschlossen werden?

Geschrieben
weiß denn jemand sicher die Antworten die die IHK zu diesen Fragen auch hören will? Hab jetzt schon ewig im Netz wegen der TCO Geschichte gesucht und finde nichts mit 7, 4, 3 oder 0 Watt, ist echt zum Verrücktwerden hier...
Google ist Dein Freund ;)

TCO Development - Utmärkta arbetsplatser

http://www.tcodevelopment.se/tcodevelopment1200/Datorer/Jamforelser/Comparison_TCO03_TCO99_CRT.pdf

und muss ein Arbeitsvertrag schriftlich geschlossen werden?
Er _muss_ nicht zwingend schriftlich geschlossen werden. Eine mündliche Vereinbarung gilt auch. Wenn dann durch den Arbeitgeber der monatliche Lohnt regelmäßig ausbezahlt wird, ist dies gleichwertig mit einem schriftlichen Arbeitsvertrag. Natürlich empfiehlt es sich immer, alles schriftlich zu fixieren, keine Frage.
Geschrieben

Also ist für die konkrete Frage dann wahrscheinlich richtig:

Nr 2: Es darf ein Entgelt vereinbart werden, das über dem Tariflohn liegt

und

Nr 3: Der Arbeitsvertrag muss vom Bertriebsrat genehmigt werden, weil in der IBEI GmbH dauerhaft mehr als 20 Mitarbeiter beschäftigt sind

richtig?

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