DanielQ Geschrieben 16. Mai 2007 Teilen Geschrieben 16. Mai 2007 Aight! Also kleine Frage was die Übernahme betrifft. Stimmt es das mir der Betrieb bis spätestens 3 Monate vor Ende der Ausbildung bescheit geben muss ob er mich übernimmt oder nicht? Gillt dies nur für JAV's? Bin selbst gerade in dieser Lage. Meine Firma schafft es nicht wirklich sich zu einigen wen sie übernehmen soll... Gibts da Gesetze die das regeln? MfG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ITwork Geschrieben 16. Mai 2007 Teilen Geschrieben 16. Mai 2007 Aight! Also kleine Frage was die Übernahme betrifft. Stimmt es das mir der Betrieb bis spätestens 3 Monate vor Ende der Ausbildung bescheit geben muss ob er mich übernimmt oder nicht? Gillt dies nur für JAV's? Bin selbst gerade in dieser Lage. Meine Firma schafft es nicht wirklich sich zu einigen wen sie übernehmen soll... Gibts da Gesetze die das regeln? MfG Ne, diese Regelung gibt es nicht. Kann höchstens sein das im Tarifvertrag (wenn man in einem Unternehmen arbeitet das einen hat) etwas davon steht. MfG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BadFish Geschrieben 16. Mai 2007 Teilen Geschrieben 16. Mai 2007 Wichtig ist nur das du dich etwa 3 monate (ka wieviele es waren...) vor ende deines arbeits/azubi-vertrags arbeitslos meldet, da es sonst erstmal kein geld vom amt gibt falls du doch nicht übernommen wirst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
russkij Geschrieben 16. Mai 2007 Teilen Geschrieben 16. Mai 2007 Wichtig ist nur das du dich etwa 3 monate (ka wieviele es waren...) vor ende deines arbeits/azubi-vertrags arbeitslos meldet, da es sonst erstmal kein geld vom amt gibt falls du doch nicht übernommen wirst. bin mir nicht sicher, glaube aber, das es nicht für eine berufsausbildung gilt. nur wenn man normal arbeitet und eine kündigung bekommt oder sein vertrag ausläuft. aber, wie gesagt, bin mir nicht sicher Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 16. Mai 2007 Teilen Geschrieben 16. Mai 2007 Die Bedenken von russkij stimmen, eine Verpflichtung für den Azubi, sich drei Monate vor Ausbildungsende arbeitssuchend zu melden, existiert nicht. Er kann sich direkt bei Ausbildungsende arbeitssuchend melden. Den Gesetzestext hat bimei sicher irgendwo rumliegen, allerdings ist der auch schon oft hier im Forum genannt worden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 18. Mai 2007 Teilen Geschrieben 18. Mai 2007 Zum Nachlesen: Sozialgesetzbuch Drittes Buch, § 37b Zum Klicken: *hit me* Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wichteline Geschrieben 21. Mai 2007 Teilen Geschrieben 21. Mai 2007 Die Bedenken von russkij stimmen, eine Verpflichtung für den Azubi, sich drei Monate vor Ausbildungsende arbeitssuchend zu melden, existiert nicht. Er kann sich direkt bei Ausbildungsende arbeitssuchend melden. Den Gesetzestext hat bimei sicher irgendwo rumliegen, allerdings ist der auch schon oft hier im Forum genannt worden. Aber Vorsicht, nicht jeder vom Arbeitsamt kennt den Gesetzestext. Der Hauptpersonalrat vom öffentlichen Dienst hat dort mal nachgehakt wie das ist und als Antwort erhalten, dass man auf jeden Fall auf der sicheren Seite ist wenn man sich 3 Monate vorher arbeitslos meldet. Es könnte sonst Probleme geben. Auch wenns im Gesetz anders steht. Wer halt die Gesetze nich kennt die einen selbst betreffen...^^ Also wer Problemen lieber aus dem Weg geht, sollte sich sicherheitshalber vorher arbeitslos melden. (Unser Betriebsrat hat mir damals, also vor 3 Monaten, auch dringend dazu geraten mich dort zu melden...) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Judgehett Geschrieben 21. Mai 2007 Teilen Geschrieben 21. Mai 2007 Aber Vorsicht, nicht jeder vom Arbeitsamt kennt den Gesetzestext. Der Hauptpersonalrat vom öffentlichen Dienst hat dort mal nachgehakt wie das ist und als Antwort erhalten, dass man auf jeden Fall auf der sicheren Seite ist wenn man sich 3 Monate vorher arbeitslos meldet. Es könnte sonst Probleme geben. Auch wenns im Gesetz anders steht. Wer halt die Gesetze nich kennt die einen selbst betreffen...^^ Also wer Problemen lieber aus dem Weg geht, sollte sich sicherheitshalber vorher arbeitslos melden. (Unser Betriebsrat hat mir damals, also vor 3 Monaten, auch dringend dazu geraten mich dort zu melden...) Ja ich würde uach empfehlen dich als vorraussichtlich arbeitslos zu melden das erspart einem im nachhinein ne menge ärger. Ansonsten solltest du 3 Monate vor ende der Ausbildung bei der Personalabteilung schriftlich den Wunsch zur übernahme bekanntgeben. Wenn du JAV bist oder oder bis vor einem Jahr mal warst kannst/solltest du innerhalb der letzten 3 Monate vor ende der Ausbildung schriftlicheine Übernahme in ein unbefristet vollzeitarbeitsverhältnis verllangen. Wenn du JAV bist und du bis vor 3 Monaten vor ende der Ausbildung kein schreiben von deinem AG bekommen hast das er nicht vor hat dich zu übernehmen sollte das kein Stress geben Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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