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Geschrieben

Hi,

ich habe vor ca. 2 Jahren meine Musterung gemacht und dabei gleich meine Wehrpflicht bis zum Ende der Ausbildung verschoben.

Leider ist es bald soweit. Ich würde aber gern noch 1-2 Jahre weiterarbeiten, also erneut die Wehrpflicht verschieben. Dieses Interesse ist auch von Seite des Arbeitgebers da.

Nun habe ich unterschiedliche Aussagen gehört. Zum einen soll es möglich sein, durch einen befristeten Arbeitsvertrag (z.B. auf 1 Jahr) die Wehrpf. nochmal aufschieben. Andere sagen, dies gilt nur, wenn man in dem Betrieb bleibt, in dem man auch gelernt hat. (trifft bei mir zu).

Anderseits hab ich auch gehört, dass das widerrum nur mit einer Unabkömlichkeitserklärung, oder wie sich das auch immer nennt, geht. Das wäre aber nur in kleineren Betrieben möglich - nämlich wenn der ehemalige Azubi nun eine entsprechend wichtige und unerlässliche Rolle im Betrieb übernimmt.

Bei mir hingegen wäre das so nicht möglich, denn der Betrieb beschäftigt an 4 Orten Deutschlands insgesamt ca. 200 Arbeitnehmer.

Ich wollte das mit dem Kreiswehrersatzamt (KWEA) klären, aber die schieben das auf die IHK - komisch eigentlich??? Die IHK kann nach meiner Anfrage dann auch nur mit einem Unabkömlichkeitserklärung-Antragsformular dienen.

Kennt jemand Details?

Gute Links die sich damit beschäftigen?

Sonstige Tipps etc?

Danke im Voraus,

eclipse

Geschrieben

http://www.heilbronn.ihk.de/dokumente/wehrdienst.htm

http://reservisten.bundeswehr.de/grundlagen/arbeitgeber_info/start.html

Aus: www.bundeswehr.de

Unabkömmlichstellung - Gesetzliche Wehrdienstausnahme. In dem durch Rechtsverordnung geregelten Verfahren zwischen der vorschlagsberechtigten Behörde (Gemeinde- oder Kreisverwaltung) und der Wehrersatzbehörde werden die widerstreitenden Interessen zwischen der Wehrdienstleistung einerseits und dem Verbleib des Wehrpflichtigen in seiner ausgeübten Tätigkeit andererseits gegeneinander abgewogen. Der Aspekt der Wehrgerechtigkeit ist zu berücksichtigen. Die ~ erfolgt grundsätzlich befristet. Die vorschlagsberechtigte Behörde kann, wenn sie eine ablehnende Entscheidung nicht akzeptiert, den "Ausschuß zum Ausgleich von Meinungsverschiedenheiten" anrufen. Wehrpflichtiger und Arbeitgeber sind am behördeninternen Verfahren nicht beteiligt. Der Arbeitgeber kann ein Unabkömmlichstellungsverfahren bei der vorschlagsberechtigten Behörde lediglich anregen.

Geschrieben

Hi! Ich befinde mich in der selben Situation! Bin zurück gestellt bis August und dann...???

Ich werde versuchen mich nochmal zurückstellen zu lassen. (unabkömmlichkeit)

Unter Zickenrot.de gibt es eine andere Möglichkeit! Vielleicht zahlt das ja auch die Firma???

Wenn Du was neues hast Maile mir bitte dochmal!

Bis denn de bald

dr.zuse

Geschrieben

Unter Zickenrot.de gibt es eine andere Möglichkeit! Vielleicht zahlt das ja auch die Firma???

ich hab mir das mal bei zickenrott durchgelesen, wollt mal wissen ob Du oder irgendein anderer Erfahrungen mit Zickenrott gemacht hat ?

Danke Gruss Beginner

Geschrieben

THW = Technisches Hilfswerk, ist eine Organisation vergleichbar mit Feuerwehr oder Malteser und so. Halt nur technisch. Helfen häufig der Feuerwehr. Sind oft aber auch zur Unterstützung bei Veranstaltungen im Einsatz (Ausleuchten etc.).

Beim THW und der Feuerwehr kann man sich für 7 Jahre Dienstleistung verpflichten, was einen von der Wehrpflicht (bzw. vom Wehrdienst) befreit.

Geschrieben

Hi,

es gibt scheinbar eine exklusive möglichkeit. nach der ausbildung kannst du noch bis zu 1 Jahr verzögern.

Voraussetzungen:

- Du bleibst im Betrieb, in dem du ausgelernt hast

- Es besteht ein befristeter Arbeitsvertrag, bis zu 1 Jahr

Die Sache muss beim KWEA beantragt werden (von dir und betrieb). du musst dein anliegen es formlos zusammenfassen und kopien der verträge schicken (ausbildungsvertrag und arbeitsvertrag). die sache geht aber normalerweise problemlos und ohne schwierigkeiten.

das ist laut auskunft eines bw-beraters der sich mit zurückstellungen beschäftigt.

grüße,

eclipse

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