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Geschrieben

Hallo,

meine Freundin hat den Sommer über einen Saisonarbeitsvertrag auf einer Deutschen ferieninsel. Sie wird in dieser Zeit auch dort in einer vom Arbeitsgeber gestellten Wohnung wohnen.

Muss sie sich für diese Zeit hier in der Stadt abmelden und auf der Insel wieder anmelden?

Oder als Zweitwohnsitz ?

Geschrieben

Bei einem Saisonvertrag wäre wahrscheinlich eine Anmeldung als Zweitwohnsitz angebracht; der Hauptwohnsitz bleibt dann bestehen.

Hauptwohnsitz ist der Wohnsitz, an dem man sich überwiegend aufhält - bei zwei Wohnsitzen also mindestens 183 Tage im Jahr.

Unter einer bestimmten Zeit braucht man gar keinen Zweitwohnsitz anzumelden; das waren soweit ich weiß vier oder sechs Wochen - fragt aber lieber nochmal beim Einwohnermeldeamt, Bürgerservice (oder wie auch immer sonst ;)) mal nach.

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