Ikoone Geschrieben 6. Mai 2007 Geschrieben 6. Mai 2007 Hallo, meine Freundin hat den Sommer über einen Saisonarbeitsvertrag auf einer Deutschen ferieninsel. Sie wird in dieser Zeit auch dort in einer vom Arbeitsgeber gestellten Wohnung wohnen. Muss sie sich für diese Zeit hier in der Stadt abmelden und auf der Insel wieder anmelden? Oder als Zweitwohnsitz ?
geloescht_JesterDay Geschrieben 7. Mai 2007 Geschrieben 7. Mai 2007 Ich glaube wenn es länger als 4 Wochen ist ja. Aber frag doch einfach beim Bürgerservice nach, die sollten dir das ja am besten sagen können
ingh Geschrieben 7. Mai 2007 Geschrieben 7. Mai 2007 Bei einem Saisonvertrag wäre wahrscheinlich eine Anmeldung als Zweitwohnsitz angebracht; der Hauptwohnsitz bleibt dann bestehen. Hauptwohnsitz ist der Wohnsitz, an dem man sich überwiegend aufhält - bei zwei Wohnsitzen also mindestens 183 Tage im Jahr. Unter einer bestimmten Zeit braucht man gar keinen Zweitwohnsitz anzumelden; das waren soweit ich weiß vier oder sechs Wochen - fragt aber lieber nochmal beim Einwohnermeldeamt, Bürgerservice (oder wie auch immer sonst ) mal nach.
Empfohlene Beiträge
Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren
Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können
Benutzerkonto erstellen
Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!
Neues Benutzerkonto erstellenAnmelden
Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.
Jetzt anmelden