Nippelzwicka Geschrieben 5. Mai 2007 Teilen Geschrieben 5. Mai 2007 Wir sind und bei uns in der Schule nicht ganz sicher wie die schriftliche Prüfung bewertet wird. Unsere Lehrer können uns auch nicht helfen. Muss man in alle drei Teilen insgesamt über 50 % haben, oder ist es doch so das man jeden Teil also wiso fach und kern quali jeweils mit 50 % bestehen muss? Wer kann verbindliche Auskunft geben? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
LittleS Geschrieben 5. Mai 2007 Teilen Geschrieben 5. Mai 2007 Hi, soweit ich informiert bin musst du insgesamt 50% erreichen. Und dabei in keinem Teil weniger als 30% der möglichen Punkte haben. Die Gewichtung für die Gesamtnote ist dabei GH1 40%, GH2 40%, Wiso 20%. s. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Dado FFM Geschrieben 5. Mai 2007 Teilen Geschrieben 5. Mai 2007 So weit ich weiß muss man in jedem Teil mindestens 50 % erreichen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Red1982 Geschrieben 6. Mai 2007 Teilen Geschrieben 6. Mai 2007 Du darfst in keinen der 3 Prüfungsteile eine 6 haben. In einem darfst du eine 5 haben also z.B. GH I aber die muss du dann mit GH II und WiSo ausgleichen damit du insgesamt über 50 % kommst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 6. Mai 2007 Teilen Geschrieben 6. Mai 2007 In einem darfst du eine 5 haben ... In zweien. Aus der Verordnung, § 15 (7) Sind im Prüfungsteil B die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Prüfungsbereichen mit "mangelhaft" und in einem weiteren Prüfungsbereich mit mindestens "ausreichend" bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit "mangelhaft" bewerteten Prüfungsbereiche die Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Der Prüfungsbereich ist vom Prüfling zu bestimmen. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich ist das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten. (8) Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in den Prüfungsteilen A und B mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Werden die Prüfungsleistungen in der Projektarbeit einschließlich Dokumentation, in der Projektpräsentation einschließlich Fachgespräch oder in einem der drei Prüfungsbereiche mit "ungenügend" bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden. bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fi-newbie Geschrieben 12. Mai 2007 Teilen Geschrieben 12. Mai 2007 Ich hab das jetzt so verstanden: Man darf in zwei Prüfungsbereichen (z.B. GH1 und GH2) eine 5 haben. Man kann sich dann durch eine mündliche Ergänzungsprüfungen in einem Bereich auf eine 4 "retten" und hat nur noch in einem Prüfungsbereich eine 5 und somit ist Prüfungsteil B bestanden. Ist das richtig so? mfg newbie Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Catalyst Geschrieben 12. Mai 2007 Teilen Geschrieben 12. Mai 2007 Benutzt einfach den Notenrechner.... Notenrechner für die IT-Abschlußprüfung Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Christian86 Geschrieben 13. Mai 2007 Teilen Geschrieben 13. Mai 2007 100%ig funktioniert der aber auch nicht. Wenn ich im mündlichen Teil 30% angebe, dann sagt er mir, dass ich bestanden habe...wobei man auch im mündlichen Teil komplett auf über 50% kommen muss Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
noocoC Geschrieben 14. Mai 2007 Teilen Geschrieben 14. Mai 2007 100%ig funktioniert der aber auch nicht. Wenn ich im mündlichen Teil 30% angebe, dann sagt er mir, dass ich bestanden habe...wobei man auch im mündlichen Teil komplett auf über 50% kommen muss Du verwechselst die mündliche Ergänzungsprüfung mit deinem Projekt (Prüfungsteil A) ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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