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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Folgendes Problem:

WiSo Prüfung Sommer 2005 Frage 13:

In welchen Angelegenheiten hat der Betriebsrat Mitbestimmungsrecht?

1 Rationalisierungsmaßnahme

2 Kündigung

3 Stellenausschreibung

4 Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit

5 Einführung von Arbeitszeierfassungsgeräten

6 Einstellungleitender Angestellter

Lösung der IHK: 4 und 5

Kein Mitbestimmungsrecht bei Kündigung, soweit so gut.

WiSo Prüfung Winter 2005/06 Frage 9:

In welchen Angelegenheiten hat der Betriebsrat Mitbestimmungsrecht?

1 Einführung des Personalbeurteilungssystems

2 Planung des Personalbedarfs

3 Ordentliche Kündigung von Mitarbeitern

4 Einführung neuer Arbeitsverfahren

5 Festlegung von Beginn un Ende der täglichen Arbeitszeit

6 Errichten einer neuen Lagerhalle

7 Gründung einer Filiale

8 Umwandlung der Rechtform

Lösung der IHK: 1, 3 und 5

Jetzt sitzt der Betriebsrat, bei einer ordentlichen Künigung, mit im Boot.

(Ich nehme mal an, wegen der Sozialauswahl.)

Dann müsste doch bei der Aufgabe im Sommer 2005 die Kündigung auch richtig sein oder ist die Kündigung deshalb falsch, weil die bloße Antwort 'Kündigung' eine 'Außerordentliche Kündigung' impliziert ?

Geschrieben

2 Kündigung

[..]

3 Ordentliche Kündigung von Mitarbeitern

Der Betriebsrat hat bei Kündigungen keine Mitbestimungsrechte, sondern ausschließlich Mitwirkungsrechte (Beispiel 1). Er kann aber mitbestimmen, d.h. die Kündigung abweisen, wenn Formfehler oder soziale Ungerechtigkeit usw. vorliegen (Beispiel 2). Daher auch die "ordentliche Kündigung", denn nur die ist auch gültig und der Betriebsrat kontrolliert das. "Kündigung" allein würde bedeuteten, dass er alles blockieren kann (auch die ordentliche).

Geschrieben
oder ist die Kündigung deshalb falsch, weil die bloße Antwort 'Kündigung' eine 'Außerordentliche Kündigung' impliziert ?

Das wird es sein.

Geschrieben

OK, dann wäre die Antwort bei der Aufgabe 9 falsch?

Wenn der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei ordentlichen Kündigungen hätte, dann könnte er doch ordentliche Kündigungen verhindern. Aber das kann er nicht. Er kann doch nur prüfen, ob eine ordentliche Kündigung vorliegt.

Geschrieben
OK, dann wäre die Antwort bei der Aufgabe 9 falsch?

Nein. Bei einer ordentlichen Kündigung hat der Betriebsrat "Mitbestimmungsrecht" so wie es hier genannt wird.

Geschrieben

Ich fasse zusammen:

Wenn Schulze aus dem Lager klaut und deshalb außerordentlich gekündigt wird, dann kann auch der Betriebsrat nichts mehr für ihn tun.

Wenn aber Papa Müller (von 7 Kindern) ordentlich mit Einhaltung der 12 Monate Kündigungsfrist(weil schon 25 Jahr in der Firma) gekündigt wird, dann schaltet sich der Betriebsrat ein und zeigt mit dem Finger auf den stolzen Neuerwerb Meier (der ist erst 24, aber arbeitet wie ein Tier). Die Firma wird Müller nicht los?

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