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Eingruppierung im öffentlichem Dienst


mulasch

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Hallo an alle...

Meine Situation: Ich bin (noch) Azubi im ö.D. im Landratsamt bzw. einer Kreisverwaltung. Da es beabsichtigt wird das ich eingestellt werde und in den Schulen eingesetzt werde (ca. 35stk.), wollte ich mal wissen welche Eingruppierung dort angesetzt werden kann. Ich habe auch schon die Anlage 1a - Teil 2B durchstöbert, nur leider find ich mich nicht so zurecht wie ich gedacht habe. bzw. würde ja mehreres passen. Meine Aufgabe wird im groben die komplette Administration der Computerräume sein (Hard-Software, Internetanbindung) Nun die Frage an die, die Im öffentlichen Dienst arbeiten bzw. an alle die sich damit auskennen. Mit welcher Eingruppierung kann ich rechnen? bzw. welche ist die niedrigste in die ich eingestuft werden kann.

Danke im voraus.

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Es kommt immer individuell auf die Kommune an. Die Kommunen, die ich kenne, gruppieren Fachinformatiker-Berufsanfänger alle mit Entgeltgruppe 6 ein. Übrigens, ich werde anfangs Entgeltgruppe 3 eingruppiert und soll nach einem Jahr die 6 bekommen.

Aufgaben: Komplette Server- und Client-Administration, Durchführung von Ausschreibungen, User-Support etc.

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Informatiker müssen mindestens mit BAT 5c (= Stufe 8 TVÖD) eingruppiert werden.

Wenn man eine höher wertige Tätigkeit ausübt muss man auch nach diese Eingestuft werden.

Hier noch Informationen zur Eingruppierung: http://www.uni-leipzig.de/~prhsb/bat_o/vergo/teil2b/t2b.htm

Ich selbst bin Programmierer und in Stufe 9 E2, leider nicht bei der Komune G*

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danke, an euch alle.

Nur wenn ich dann nach meiner Mündlichen an die Arbeit fahre und den Arbeitsvertrag unterschreiben will und da steht z.B. 5. was soll ich da am besten sagen?! Nee, unterschreibe ich nicht da mir das nicht genug ist oder soll ich da erst einmal unterschreiben und danach was sagen? Oder soll ich mir die Texte aus der Anlage 1a den Teil 2B rauskopieren und daruaf pochen?!

Ich will nicht gleich so "fordernd" auftreten, weil ihr wisst ja, gerade ausgelernt usw...

Für ein paar Tipp´s zur "besten" Vorgehensweise wäre ich sehr sehr dankbar.

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@mulasch: Du kannst gar nicht fordern. Verhandlungen gibt es nicht im ö. D. Du kannst natürlich eine Eingruppierungsklage gegen den Arbeitgeber einleiten, aber das muss jeder selbst wissen :)

@Carnie: Das siehst du richtig, jedoch wird in den Kommunen noch nach BAT eingruppiert, somit ist BAT VIII (EG3) angeblich gültig.....

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@loco: Wenn laut BAT eingruppiert wird dann ist ja EG3 unzulässig für Fachinformatiker... weil laut Anlage 1a - Teil 2B (wie HJST1979 schon sagte) mindestens die die EG8 (Vc)zutreffent ist... es sei denn du füllst Bildschirmmasken mit Infomationen... was ich aber nicht denke...

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Ich werde bestimmt vorher mal zum Betriebsrat gehen und mal anfragen wie ich eingruppiert werde. Und wenn die da was unter EG8 sagen dann weise ich mal auf die Anlage 1a - Teil 2B hin. Weil wenn man schon nicht fordern kann dann will ich die wenigstens in die richtige Richtung lenken :D kann ja nix schaden...

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Informatiker müssen mindestens mit BAT 5c (= Stufe 8 TVÖD) eingruppiert werden.

Moin,

bin jetzt ebenfalls kurz davor einen Arbeitsvertrag zu unterschreiben. Laut unserem Personaler komme ich in Entgeltgruppe 5 (TVöD).

Da ich Informatikkaufmann bin (bzw noch einer werden will :D) frage ich mich nun ob das so seine Richtigkeit hat.

Gegen klagen will ich allerdings auch nicht.

Hast du also für deine Aussage irgendwo eine glaubhafte Quelle?

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Moin,

also hauptsächlich werde ich ein CMS einführen und betreuen. Daneben noch den üblichen IT-Support (alles was halt so anfällt, von Software über Hardware bis hin zu Netzwerken) und einen kleinen Teil kaufmännisches. Wobei ich noch nicht weiß wie der kaufmännische Teil aussehen wird.

Habe grade den Vertrag bekommen und werde nach Entgeltgruppe 5 (TVöD) eingruppiert. Wird hier bei frisch aus der Lehre kommenden immer so gemacht, egal welche Berufsgruppe.

Gruß

schr3ck

/edit/

Prüfung gestern bestanden!! :)

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Ein Fachinformatiker gleich welcher Fachrichtung sollte in E6-E8 eingruppiert werden. Nach einem Jahr erfolgt dann eine Erst- bzw. Vergleichsbewertung der Stelle. Wird hier festgestellt das eine höherwertige Tätigkeit ausgeübt wird (z.B. wenn der Kollege mit den gleichen Aufgaben einen Dipl.-Ing. (FH) innehat und mit E11 bezahlt wird) erfolgt dann eine entsprechende Einordnung in eine höhere Gruppe. Allerdings muss dabei berücksichtigt werden das der Aufstieg in den gehobenen Dienst (Ab E9) eigentlich nur mit Fachhochschulstudium möglich ist. Gelernte Fachkräfte können allerdings auch über die sogennante sonstige Qualifikation (26 Monate Dienstzeit) in den gehobenen Dienst aufsteigen.

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Soo ich bin seit 2 Tagen in der neuen Arbeitsstelle. Werde wie gesagt nach EG3 vergütet. Mein Chef hat mir aber heute mitgeteilt, dass ich in 6 Monaten die EG5 und nach 6 weiteren Monaten die EG6 bekomme. Das stimmt mich schon mal zufriedener :).

Man muss auch sagen, dass hier Wohnungen zum Teil zum Spottpreis zu bekommen sind. Kumpel ist gerade in eine 3 ZKB Wohnung mit 70 m² eingezogen. 180 EUR kalt + 50 EUR Nebenkosten. Er musste zwar lange suchen aber naja ;)

Hier in der Region sind die Löhne wirklich gering. Meine Klassenkollegen fangen fast alle mit 1400-1700 Brutto pro Monat an.

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