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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

VERSAUTE AP -> Keinen Abschluss

Keinen Abschluss -> Keine BOS

Keine BOS -> Arbeitslos

Arbeitslos -> HartzIV + bei Oma einziehen!

HartzIV + Oma -> WOW-BurningCrusade 24 Monats ABO ich komme !!!!!!!!!

Is doch geil !!!

Geschrieben

Also bei mir wars damals so dass ich mir nach der Prüfung erst mal zeit gelassen habe bis ich mich zu dem Zug begeben hab !! Dann war ich in der Arbeit und bei der Ankunft hab ich meine damalige Chefin soweit gebracht, dass sie gesagt hat ich darf nach Hause gehen !! Also wie gesagt "REDEN bringt SEGEN" *G*

Geschrieben

Öh?!

Naja, ins Koma saufen muss man sich nicht, das stimmt. Aber "anstoßen"?! Was spricht dagegen?

Auch wenn niemand weiß, ob bestanden oder nicht.. einen Grund hat man auf jeden Fall.

Entweder Frust-saufen oder einfach trinken, weil mit der schriftlichen durch! Danach ist die Ausbildung doch so gut wie durch. Projekt fertig, schriftliche... und naja, in 2 Moanten dann noch mal mündlich.. wobei ich das lieber mache als schriftlich! ;)

Geschrieben
Ich werde danach so besoffen sein, das mich mein Betrieb sicher nicht mehr sehen will!
Klasse Einstellung. :rolleyes: Darf ich das (ausführliche) Ausbildungszeugnis dazu schreiben? :cool: :floet:
Geschrieben

Naja, wenn man gesagt bekomme hat, dass man danach nicht mehr in der Firma erscheinen muss, dann ist es wohl Jacke.

Wenn ich da noch hinmüsste, dann würd ich mich an deiner Stelle auch nicht so zukippen. :D

Geschrieben

Nein. Bzw Ja. Also Radio Eriwan.

Für alle über 18 gilt das BBiG, und das sagt halt: Freistellung für die Prüfung, im Extremfall halt Nachmittags weiterarbeiten.

Für unter 18jährige greift das JArbSchG, das sagt in § 10:

(1) Der Arbeitgeber hat den Jugendlichen

1. für die Teilnahme an Prüfungen und Ausbildungsmaßnahmen, die auf Grund öffentlich-rechtlicher oder vertraglicher Bestimmungen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sind,

2. an dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlußprüfung unmittelbar vorangeht, freizustellen.

*** Klickmich ***

Geschrieben
Da stand doch mal irgendwo was, dass der Tag vor schriftlichen AP und am Tag der AP der Azubi freigestellt werden muss! Oder irre ich da?

Im Jugendarbeitsschutzgesetz steht das und gilt somit nur für Jugendliche ;)

Da war ich wohl zu langsam ;)

Geschrieben
Da stand doch mal irgendwo was, dass der Tag vor schriftlichen AP und am Tag der AP der Azubi freigestellt werden muss! Oder irre ich da?

Du irrst zumindest nicht, dass das "irgendwo" steht: Es steht im Jugendarbeitsschutzgesetz:

§ 10 Prüfungen und außerbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen

(1) Der Arbeitgeber hat den Jugendlichen

1. für die Teilnahme an Prüfungen und Ausbildungsmaßnahmen, die auf Grund öffentlich-rechtlicher oder vertraglicher Bestimmungen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sind,

2. an dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlußprüfung unmittelbar vorangeht,

freizustellen.

Aber das gilt nur, wenn man noch nicht 18 Jahre alt ist:

http://bundesrecht.juris.de/jarbschg/__1.html

bimei

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