nichtraucher_24 Geschrieben 25. Mai 2007 Teilen Geschrieben 25. Mai 2007 Hallo. Man mich gerade rausgekickt, nun wollte ich mich mal nach eurer Meinung erkundigen. Man hat mir angeboten: a) ordentliche arbeitgeberseitige Kündigung, ohne "Arbeitsamtsrisiko" Kündigung mit "Handgeld" (zu versteuern), aber mit Aufhebungsvertrag daher mit "Arbeitsamtrisiko" (falls ich nix finde). Ich bitte um eure Markteinschätzung Mai 2007, was (für eure Fähigkeiten) ihr wählen würdet. Kriegt "man" was zum 1.7. oder muss man dann "vom Amt" (pardon, Arbeitsagentur) leben bzw. wird zur Zeitarbeitsfirma geschickt? Falls es interessant ist: mache die übliche FiSI / Admin - Schiene. Tschüß PS: Dass ich mich beim Arbeitsamt melden muss ist mir klar. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 25. Mai 2007 Teilen Geschrieben 25. Mai 2007 Bei der Entscheidung kommt es auch mit auf den Kündigungsgrund an. Und der ist? bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
nichtraucher_24 Geschrieben 25. Mai 2007 Autor Teilen Geschrieben 25. Mai 2007 Grund ist "betriebsbedingt" offiziell tatsächlich hat sich der AG finanziell und 5 Monate zeitlich verzockt bei nem Projekt und (klingt eitel) der Abt.Leiter hat wohl Angst um seinen Stuhl, da war wohl ein Bauernopfer fällig. <-- nur meine subjektive, unvollständige Meinung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 25. Mai 2007 Teilen Geschrieben 25. Mai 2007 Ok, inoffiziell interessiert mich nicht, offiziell "betriebsbedingt" löst weitere Fragen aus: - Würderst Du eine Kündigungsschutzklage einreichen? - Wie gerechtfertigt ist das "betriebsbedingt", spricht, gibt es andere AN mit ähnlichen Aufgaben; könntest Du andere Aufgaben übernehmen usw.? - Wie ist das Verhältnis Abfindung | Gehalt | Betriebszugehörigkeit | Anspruch Arbeitslosengeld? Sorry, aber zu wenig Infos, um eine Tendenzantwort geben zu können. Soetwas ist immer auch eine "Rechnung". ;-) bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
nichtraucher_24 Geschrieben 25. Mai 2007 Autor Teilen Geschrieben 25. Mai 2007 - Würderst Du eine Kündigungsschutzklage einreichen? Könnte ich, aber die Geschlechtsleitung äh Geschäftsleitung will mich nimmer. Auf keinen Fall. Da würde dann nach einem (anderen) Grund gesucht. - Wie gerechtfertigt ist das "betriebsbedingt", spricht, gibt es andere AN mit ähnlichen Aufgaben; könntest Du andere Aufgaben übernehmen usw.? sicher, hab beim letzten AG mehr (breiter und tiefer) gemacht. - Wie ist das Verhältnis Abfindung | Gehalt | Betriebszugehörigkeit | Anspruch Arbeitslosengeld? Angebot = Halber Bruttolohn pro Jahr. ALG1-Anspruch=sicher. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 25. Mai 2007 Teilen Geschrieben 25. Mai 2007 Immernoch etwas dünn, aber ich versuche mal, Dir Entscheidungshilfe zu geben. Könnte ich, aber die Geschlechtsleitung äh Geschäftsleitung will mich nimmer. Auf keinen Fall. Da würde dann nach einem (anderen) Grund gesucht. sicher, hab beim letzten AG mehr (breiter und tiefer) gemacht. Viele Kündigungsschutzklagen enden mit einem Vergleich, vor allem, wenn beide Seiten "nicht mehr wollen". Angebot = Halber Bruttolohn pro Jahr. ALG1-Anspruch=sicher. Ok, das ist auch i.d.R. das "Schlechteste", was bei einem Vergleich rauskommt. Also musst Du mal für Dich gegenrechnen: [*]halbes Brutto/p.a. = x Das kann bei einem Brutto von angenommenen 2000 Eur für eine Betriebszugehörigkeit von 6 Jahren = 6000 Eur bedeuten, bei einer Betriebszugehörigkeit von 1 Jahr = 1000 Eur, da kann also schon ein grosser Unterschied versteckt sein. [*]Dagegen steht die Kündigungsfrist. Um bei dem Beispiel zu bleiben (vorausgesetzt es sind keine anderen Kündigungsfristen vereinbart, also gesetzliche): im ersten Fall bedeutet das 2 Monate = 4000 Eur = schlechter als die Abfindung; im zweiten Fall bedeutet das 1 Monat Kündigungsfrist = 2000 Eur = besser als eine Abfindung. [*]Dann ist noch das AlG einzubeziehen. Wie hoch und wie lange würdest Du AlG bekommen, wie lang wäre eine eventuelle Sperre --> gegengerechnet gegen die Abfindung von 6000 Eur, die im ersten Moment besser erscheint als eine fristgerechte Kündigung. Also plump gesagt 6000 Eur minus Mon. AlG-Sperre = xy --> immernoch besser oder schlechter? --> 1 Monat länger arbeiten = keine Sperrzeit = x Monate länger AlG --> besser/schlechter. Das erstmal als Anhaltspunkte, viele Faktoren spielen eben eine Rolle. Mein Rat: Den Vergleich solltest Du erstmal auf einem Zettel anstellen; vom schlechtesten Fall ausgehend, Du bekommst mit und ohne Einhaltung der Kündigungsfrist nicht sofort einen neuen Job, musst also AlG in Anspruch nehmen. Vielleicht bringt Dich das schon ein Stück weiter. bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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