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Geschrieben

Hallo Zusammen,

folgendes Szenario:

Arbeitsvertrag ist unterzeichnet und liegt zu Hause. Jobanfang ist 01.07., also in 1 1/2 Monaten. Probezeit 6 Monate.

Jetzt kommen interessante Arbeitgeber und machen mir diverse Angebote, die wesentlich besser und interessanter sind, als mein Arbeitsvertrag, der ja schon unterschrieben ist.

Dilemma!?

Welche Möglichkeiten stehen mir zur Verfügung?

Welche gesetzliche Regelungen gibt es für diese Probleme?

Wie ist die Kündigungsfrist eines in Zukunft datierten AV?

Wann beginnt diese ?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Danke

Geschrieben

In vielen Verträgen gibt es bereits eine Klausel, die eine Kündigung vor Antritt ausschließt (habe ich auch). Danach solltest du also zuerst mal schauen. Normalerweise hat man dann in der Probezeit eine Kündidungsfrist von 2 Wochen.

Einfacher ist es aber vermutlich, wenn du dich mal mit deinem AG-in-spe in Verbindung setzt um die Situation zu erläutern. Das, denke ich, macht auch am Ende den besseren Eindruck.

Geschrieben
Einfacher ist es aber vermutlich, wenn du dich mal mit deinem AG-in-spe in Verbindung setzt um die Situation zu erläutern. Das, denke ich, macht auch am Ende den besseren Eindruck.

Das macht aber einen weniger guten Eindruck, wenn man das "theoretisch" erörtert. Schon vor Arbeitsantritt zu erkennen zu geben, dass der neue AG nur zweite Wahl ist und man weiter sucht, halte ich für unklug.

bimei

Geschrieben

Danke für die erste Antwort. Eine Klausel, die eine Kündigung vor dem ANtritt ausschliesst habe ich nicht. Dafür andere Klauseln, die nicht sonderlich angenehm sind.

Die 2 Wochen KF habe ich gelesen, war mir jedoch noch nicht 100% sicher, jetzt schon :P Danke dafür.

Die Frage, die ich mir jetzt stelle ist, welche Termine soll ich jetzt bei anderen möglichen AGs als frühster Beginn angeben ? 15.07. oder doch 01.07. ?

Würde mich ein AG beschäftigen wollen, 2 Wochen, bevor meine Kündigung wirksam ist?

Geschrieben
Eine Klausel, die eine Kündigung vor dem ANtritt ausschliesst habe ich nicht.

Wenn es die Klausel nicht gibt,

- und keine Klausel für die bei Nichtantritt oder anderen Vertragsverletzungen eine Vertragsstrafe vereinbart ist,

dann ist aktuelle Rechtsprechung, dass der Vertrag bei Unterzeichnung Gültigkeit hat und vorzeitig gekündigt werden kann, also auch vor Antritt. Gilt für beide Seiten.

Vor einer event. Klage auf Schadensersatz schützt das natürlich nicht.

bimei

Geschrieben
wofür Schadensersatz ?

Das frage ich mich auch, allerdings ist unter Kündigung vor Aufnahme der Arbeit (guter Artikel) auch die Rede von "Hat Ihr Arbeitgeber Sie bereits für bestimmte Arbeiten eingeplant, für die er Sie dringend braucht und können diese Arbeiten nun nicht erledigt werden bzw. muss der Arbeitgeber für die Zeit, die Sie bei Einhaltung der korrekten Kündigungsfrist im Unternehmen tätig wären, einen wesentlich teureren Mitarbeiter einstellen, so stellt die Differenz zwischen der mit Ihnen vereinbarten Vergütung und der Vergütung, die Ihrer Ersatzkraft gezahlt werden müsste,"

Geschrieben
Das frage ich mich auch,

Komisch, wo Du gleich darauf selbt eine Antwort gibst.

wofür Schadensersatz ?

Ein entstandener Schaden ist für Arbeitgeber zwar schwer nachzuweisen, aber es hat schon Klagen gegeben wegen

- erneutem Schalten einer Anzeige (Kosten der Anzeige)

- erneute langwierige Bewerbersuche

- Projektverzögerung

usw.

Ich schrieb aber ja auch "eventuell", nicht, dass soetwas üblich ist. Denn i.d.R. gab es ja andere Bewerber, auf die zurückgegriffen werden könnte, was die beispielhaft genannten möglichen Punkte nichtig machen würde. ;-)

bimei

Geschrieben
wofür Schadensersatz ?

Ein Freund hatte sowas ähnliches. einen neuen Vertrag schon unterzeichnet, auch schon gekündigt beim alten AG, der kam dann aber mit nem super Angebot und er ist doch dortgeblieben.

Evtl. Forderungen den AG-in-spe (Vertragsstrafe bei Nichtantritt stand im Vertrag) hat auch der alte AG übernommen um ihn zu halten.

Red einfach mal mit deinem AG, was der sagt dazu.

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