hdmonty Geschrieben 7. Mai 2007 Teilen Geschrieben 7. Mai 2007 Folgendes Problem: WiSo Prüfung Sommer 2005 Frage 13: In welchen Angelegenheiten hat der Betriebsrat Mitbestimmungsrecht? 1 Rationalisierungsmaßnahme 2 Kündigung 3 Stellenausschreibung 4 Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit 5 Einführung von Arbeitszeierfassungsgeräten 6 Einstellungleitender Angestellter Lösung der IHK: 4 und 5 Kein Mitbestimmungsrecht bei Kündigung, soweit so gut. WiSo Prüfung Winter 2005/06 Frage 9: In welchen Angelegenheiten hat der Betriebsrat Mitbestimmungsrecht? 1 Einführung des Personalbeurteilungssystems 2 Planung des Personalbedarfs 3 Ordentliche Kündigung von Mitarbeitern 4 Einführung neuer Arbeitsverfahren 5 Festlegung von Beginn un Ende der täglichen Arbeitszeit 6 Errichten einer neuen Lagerhalle 7 Gründung einer Filiale 8 Umwandlung der Rechtform Lösung der IHK: 1, 3 und 5 Jetzt sitzt der Betriebsrat, bei einer ordentlichen Künigung, mit im Boot. (Ich nehme mal an, wegen der Sozialauswahl.) Dann müsste doch bei der Aufgabe im Sommer 2005 die Kündigung auch richtig sein oder ist die Kündigung deshalb falsch, weil die bloße Antwort 'Kündigung' eine 'Außerordentliche Kündigung' impliziert ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
dakingno1 Geschrieben 7. Mai 2007 Teilen Geschrieben 7. Mai 2007 Darf ich vorstellen: Die typischen Eigenschaften der IHK! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kein-tee Geschrieben 7. Mai 2007 Teilen Geschrieben 7. Mai 2007 2 Kündigung [..] 3 Ordentliche Kündigung von Mitarbeitern Der Betriebsrat hat bei Kündigungen keine Mitbestimungsrechte, sondern ausschließlich Mitwirkungsrechte (Beispiel 1). Er kann aber mitbestimmen, d.h. die Kündigung abweisen, wenn Formfehler oder soziale Ungerechtigkeit usw. vorliegen (Beispiel 2). Daher auch die "ordentliche Kündigung", denn nur die ist auch gültig und der Betriebsrat kontrolliert das. "Kündigung" allein würde bedeuteten, dass er alles blockieren kann (auch die ordentliche). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ouzo Geschrieben 7. Mai 2007 Teilen Geschrieben 7. Mai 2007 oder ist die Kündigung deshalb falsch, weil die bloße Antwort 'Kündigung' eine 'Außerordentliche Kündigung' impliziert ? Das wird es sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hdmonty Geschrieben 7. Mai 2007 Autor Teilen Geschrieben 7. Mai 2007 OK, dann wäre die Antwort bei der Aufgabe 9 falsch? Wenn der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei ordentlichen Kündigungen hätte, dann könnte er doch ordentliche Kündigungen verhindern. Aber das kann er nicht. Er kann doch nur prüfen, ob eine ordentliche Kündigung vorliegt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ouzo Geschrieben 7. Mai 2007 Teilen Geschrieben 7. Mai 2007 OK, dann wäre die Antwort bei der Aufgabe 9 falsch? Nein. Bei einer ordentlichen Kündigung hat der Betriebsrat "Mitbestimmungsrecht" so wie es hier genannt wird. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hdmonty Geschrieben 7. Mai 2007 Autor Teilen Geschrieben 7. Mai 2007 Ich fasse zusammen: Wenn Schulze aus dem Lager klaut und deshalb außerordentlich gekündigt wird, dann kann auch der Betriebsrat nichts mehr für ihn tun. Wenn aber Papa Müller (von 7 Kindern) ordentlich mit Einhaltung der 12 Monate Kündigungsfrist(weil schon 25 Jahr in der Firma) gekündigt wird, dann schaltet sich der Betriebsrat ein und zeigt mit dem Finger auf den stolzen Neuerwerb Meier (der ist erst 24, aber arbeitet wie ein Tier). Die Firma wird Müller nicht los? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kein-tee Geschrieben 7. Mai 2007 Teilen Geschrieben 7. Mai 2007 Bilde dir selbst ein Urteil: § 102 Mitbestimmung bei Kündigungen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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