hdmonty Geschrieben 8. Mai 2007 Geschrieben 8. Mai 2007 An welchen der folgenden Träger der Sozialversicherung hat die Kommunikations GmbH die gemeinschaftlichen Beiträge zur Sozialversicherung von Peter Neumann abzuführen? 1 Arbeitsamt 2 Rentenkasse 3 Krankenkasse 4 Berufsgenossenschaft Lösung ist 3 -> Krankenkasse Berufsgenossenschaft (4) scheidet aus, weil der Arbeitgeber hierfür alleine aufkommen muss. Aber warum nicht die anderen? Wohin werden denn die Beiträge zu Arbeitslosenversicherung und derRentenversicherung überwiesen?
bimei Geschrieben 8. Mai 2007 Geschrieben 8. Mai 2007 Aber warum nicht die anderen? Beiträge zur Sozialversicherung werden vom AG immer gesamt an die Krankenkassen überwiesen und von dort "weiterverteilt". bimei
hdmonty Geschrieben 8. Mai 2007 Autor Geschrieben 8. Mai 2007 Aha, Danke. Wenn nur die verdammte WiSo - Prüfung nicht wäre.
Kameltreiber Geschrieben 8. Mai 2007 Geschrieben 8. Mai 2007 Kleiner Nachtrag: Genau mit der Frage bin ich bei uns ins personalbüro gegangen weil ich mir die antwort irgendwie nicht erklären konnte. Es lässt sich ganz leicht erklären, denn es ist einfach so . Muss man halt einfach wissen, die Antwort lässt sich leider nicht herleiten .
bimei Geschrieben 8. Mai 2007 Geschrieben 8. Mai 2007 Es lässt sich ganz leicht erklären, denn es ist einfach so . Naja, "einfach so" ist das nicht so. Ist gesetzlich geregelt in § 28d - § 28n SGB IV. bimei
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