mulasch Geschrieben 5. Juni 2007 Teilen Geschrieben 5. Juni 2007 Hallo an alle... Meine Situation: Ich bin (noch) Azubi im ö.D. im Landratsamt bzw. einer Kreisverwaltung. Da es beabsichtigt wird das ich eingestellt werde und in den Schulen eingesetzt werde (ca. 35stk.), wollte ich mal wissen welche Eingruppierung dort angesetzt werden kann. Ich habe auch schon die Anlage 1a - Teil 2B durchstöbert, nur leider find ich mich nicht so zurecht wie ich gedacht habe. bzw. würde ja mehreres passen. Meine Aufgabe wird im groben die komplette Administration der Computerräume sein (Hard-Software, Internetanbindung) Nun die Frage an die, die Im öffentlichen Dienst arbeiten bzw. an alle die sich damit auskennen. Mit welcher Eingruppierung kann ich rechnen? bzw. welche ist die niedrigste in die ich eingestuft werden kann. Danke im voraus. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
unterzahl.net Geschrieben 5. Juni 2007 Teilen Geschrieben 5. Juni 2007 also in karlsruhe wurde ich im öffentlich dienst damals noch bat mit 5c eingruppirt. ich glaube das entspricht entgeldgruppe 7 oder 8. anmerkung: deswegen habe ich dann auch die firma gewechselt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
reVox Geschrieben 5. Juni 2007 Teilen Geschrieben 5. Juni 2007 Bei uns (Kommunalverband) sind diese Stellen mit Gruppe 11 belegt, Azubis werden allerdings bei uns nur mit Gruppe 9 übernommen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mulasch Geschrieben 5. Juni 2007 Autor Teilen Geschrieben 5. Juni 2007 Danke für die schnellen Antworten. @reVox: Werden die Azubis unabhängig des Aufgabenbereiches in die 9 Eingruppiert? Also egal was sie machen ab in die 9 :confused: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
reVox Geschrieben 5. Juni 2007 Teilen Geschrieben 5. Juni 2007 Sofern mit Zeitvertrag -> Ja. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mulasch Geschrieben 5. Juni 2007 Autor Teilen Geschrieben 5. Juni 2007 Ja aber wenn ich das jetzt so sehe... ich geh mal davon aus das ich in der 9 Eingruppiert werde aber Tätigkeiten einer 11 erledige, habe ich dann nicht auch das "Recht" dazu so eingestuft zu werden?! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
reVox Geschrieben 5. Juni 2007 Teilen Geschrieben 5. Juni 2007 Moralisch gesehen sicher So gesehen zwingt dich niemand dazu den Vertrag zu unterschreiben; mit deiner Unterschrift willigst du ja ein für genanntes Gehalt zu arbeiten, auch wenn die Stelle selbst eventuell höher dotiert ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Loco Geschrieben 5. Juni 2007 Teilen Geschrieben 5. Juni 2007 Es kommt immer individuell auf die Kommune an. Die Kommunen, die ich kenne, gruppieren Fachinformatiker-Berufsanfänger alle mit Entgeltgruppe 6 ein. Übrigens, ich werde anfangs Entgeltgruppe 3 eingruppiert und soll nach einem Jahr die 6 bekommen. Aufgaben: Komplette Server- und Client-Administration, Durchführung von Ausschreibungen, User-Support etc. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Carnie Geschrieben 6. Juni 2007 Teilen Geschrieben 6. Juni 2007 Also Entgeldgruppe 3 find ich hart denn der Tvöd besagt das diese Stufe für ungelernte Kräfte gilt. # Entgeltgruppen 1-4 für An- und Ungelernte # Entgeltgruppen 5-8 für mindestens 3-jährige Ausbildung Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
HJST1979 Geschrieben 6. Juni 2007 Teilen Geschrieben 6. Juni 2007 Informatiker müssen mindestens mit BAT 5c (= Stufe 8 TVÖD) eingruppiert werden. Wenn man eine höher wertige Tätigkeit ausübt muss man auch nach diese Eingestuft werden. Hier noch Informationen zur Eingruppierung: http://www.uni-leipzig.de/~prhsb/bat_o/vergo/teil2b/t2b.htm Ich selbst bin Programmierer und in Stufe 9 E2, leider nicht bei der Komune G* Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mulasch Geschrieben 6. Juni 2007 Autor Teilen Geschrieben 6. Juni 2007 danke, an euch alle. Nur wenn ich dann nach meiner Mündlichen an die Arbeit fahre und den Arbeitsvertrag unterschreiben will und da steht z.B. 5. was soll ich da am besten sagen?! Nee, unterschreibe ich nicht da mir das nicht genug ist oder soll ich da erst einmal unterschreiben und danach was sagen? Oder soll ich mir die Texte aus der Anlage 1a den Teil 2B rauskopieren und daruaf pochen?! Ich will nicht gleich so "fordernd" auftreten, weil ihr wisst ja, gerade ausgelernt usw... Für ein paar Tipp´s zur "besten" Vorgehensweise wäre ich sehr sehr dankbar. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Loco Geschrieben 6. Juni 2007 Teilen Geschrieben 6. Juni 2007 @mulasch: Du kannst gar nicht fordern. Verhandlungen gibt es nicht im ö. D. Du kannst natürlich eine Eingruppierungsklage gegen den Arbeitgeber einleiten, aber das muss jeder selbst wissen @Carnie: Das siehst du richtig, jedoch wird in den Kommunen noch nach BAT eingruppiert, somit ist BAT VIII (EG3) angeblich gültig..... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mulasch Geschrieben 6. Juni 2007 Autor Teilen Geschrieben 6. Juni 2007 @loco: Wenn laut BAT eingruppiert wird dann ist ja EG3 unzulässig für Fachinformatiker... weil laut Anlage 1a - Teil 2B (wie HJST1979 schon sagte) mindestens die die EG8 (Vc)zutreffent ist... es sei denn du füllst Bildschirmmasken mit Infomationen... was ich aber nicht denke... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Loco Geschrieben 6. Juni 2007 Teilen Geschrieben 6. Juni 2007 Stimmt, da hast du wohl Recht. Da der BAT aber so schwammig ist, machen die das hier wie sie wollen.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mulasch Geschrieben 7. Juni 2007 Autor Teilen Geschrieben 7. Juni 2007 Ich werde bestimmt vorher mal zum Betriebsrat gehen und mal anfragen wie ich eingruppiert werde. Und wenn die da was unter EG8 sagen dann weise ich mal auf die Anlage 1a - Teil 2B hin. Weil wenn man schon nicht fordern kann dann will ich die wenigstens in die richtige Richtung lenken kann ja nix schaden... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
schr3ck Geschrieben 8. Juni 2007 Teilen Geschrieben 8. Juni 2007 Informatiker müssen mindestens mit BAT 5c (= Stufe 8 TVÖD) eingruppiert werden. Moin, bin jetzt ebenfalls kurz davor einen Arbeitsvertrag zu unterschreiben. Laut unserem Personaler komme ich in Entgeltgruppe 5 (TVöD). Da ich Informatikkaufmann bin (bzw noch einer werden will ) frage ich mich nun ob das so seine Richtigkeit hat. Gegen klagen will ich allerdings auch nicht. Hast du also für deine Aussage irgendwo eine glaubhafte Quelle? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mulasch Geschrieben 8. Juni 2007 Autor Teilen Geschrieben 8. Juni 2007 Anlage 1a -Teil 2B wurde doch schon öfters gepostet... aber ich weiß nichht ob das für dich zutrifft... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
schr3ck Geschrieben 8. Juni 2007 Teilen Geschrieben 8. Juni 2007 Anlage 1a -Teil 2B wurde doch schon öfters gepostet... aber ich weiß nichht ob das für dich zutrifft... Das Problem ist nur das ich da nicht wirklich durchblicke. Ich frag einfach mal unseren Personaler ganz freundlich wie das nun ausschaut. Mal schauen was dabei raus kommt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
HJST1979 Geschrieben 11. Juni 2007 Teilen Geschrieben 11. Juni 2007 Ich wünsche dir schon mal viel Glück @schr3ck Nochwas, es spielt keine Rolle was du "gelernt" hast, sondern welche Tätigkeit du ausübst. Wenn du also Informatikkaufmann bist aber als Programmierer arbeitest bist auch als Programmierer einzugruppieren. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mulasch Geschrieben 11. Juni 2007 Autor Teilen Geschrieben 11. Juni 2007 @schr3ck: Was sollst du denn später für Aufgaben übernehmen / ausüben? Würd mich mal interessieren... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
schr3ck Geschrieben 12. Juni 2007 Teilen Geschrieben 12. Juni 2007 Moin, also hauptsächlich werde ich ein CMS einführen und betreuen. Daneben noch den üblichen IT-Support (alles was halt so anfällt, von Software über Hardware bis hin zu Netzwerken) und einen kleinen Teil kaufmännisches. Wobei ich noch nicht weiß wie der kaufmännische Teil aussehen wird. Habe grade den Vertrag bekommen und werde nach Entgeltgruppe 5 (TVöD) eingruppiert. Wird hier bei frisch aus der Lehre kommenden immer so gemacht, egal welche Berufsgruppe. Gruß schr3ck /edit/ Prüfung gestern bestanden!! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mulasch Geschrieben 12. Juni 2007 Autor Teilen Geschrieben 12. Juni 2007 Herzlichen Glückwunsch erstmal...:uli na da gehts doch. Hochgestuft werden kann man ja immernoch. Gelle Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
schr3ck Geschrieben 12. Juni 2007 Teilen Geschrieben 12. Juni 2007 Herzlichen Glückwunsch erstmal...:uli na da gehts doch. Hochgestuft werden kann man ja immernoch. Gelle Danke!!! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kelnor Geschrieben 12. Juni 2007 Teilen Geschrieben 12. Juni 2007 Ein Fachinformatiker gleich welcher Fachrichtung sollte in E6-E8 eingruppiert werden. Nach einem Jahr erfolgt dann eine Erst- bzw. Vergleichsbewertung der Stelle. Wird hier festgestellt das eine höherwertige Tätigkeit ausgeübt wird (z.B. wenn der Kollege mit den gleichen Aufgaben einen Dipl.-Ing. (FH) innehat und mit E11 bezahlt wird) erfolgt dann eine entsprechende Einordnung in eine höhere Gruppe. Allerdings muss dabei berücksichtigt werden das der Aufstieg in den gehobenen Dienst (Ab E9) eigentlich nur mit Fachhochschulstudium möglich ist. Gelernte Fachkräfte können allerdings auch über die sogennante sonstige Qualifikation (26 Monate Dienstzeit) in den gehobenen Dienst aufsteigen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Loco Geschrieben 14. Juni 2007 Teilen Geschrieben 14. Juni 2007 Soo ich bin seit 2 Tagen in der neuen Arbeitsstelle. Werde wie gesagt nach EG3 vergütet. Mein Chef hat mir aber heute mitgeteilt, dass ich in 6 Monaten die EG5 und nach 6 weiteren Monaten die EG6 bekomme. Das stimmt mich schon mal zufriedener . Man muss auch sagen, dass hier Wohnungen zum Teil zum Spottpreis zu bekommen sind. Kumpel ist gerade in eine 3 ZKB Wohnung mit 70 m² eingezogen. 180 EUR kalt + 50 EUR Nebenkosten. Er musste zwar lange suchen aber naja Hier in der Region sind die Löhne wirklich gering. Meine Klassenkollegen fangen fast alle mit 1400-1700 Brutto pro Monat an. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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