Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

für die a) sollte sowas in die Richtung als richtig gewertet werden:

- Werkvertrag liegt vor (Bestellung, Lieferung und Montage)

- Offenkundiger Sachmangel (Falsche Einstellungen des Bewegungsmelders)

- Mangel wird unverzüglich nach Entdeckung gerügt

- Anspruch auf Übernahme der Rechnung der Objektschutz GmbH berechtigt

- Anspruch auf Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist berechtigt

- Anspruch auf ERsatz der Kosten bei Einstellung des Melders durch ein anderes Unternehmen ggf. berechtigt (kleiner Schadenersatz)

[edit] Und der Brief sollte diese Punke enthalten (ansonsten natürlich alle förmlichkeiten wie Anrede, Betreff, Adresse Emfpänger/Absender, Schlussformel, Unterschrift, etc.)

- Entschuldigung für die Fehleinstellung

- technischer Außendienst wird unverzüglich mit ihnen Kontakt aufnehmen und einen Termin vereinbaren

- Ausgleich der Rechnung wird übernommen

- Bedauern der entstandenen Unannehmlichkeiten

Geschrieben

- Werkvertrag liegt vor (Bestellung, Lieferung und Montage)

Jo stimmt schon alles... war bei mir auch in etwa so, aber Werkvertrag bezieht sich auf HERSTELLUNG von irgendetwas..

Die Alarmanlage war nicht hergestellt, die war nur montiert. Deswegen wurde ich meinen das es um einen Dienstvertrag handelt.. So haben auch meine Leidensgenossen gestern auch gemeint..

Geschrieben
Beim Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB) schuldet der Unternehmer dem Besteller die Herstellung eines Werkes, das heißt die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges körperlicher oder nichtkörperlicher Art und der Besteller als Gegenleistung dem Unternehmer den Werklohn. Gegenstand typischer Werkverträge sind Bauarbeiten, Reparaturarbeiten, handwerkliche Tätigkeiten (Möbelanfertigung, Installation, Tapezieren), Transportleistungen (beispielsweise Taxifahrt) oder die Erstellung von Gutachten und Plänen.

Quelle: Wikipedia

Also ich würd schon auf nen Werkvertrag tippen.

Das Werk wäre in dem Fall eine funktionierende Alarmanlage.

Geschrieben
Jo stimmt schon alles... war bei mir auch in etwa so, aber Werkvertrag bezieht sich auf HERSTELLUNG von irgendetwas..

Die Alarmanlage war nicht hergestellt, die war nur montiert. Deswegen wurde ich meinen das es um einen Dienstvertrag handelt.. So haben auch meine Leidensgenossen gestern auch gemeint..

kA, ich hab die Aufgabe gestrichen, aber so stehts in der IHK-Musterlösung, von daher geh ich mal davon aus, dass ich recht habe ;) .

Gast watweissich
Geschrieben

ein paar von meinen mitschülern haben geschrieben dass es sich um einen "kauf- und dienstvertrag" handelt.

angeblich stand da was bezüglich von kauf im schreiben drinne..

ich selbst weiss es nicht mehr.. ich hab nur den dienstvertrag genommen.

Geschrieben

werkvertrag und dienstvertrag = werklieferungsvertrag ;)

und das sollte auch richtig sein... dann muss der schaden bei der monateg firma selbst gemeldet werden, die rechnung für die fremdfirma muss nicht getragen werden...

Geschrieben

die rechnung muss aus folgendem grund nicht bezahlt werden:

Die Montagefirma muss die Chance bekommen den Schaden selbst auszubessern und festzustellen und in einer angemessenen Frist zu beheben...

Alle anderen Kosten von Fremdfirmen müssen nicht getragen werden, wenn die festgelegte Frist nicht verstrichen ist....

Geschrieben
kA, ich hab die Aufgabe gestrichen, aber so stehts in der IHK-Musterlösung, von daher geh ich mal davon aus, dass ich recht habe ;) .

woher weißt du denn was in der musterlösung steht ?

Geschrieben

also für mich war das versteckter Mangel in der Qualität (seite 422 Handbuch Auflage 5). Die Forderung war danach nicht zu begleichen, weil der Verkäufer keine Möglichkeit hatte, den Mangel zu beheben. Aber in diesen Themen kenn ich mich überhaupt nicht aus.

gruss

Alex

Geschrieben

also bei mir gab es nix, weder eine Entschuldigung noch Geld :D

Habe in dem Schreiben meinen Kunden daran erinnert, dass er ein Abnahmeprotokoll unterschrieben hat, in dem alle Melder in seiner Anwesenheit getestet wurden und der Kunde die Ausrichtung als optimal befunden hat.

Gut, in der Lösung der IHK stehts anders, also mal schauen was sie bei der Korrektur davon halten ;)

Geschrieben

für WiSo gibt es wieder eine Website, wie zur Zwischenprüfung.

Dort stehen nicht die korrekten Antworten, sondern du gibst deine Antworten ein und das was die Mehrheit eingegeben hat, gilt als korrekt.

Bis auf 2 Teilaufgaben, scheint es aber zu stimmen.

Es wird aber kein Anspruch auf Richtigkeit gewährleistet ;)

WiSo

und Lösungen für die GH1 und GH2 für FiSi's habe ich mit Google gefunden :floet:

Geschrieben
die rechnung muss aus folgendem grund nicht bezahlt werden:

Die Montagefirma muss die Chance bekommen den Schaden selbst auszubessern und festzustellen und in einer angemessenen Frist zu beheben...

Alle anderen Kosten von Fremdfirmen müssen nicht getragen werden, wenn die festgelegte Frist nicht verstrichen ist....

danke ! nach den ersten posts hat ich schon schiss ich hätts versaut :)

Geschrieben

Ich hab es auch so, dass wir die Rechnung nicht bezahlen müssen.

Hab im Netz irgendwo gelesen, dass der Mitarbeiter der die Fehleinstellung des Sensors verursachte, grob fahrlässig hätte handeln müssen. Da davon nicht die Rede war, denke ich wir sind auch nicht haftbar...

Die Frage davor war doch, auch was mit Widerrufklausel oder?

Geschrieben
für den Brief gabs eh "nur" 8 Punkte und 4 davon alleine für die Form des Briefes, der Inhalt also dementsprechend auch nur 4 Punkte...

Ehrlich gesagt - verstehe ich auch nicht warum es hier so eine Discussion sich aus dem entwickelt, obwohl die erste Teil 12 Punkte brach und wirklich etwas komplizierter ist..

Brief hin - Brief her :-) 4-6 Punkte hat wohl jeder (sogar ich)...

Geschrieben

IT Handbuch - 5. Auflage - Seite 422

- Mangel in Qualität

- unverzügliche Ausbesserung des Mangels

- Nacherfüllungsrecht (max. 2x) des Käufers, somit keine 500 Euro Dienstleistungsgebühr fällig - Schadenersatz kann erst danach erfolgen

Thats my way ;)

Geschrieben

Brief hin - Brief her :-) 4-6 Punkte hat wohl jeder

nope, ich dürfte so ziemlich genau +/- 0 punkte haben ;)

das war für mich absolut keine frage, die zu streichen.

für ne kernquali-aufgabe fand ich das teil unter aller sau, mE hätte das besser in den WiSo-Teil gepasst.

ich als AE muß als Kernquali bestimmt keine Reklamationsbearbeitung nach gesetz beherrschen :upps :upps voll honkoloid...

andererseits, so hatte ich glück, und konnte das teil getrost streichen...:rolleyes:

daws hätt´ ich mir nämlich gut verflöööt...;)

die clodetta

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung wiederherstellen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...