Magic8Ball Geschrieben 7. Mai 2007 Teilen Geschrieben 7. Mai 2007 die meisten von euch arbeiten ja vermutlich auch mit alten arbeiten, habt ihr dabei so wie ich festgestellt dass die lösungsvorschläge, die ja auch zur korrektur benutzt werden, oftmals falsch sind? einfachste zusammenrechnungen stimmen da nicht, oder es gibt ganz gravierende logikfehler. nun meine frage wie das eigentlich mit einsicht und musterlösung für die eigene klausur aussieht. wann darf man da was einsehen? gibt es dass das man sich bei fehler beschweren kann? meine vermutung ist ja dass man sich den kram erst nach 10 jahren angucken darf oder so Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 7. Mai 2007 Teilen Geschrieben 7. Mai 2007 nun meine frage wie das eigentlich mit einsicht und musterlösung für die eigene klausur aussieht. wann darf man da was einsehen? gibt es dass das man sich bei fehler beschweren kann? meine vermutung ist ja dass man sich den kram erst nach 10 jahren angucken darf oder so Wenn Dir das Prüfungsergebnis mitgeteilt wurde, kannst Du Einsichtnahme beantragen bzw. darum bitten. Solltest Du dann meinen, etwas wurde nicht richtig bewertet, kannst Du begründet Widerspruch gegen das Ergebnis einlegen usw. usf. Aber meinst Du nicht, das sind ungelegte Eier zum jetzigen Zeitpunkt? Übrigens sind die vermeintlichen Lösungen lediglich Lösungshinweise und über falsch oder richtig entscheidet letztendlich der PA. bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Magic8Ball Geschrieben 7. Mai 2007 Autor Teilen Geschrieben 7. Mai 2007 ok danke gut zu wissen. und klar, das sind ungelegte eier, andererseits isses nicht gerade ein tolles gefühl wenn in den lösungshinweisen rechenaufgaben sind und die ergebnisse falsch sind. das läßt dann doch irgendwie tief blicken... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
debcha Geschrieben 7. Mai 2007 Teilen Geschrieben 7. Mai 2007 Wenn Dir das Prüfungsergebnis mitgeteilt wurde, kannst Du Einsichtnahme beantragen bzw. darum bitten. Hallo bimei, hast du dafür irgendwelche Quellen? (ich finde nur Quellen im Bezug auf Weiterbildungensordnungen der IHK) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 7. Mai 2007 Teilen Geschrieben 7. Mai 2007 Dass das krause Gedanken machen kann, kann ich verstehen. Dennoch sollte man sich nicht durch "was wäre wenn" verrückt machen und sich erstmal auf die Prüfung selbst konzentrieren. Wenn das Huhn dann gegackert hat, ist noch Zeit genug, sich dem Problem des gelegten Ei's zu widmen. Prüfer sind auch nicht dümmer als Prüflinge und Unmenschen, die sich an den Lösungshinweisen festbeissen, sind sie auch nicht. Wird schon werden, erstmal ran an den Feind "unbeschriebene Prüfungsbögen". bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 7. Mai 2007 Teilen Geschrieben 7. Mai 2007 hast du dafür irgendwelche Quellen? (ich finde nur Quellen im Bezug auf Weiterbildungensordnungen der IHK) Grundsätzlich zu den Rechtsmitteln I.d.R. steht das auch in den Prüfungsordnungen der einzelnen Kammern, bei mir stand damals die Rechtsmittelbelehrung auch auf der Mitteilung des Prüfungsergebnisses. bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
PPP Geschrieben 23. Juni 2020 Teilen Geschrieben 23. Juni 2020 Über richtig und falsch entscheidet nicht der Pa . Ich selber Klage gerade gegen eine bestandene Prüfung weil richtige Antworten als falsch bewertet wurden , und da gibt es keinen Ermessensspielraum für die Prüfer die sich mit Händen und Füßen Geo eine Korrektur gestellt haben Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
charmanta Geschrieben 24. Juni 2020 Teilen Geschrieben 24. Juni 2020 Und der Highscore für das Ausbuddeln alter Threads geht an .... PPP Zur Sache: Gegen eine BESTANDENE Prüfung zu klagen ??? Aussichtslos. Drei Prüfer haben gemeinsam eine Benotung vorgenommen. Ein Gericht wird NIE den Inhalt einer Benotung befinden, höchstens auf einen Gutachter hören ( der Dein Geld kostet ). Wieviel Geld ist Dir welche Verbesserung wert ? Du hast doch bestanden oder reden wir über +2 Noten ? Anmerkung: der schulische Prüfungsteil mag anfechtbar sein, daber das ist Sache der Schule, nicht der IHK Griller, KeeperOfCoffee und 0x00 reagierten darauf 1 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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