Kameltreiber Geschrieben 12. Mai 2007 Teilen Geschrieben 12. Mai 2007 Weiß jmd was da rein sollte? Ich hab mal auf Montagefehler getippt und deshalb geschrieben das wir die kosten für den Fehlalarm tragen und sofort vorbeikommen um den fehler zu beheben... ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
noocoC Geschrieben 12. Mai 2007 Teilen Geschrieben 12. Mai 2007 für die a) sollte sowas in die Richtung als richtig gewertet werden: - Werkvertrag liegt vor (Bestellung, Lieferung und Montage) - Offenkundiger Sachmangel (Falsche Einstellungen des Bewegungsmelders) - Mangel wird unverzüglich nach Entdeckung gerügt - Anspruch auf Übernahme der Rechnung der Objektschutz GmbH berechtigt - Anspruch auf Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist berechtigt - Anspruch auf ERsatz der Kosten bei Einstellung des Melders durch ein anderes Unternehmen ggf. berechtigt (kleiner Schadenersatz) [edit] Und der Brief sollte diese Punke enthalten (ansonsten natürlich alle förmlichkeiten wie Anrede, Betreff, Adresse Emfpänger/Absender, Schlussformel, Unterschrift, etc.) - Entschuldigung für die Fehleinstellung - technischer Außendienst wird unverzüglich mit ihnen Kontakt aufnehmen und einen Termin vereinbaren - Ausgleich der Rechnung wird übernommen - Bedauern der entstandenen Unannehmlichkeiten Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
PIPOKIPP Geschrieben 12. Mai 2007 Teilen Geschrieben 12. Mai 2007 - Werkvertrag liegt vor (Bestellung, Lieferung und Montage) Jo stimmt schon alles... war bei mir auch in etwa so, aber Werkvertrag bezieht sich auf HERSTELLUNG von irgendetwas.. Die Alarmanlage war nicht hergestellt, die war nur montiert. Deswegen wurde ich meinen das es um einen Dienstvertrag handelt.. So haben auch meine Leidensgenossen gestern auch gemeint.. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Krampengustl Geschrieben 12. Mai 2007 Teilen Geschrieben 12. Mai 2007 Beim Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB) schuldet der Unternehmer dem Besteller die Herstellung eines Werkes, das heißt die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges körperlicher oder nichtkörperlicher Art und der Besteller als Gegenleistung dem Unternehmer den Werklohn. Gegenstand typischer Werkverträge sind Bauarbeiten, Reparaturarbeiten, handwerkliche Tätigkeiten (Möbelanfertigung, Installation, Tapezieren), Transportleistungen (beispielsweise Taxifahrt) oder die Erstellung von Gutachten und Plänen. Quelle: Wikipedia Also ich würd schon auf nen Werkvertrag tippen. Das Werk wäre in dem Fall eine funktionierende Alarmanlage. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
noocoC Geschrieben 12. Mai 2007 Teilen Geschrieben 12. Mai 2007 Jo stimmt schon alles... war bei mir auch in etwa so, aber Werkvertrag bezieht sich auf HERSTELLUNG von irgendetwas.. Die Alarmanlage war nicht hergestellt, die war nur montiert. Deswegen wurde ich meinen das es um einen Dienstvertrag handelt.. So haben auch meine Leidensgenossen gestern auch gemeint.. kA, ich hab die Aufgabe gestrichen, aber so stehts in der IHK-Musterlösung, von daher geh ich mal davon aus, dass ich recht habe . Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast watweissich Geschrieben 13. Mai 2007 Teilen Geschrieben 13. Mai 2007 ein paar von meinen mitschülern haben geschrieben dass es sich um einen "kauf- und dienstvertrag" handelt. angeblich stand da was bezüglich von kauf im schreiben drinne.. ich selbst weiss es nicht mehr.. ich hab nur den dienstvertrag genommen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
scramble Geschrieben 13. Mai 2007 Teilen Geschrieben 13. Mai 2007 ich hab auch auf den werkvertrag getippt, von kauf stand nach meiner erinnerung nix in dem brief oder ich hab es überlesen ?!?!?! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
timbo2007 Geschrieben 13. Mai 2007 Teilen Geschrieben 13. Mai 2007 werkvertrag und dienstvertrag = werklieferungsvertrag und das sollte auch richtig sein... dann muss der schaden bei der monateg firma selbst gemeldet werden, die rechnung für die fremdfirma muss nicht getragen werden... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
timbo2007 Geschrieben 13. Mai 2007 Teilen Geschrieben 13. Mai 2007 die rechnung muss aus folgendem grund nicht bezahlt werden: Die Montagefirma muss die Chance bekommen den Schaden selbst auszubessern und festzustellen und in einer angemessenen Frist zu beheben... Alle anderen Kosten von Fremdfirmen müssen nicht getragen werden, wenn die festgelegte Frist nicht verstrichen ist.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fi-newbie Geschrieben 13. Mai 2007 Teilen Geschrieben 13. Mai 2007 Ich stimme meinem Vorredner zu, hab das genauso... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
scramble Geschrieben 13. Mai 2007 Teilen Geschrieben 13. Mai 2007 kA, ich hab die Aufgabe gestrichen, aber so stehts in der IHK-Musterlösung, von daher geh ich mal davon aus, dass ich recht habe . woher weißt du denn was in der musterlösung steht ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
noocoC Geschrieben 13. Mai 2007 Teilen Geschrieben 13. Mai 2007 woher weißt du denn was in der musterlösung steht ? Woher weißt du was in der Bibel steht? Genau, weil du sie gelesen hast! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Denny Geschrieben 14. Mai 2007 Teilen Geschrieben 14. Mai 2007 Woher weißt du was in der Bibel steht? Genau, weil du sie gelesen hast! Ööööh, wer tut denn sowas?? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Fivvy Geschrieben 14. Mai 2007 Teilen Geschrieben 14. Mai 2007 War doch ein Fehler in der Montage!!!?!?!?!? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
russkij Geschrieben 14. Mai 2007 Teilen Geschrieben 14. Mai 2007 also für mich war das versteckter Mangel in der Qualität (seite 422 Handbuch Auflage 5). Die Forderung war danach nicht zu begleichen, weil der Verkäufer keine Möglichkeit hatte, den Mangel zu beheben. Aber in diesen Themen kenn ich mich überhaupt nicht aus. gruss Alex Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
-TQ- Geschrieben 14. Mai 2007 Teilen Geschrieben 14. Mai 2007 also bei mir gab es nix, weder eine Entschuldigung noch Geld Habe in dem Schreiben meinen Kunden daran erinnert, dass er ein Abnahmeprotokoll unterschrieben hat, in dem alle Melder in seiner Anwesenheit getestet wurden und der Kunde die Ausrichtung als optimal befunden hat. Gut, in der Lösung der IHK stehts anders, also mal schauen was sie bei der Korrektur davon halten Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
RedNose84 Geschrieben 14. Mai 2007 Teilen Geschrieben 14. Mai 2007 Hast du denn den Löser auch für WISO oder GH1??? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
-TQ- Geschrieben 14. Mai 2007 Teilen Geschrieben 14. Mai 2007 für WiSo gibt es wieder eine Website, wie zur Zwischenprüfung. Dort stehen nicht die korrekten Antworten, sondern du gibst deine Antworten ein und das was die Mehrheit eingegeben hat, gilt als korrekt. Bis auf 2 Teilaufgaben, scheint es aber zu stimmen. Es wird aber kein Anspruch auf Richtigkeit gewährleistet WiSo und Lösungen für die GH1 und GH2 für FiSi's habe ich mit Google gefunden :floet: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
faenstar Geschrieben 14. Mai 2007 Teilen Geschrieben 14. Mai 2007 die rechnung muss aus folgendem grund nicht bezahlt werden: Die Montagefirma muss die Chance bekommen den Schaden selbst auszubessern und festzustellen und in einer angemessenen Frist zu beheben... Alle anderen Kosten von Fremdfirmen müssen nicht getragen werden, wenn die festgelegte Frist nicht verstrichen ist.... danke ! nach den ersten posts hat ich schon schiss ich hätts versaut Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
-TQ- Geschrieben 14. Mai 2007 Teilen Geschrieben 14. Mai 2007 für den Brief gabs eh "nur" 8 Punkte und 4 davon alleine für die Form des Briefes, der Inhalt also dementsprechend auch nur 4 Punkte... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Herm Geschrieben 14. Mai 2007 Teilen Geschrieben 14. Mai 2007 Ich hab es auch so, dass wir die Rechnung nicht bezahlen müssen. Hab im Netz irgendwo gelesen, dass der Mitarbeiter der die Fehleinstellung des Sensors verursachte, grob fahrlässig hätte handeln müssen. Da davon nicht die Rede war, denke ich wir sind auch nicht haftbar... Die Frage davor war doch, auch was mit Widerrufklausel oder? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
PIPOKIPP Geschrieben 14. Mai 2007 Teilen Geschrieben 14. Mai 2007 für den Brief gabs eh "nur" 8 Punkte und 4 davon alleine für die Form des Briefes, der Inhalt also dementsprechend auch nur 4 Punkte... Ehrlich gesagt - verstehe ich auch nicht warum es hier so eine Discussion sich aus dem entwickelt, obwohl die erste Teil 12 Punkte brach und wirklich etwas komplizierter ist.. Brief hin - Brief her :-) 4-6 Punkte hat wohl jeder (sogar ich)... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Infoschlampe Geschrieben 15. Mai 2007 Teilen Geschrieben 15. Mai 2007 IT Handbuch - 5. Auflage - Seite 422 - Mangel in Qualität - unverzügliche Ausbesserung des Mangels - Nacherfüllungsrecht (max. 2x) des Käufers, somit keine 500 Euro Dienstleistungsgebühr fällig - Schadenersatz kann erst danach erfolgen Thats my way Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
clodetta Geschrieben 15. Mai 2007 Teilen Geschrieben 15. Mai 2007 Brief hin - Brief her :-) 4-6 Punkte hat wohl jeder nope, ich dürfte so ziemlich genau +/- 0 punkte haben das war für mich absolut keine frage, die zu streichen. für ne kernquali-aufgabe fand ich das teil unter aller sau, mE hätte das besser in den WiSo-Teil gepasst. ich als AE muß als Kernquali bestimmt keine Reklamationsbearbeitung nach gesetz beherrschen :upps :upps voll honkoloid... andererseits, so hatte ich glück, und konnte das teil getrost streichen... daws hätt´ ich mir nämlich gut verflöööt... die clodetta Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
HELLspawnTIM Geschrieben 23. Mai 2007 Teilen Geschrieben 23. Mai 2007 Thats my way ---> auch du ****e, was für ein absolut GEILER Nickname !!!! To Topic: Bin auch der Meinung, dass die soDienstleistungsgebühr NICHT fällig ist ! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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