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Geschrieben

Halö mal wieder,

ich hätt da mal ne frage ich hab in meinem Zeugnis nen Schnitt von 2,62 (nicht stolz drauf) meine Frage: zählt diese Note in den Gesellenbrief??

Danke im Vorraus

MFG

Geschrieben

Nein, aber du kannst die Note aus der Berufsschule ins IHK-Zeugnis (Gesellenbrief) eintragen lassen.

Das spiegelt halt die Leistung eines kompletten SChuljahres wieder.

Sollte die Prüfung bei dir schlecht ausfallen, kann das ja für dich zum Vorteil sein.

Geschrieben

Achso? Das wußt ich gar nicht. Hab 81 % (auch nicht stolz bin).

Aber wenn man die GH! oder GH2 vergeigt, ist das echt nen Gedanke wert.

Ich nehme an, das beantragt man bei der zuständigen IHK?

Geschrieben

Ich nehme an, das beantragt man bei der zuständigen IHK?

Jupp. Hier die Gestzesgrundlage:

§ 37 BBiG Abschlussprüfung

(1) [...]

(2) Dem Prüfling ist ein Zeugnis auszustellen. Ausbildenden werden auf deren Verlangen die Ergebnisse der Abschlussprüfung der Auszubildenden übermittelt. [...]

(3) Dem Zeugnis ist auf Antrag der Auszubildenden eine englischsprachige und eine französischsprachige Übersetzung beizufügen. Auf Antrag der Auszubildenden kann das Ergebnis berufsschulischer Leistungsfeststellungen auf dem Zeugnis ausgewiesen werden.

(4) [...]

bimei

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