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Eingruppierung im öffentlichem Dienst


mulasch

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Wisst ihr wie das ausschaut, ich bin im öffentlichen Dienst tätig und habe leider durch eine misslungene mündliche Prüfung nur eine 3 im Abschlusszeugnis. Bin übernommen worde in Entgeltgruppe 6. Mein Azubikollege hat eine 2 im Abschluss und ist dann in Entgeltgruppe 8 eingestuft worde. Nur Aufgrund der Abschlussnote. Find ich ein bisschen unfair. Gibt es da ne Klausel für sowas oder ist das gar unrecht?

Wisst ihr da was? Sieht so nach eigenem Ermessen aus.

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tvöd kommt auf die stellenbeschrebung an, wenn ihr ein und das selbe macht ist das nicht rechtens...lass deine stelle von de rbehörde bewerten

Er hat was mit Firewalls etc am Hut...weiss net genau die stellenbeschreibung und ich bin mit dms und cms unterwegs.

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Doch, darum kann es durchaus gehen. Ein Beispiel:

Deine Behörde hat zwei offene Stellen zu vergeben. Eine als Firewalladministrator, die andere im User-Helpdesk (Soll jetzt keine Abwertung des Helpdesks darstellen, sondern lediglich als Veranschaulichung dienen). Die eine Stelle ist mit E8 eingruppiert, die andere mit E6. Deine Behörde legt nun fest das derjenige von euch die höher eingruppierte Stelle bekommt, der die bessere Abschlußnote erreicht. Der andere bekommt die niedrigere. Begründet wird das dann mit der besseren Eignung desjenigen mit der besseren Note.

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tvöd kommt auf die stellenbeschrebung an, wenn ihr ein und das selbe macht ist das nicht rechtens...lass deine stelle von de rbehörde bewerten

Das ist leider Wunschtraum.

Aus meiner Vergangenheit: ein Büro, eine Arbeit, drei Mitarbeiter. Einer hatte E11, ich E10 und der Kollege E8. Als der Kollege mit E11 ging kam ich auf seine Stelle, behielt aber die E10. Dann sagte ich "gut dann gehe ich" und komisch plötzlich wäre die E10 plus eine persönliche Zulage auf E11, aber nicht offiziell die E11 möglich gewesen. Dann hab ich auch dies abgelehnt und schwupps bekam der übrig gebliebene die E10, obwohl es laut Stellenplan eine E11 Stelle ist und diese auch seit zig Jahren so genehmigt ist. Die E11 ist nun irgendwo im Nirvana verschwunden und es sitzen nun dort zwei E10 und ein E8 Mitarbeiter.

Soviel zum Thema "im ÖD zählt nur die Stellenbeschreibung".

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Hallo zusammen,

nach einigen gesprächen soll ich meinem abteilungsleiter mal zeigen auf welcher basis er mich in die e10 heben kann. (Er wäre sofort dafür nur die Pers. usw. nicht)

Hier jetzt zu meiner frage im BAT Anlage 1a Teil 2

III Angestellte in der Anwendunfgsprogrammierung

Steht in Protokol Notiz Nr. 1 B)

B) Angestellte mit abgeschlossener einschlägiger Fachhochschulausbildung (z. B. Informatiker) und

entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und

ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.

Woran können die gleichwertigen Fähigkeiten bzw. Erfahrungen fest gemacht werden?

Ich mache den Job jetzt 3 Jahre und die stelle ist mit E10 (4b) bewertet, bekomme aber wegen fehlendem studium nur E10. Die zeilen des BAT sagen mir jedoch das ich durchaus höher eingestuft werden kann.

Was fürt möglichkieten habe ich?

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Woran können die gleichwertigen Fähigkeiten bzw. Erfahrungen fest gemacht werden?

Ich mache den Job jetzt 3 Jahre und die stelle ist mit E10 (4b) bewertet, bekomme aber wegen fehlendem studium nur E10. Die zeilen des BAT sagen mir jedoch das ich durchaus höher eingestuft werden kann.

Was fürt möglichkieten habe ich?

Sers Wolf! :)

Mal kurz logisch gedacht:

Nachdem du bereits seit 3 Jahren eine Stelle besetzt, die mit E10 bewertet ist, muss man wohl davon ausgehen, dass du alle Aufgaben, die in der Stellenbeschreibung dieser Stelle beschrieben sind, nach bestem Wissen und Gewissen erfolgreich erledigst. Anderenfalls müsste ja ein anderer einen Teil "deiner Arbeit" (bzw. deiner "Stelle") miterledigen.

Ist das nicht die plausibelste aller Argumentationen für "gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen"? Wenn du diese nicht hättest, dann könntest du wohl kaum die Arbeiten erledigen, die auf dieser Stelle anfallen! :D

Davon abgesehen ist es SEHR SELTSAM, dass du eine Stelle bekleidest, die mit E10 bewertet ist, du aber nur nach E9 eingruppiert bist! Eigentlich ein No-Go! :mod:

Viel Erfolg, Wolf! *daumendrück*

Gruß

SE (der auch OHNE Studium in E11 vorgedrungen ist)

Bearbeitet von SchwarzerEngel
RSF
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Hi schwarzengel,

lange nciht mehr zu dem Thema geschrieben, naja

dazu eventuell noch ein paar eckdaten

- es waren 2 bzw. werden wieder 2 STellen zur zeit bin ich aber alleine und mache quasie die arbeit vion 2 E10 stellen

- Hier wird der standpunkt vertretten das der Reine bildungsabschluß zählt und dann wars das auch schon

aber ich legs einfach mal meinem chef vor und dann mal abwarten bzw. sollte ich eventuel einfach mal ketten rasseln :D

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[...]

- Hier wird der standpunkt vertretten das der Reine bildungsabschluß zählt und dann wars das auch schon

aber ich legs einfach mal meinem chef vor und dann mal abwarten bzw. sollte ich eventuel einfach mal ketten rasseln :D

Ja, das hört man leider öfter, das "ein bestimmter Standpunkt" in der Hinsicht vertreten wird.

Ich verstehe wirklich nicht, warum die Personaler sich da eigentlich (immer) so querstellen!

Die Stelle steht mit E10 im Stellenplan und dementsprechend sollte das Geld auch im Haushalt zur Verfügung stehen. Man könnte denken (Achtung: fiktiver Vorwurf!!), die Personaler stecken sich die Differenz in die eigene Tasche, wenn man hört, dass die sich so anstellen! Die Kohle kommt doch vom Bund (bzw. Land, Kommune) und nicht aus deren Tasche - also, was soll´s?

Laut der Anlage ist das auch ohne Studium in Ordnung (sonst würde der Passus da nicht stehen) und fertig...

Wenn ein Chef in der freien Wirtschaft sagt, dass er dir nicht mehr geben kann (oder will), dann kann ich das noch nachvollziehen, da er (bzw. die Firma) dir das zahlen muss. Aber im ÖD ist das in diesem Fall doch wurscht, gerade WEIL die Stelle ja faktisch zur Verfügung steht!

Wo fließt die Differenz hin, frage ich mich? Immerhin steht theoretisch die Kohle für zwei E10-Stellen im Jahreshaushalt zur Verfügung, wenn ich dich richtig verstanden habe, da du ja momentan die Arbeit von beiden machst.

Das mit dem Kettenrasseln musst du wissen, ob du dir das "leisten" kannst, oder nicht!

Bei mir hat es seinerzeit funktioniert! :D;)

Da du ja auch ein anderes Stellenangebot in der Hinterhand hast, könntest du es durchaus riskieren! :floet:

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  • 2 Wochen später...

Hallo allerseits.

Ich bin aus gegebenen Anlass auf dieses Forum gestoßen und hätte auch mal ne Frage bzgl. Stellenbewertung und Eingruppierung. Ich hoffe mir kann da jemand weiterhelfen?

Zur Vorgeschichte:

Ich arbeite seit ca. 8 Jahren im ÖD. Genauer natürlich in der IT. Ne Stellenbeschreibung hats nie gegeben;-( Aber dafür schon div. Umstrukturierungen. Jetzt war wohl die Geschäftsleitung der Meinung, dass die IT-Leute zu gut bezahlt sein könnten und haben nen Prüfverband (BKPV) beauftragt die Stellen zu bewerten und ein Gutachten zu erstellen. Raus kam, dass ich eigentl. nicht unerheblich zu niedrig eingruppiert bin. Kommentar des Prüfers... eigentl. ist die aktuelle Gruppierung ne Frechheit.

Stecke in EG5, Stelle gibt lt. Prüfer auf jeden Fall EG9 her allerdings ist nur 8 drin da kein FH-Abschluss vorhanden.

Bin ein Quereinsteiger und eigentl. Industriekaufmann allerdings mit Weiterbildungen in Sachen Netzwerk, Grafik/Desing, Internetprogrammierung usw. (aber nicht nur so 2-Tage-Kurse)

Seit 4 Jahren bin ich im Rechenzentrum und bin für 4 Standorte (ca. 1500 Clients + div. Server) eigenverantwortlich für Patchmanagement,

Virensicherheit, Druckserver, Datensicherungen, AD, Aktive NW-Komponenten, Planung für Netzwerkausbau und Dokumentation, Neubeschaffungen, First-/Secondlevelsupport kurz Mädl für alles. Und auf dies alles bezieht sich auch die Stellenbewertung des BKPV.

Nun meine Frage:

Wie verbindlich ist so ein "Gutachten" eines Prüfverbandes für den Arbeitgeber? Denn der redet sich da immer irgendwie raus und sträubt sich gegen eine Höhergruppierung. Finde das langsam nervig und bin nicht der einzige betroffene.

Andere im RZ haben auch keine FH und bekommen EG10... Bei vergleichbaren Verantwortungsbereichen...

Herzlichen Dank schon mal im Voraus...

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So da bin ich wieder.

Hatte leider nen Hdd defekt und bin erst gestern dazu gekommen meine Kiste wieder in gang zu bringen.

Ja das mit den Personalern is mir schon klar ;-) Hab aufgrund des Gutachtens auch einen Höhergruppierungsantrag gestellt aber offziell noch keine schriftliche Rückmeldung über Ablehnung / Zustimmung bekommen. Ausserdem sind die in der Pers. so unterwegs, dass da keiner irgendwie ne Entscheidung treffen will, geht alles erst über die GL und die hat in einem Gespräch durchblicken lassen, dass sie erstmal nen "Teufel" tun wird.

Das mit der schriftlichen Bestätigung sollte eigentl. gar nicht nötig sein was ich im Detail genau mache wurde mir ja von meinem direkten Vorgesetzten zugeteilt und da gibts sogar ne Aufgabenverteilungsliste des Rechenzentrums im Intranet. Und diese ist gültig seit der letzten Umsrukturierung 2005

Ausserdem... Ist das schriftliche ja dadurch schon erledigt das bzgl. der Bewertung des BKPVs jeder seine Tätigkeiten aufführen musste und diese, vom Vorgesetzten unterzeichnet, beim Prüfer abgegeben wurden. Das Gutachten des BKPV dokumentiert dies offiziell zusätzlich. Nur... in dieses Gutachten haben wir MA nie Einblick bekommen. Müssten wir hier Einblick bekommen dürfen?

Hab mich auch bei anderen Bekannten jetzt mal informieren können diesbzgl.

Die meinen alle, daß man als Angestellter im ÖD einen Rechtsanspruch auf richtige Eingruppierung seinen Tätigkeitsmerkmalen gemäß hätte. Und im Extremfall müsste man u.a. vom BR prüfen/klären lassen ob die nun festgestellte Eingruppierung vom Prüfer dann ja nicht schon eigentl. seit 2005 gültig sein müsste... denn dann wäre ja die Überleitung zum TVÖD auch nicht richtig was weitere Nachwirkungen hätte. Kann das so sein???

Werde auf alle Fälle jetzt erstmal alles übern BR regeln lassen und wenn da nix geht und die GL sich auf stur stellt werd ich weitere Schritte über die Gewerkschaft einleiten lassen. Ein Gutachten von einen offiziellen Prüfverband anzugehen dürfte der GL denk ich schwer Fallen, da müsste diese ja eigentlich Behaupten, dass das erstellte Gutachten und die einzelnen Stellenbewertungen (nicht nur für mich sondern auch für alle anderen in der IT) falsch wären. Und i glaub dass dürfte doch eingentl. recht schwierig sein.

Werde hier wieder informieren was bei dieser Sache im Endeffekt rausgekommen ist, evtl. kanns ja dann dem einen oder anderen, der ebenso wie ich Zwecks Eingruppierung versucht wird an der Nase herumzuführen, helfen.

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  • 4 Monate später...
Gelernte Fachkräfte können allerdings auch über die sogennante sonstige Qualifikation (26 Monate Dienstzeit) in den gehobenen Dienst aufsteigen.

Hallo Kelnor,

mich würde interessieren auf welche Quelle du dich beziehst? Hab dazu leider nichts gefunden?

Außer, dass bei TVÖD die Bewährungs-, Fallgruppen- und Tätigkeitsaufstiege nicht mehr anfallen?!

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mich würde interessieren auf welche Quelle du dich beziehst? Hab dazu leider nichts gefunden?

Außer, dass bei TVÖD die Bewährungs-, Fallgruppen- und Tätigkeitsaufstiege nicht mehr anfallen?!

Noch gilt die Vergütungsordnung des BAT, da sich verdi und die Arbeitgebervertreter bisher noch nicht auf eine neue Eingruppierungsordnung verständigen konnten.

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Noch gilt die Vergütungsordnung des BAT, da sich verdi und die Arbeitgebervertreter bisher noch nicht auf eine neue Eingruppierungsordnung verständigen konnten.

Hallo NewUser,

das war mir bewusst, dass BAT noch teilweise gültig ist. Allerdings finde ich im Link auch die angesprochenen 26 Monate Dienstzeit bzw. dass man ohne Studium nicht 9 oder höher kommen kann?

Für IV a heißt es ja z.B. "Angestellte mit abgeschlossener einschlägiger Fachhochschulausbildung (z. B. Informatiker) und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben(...)"

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  • 11 Monate später...
was kann ich dagegen tun?

Ahoi!

Das kommt darauf an...

Wenn ich einige Gegenfragen dazu stellen dürfte:

- wie wird deine zukünftige Tätigkeit aussehen?

- was hast du gelernt?

- welcher Tarifvertrag (TVÖD, TV-L?) ist für dich maßgebend?

- hast du in dieser Behörde auch deine Ausbildung absolviert (Übernahme)?

Ohne diese Infos kann man lediglich folgendes sagen:

Wenn du im Rechenzentrum mehrmals täglich mal ein neues Band einlegen / auswechseln darfst, dann ist EG3 durchaus noch im Rahmen.

Solltest du allerdings komplexe Anwendungen entwickeln, mehrere WebServer administrieren oder gar für das Firmennetz verantwortlich sein, dann geht weder EG3, noch EG5 (die Begründung für eine solche Eingruppierung bei oben genannten Tätigkeiten würde ich gerne hören).

Es kommt also ganz auf deine Stelle (bzw. deren Beschreibung) an, die du in in Zukunft innehaben wirst.

Mehr Informationen deinerseits ergeben mehr Antworten unsererseits.

Greetz

S.E.

P.S.

Warum das erste halbe Jahr EG3 und anschließend EG5?

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ich komme aus der fisi ausbildung und werde übernohmen.

ich verwalte unser Intranet(das ich auf die beine gestellt habe)und unseren Webauftritt,bin nebenbei mädchen für alles(mein drucker geht nicht etc) und für die komplette serverlandschaft mitverantwortlich

ich arbeite in einem krankenhaus,weis aber nicht wie unsere tarif heist

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ich arbeite in einem krankenhaus,weis aber nicht wie unsere tarif heist

Okay, nicht so tragisch.

Davon ausgehend, dass deine Aussage bezüglich der Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen des öffentlichen Dienstes korrekt ist, kann man weiterhin darauf schließen, dass auch für dich noch die "alte" Vergütungsordnung des BAT (Anlage 1a, Teil 2B) maßgebend sein wird. Ohne Gewähr.

Die besagte Vergütungsordnung wurde hier im Thread bereits einige Male verlinkt.

(damit du nicht suchen musst -> http://www.uni-leipzig.de/~prhsb/tvl/vergo/teil2b/t2b.htm)

Deiner obigen "Tätigkeitsbeschreibung" zufolge, solltest du meiner Meinung nach eigentlich in den Abschnitt IV (Angestellte in der DV-Systemtechnik) einzuordnen sein. Geh dort die einzelnen Vergütungsgruppen durch und prüfe anhand der dort genannten Protokollnotizen, wo die Stelle (bzw. deren Tätigkeitsmerkmale) deiner Meinung nach einzugruppieren wäre(n).

Wie dir vielleicht auffällt, fängt der Abschnitt IV bei BAT Vb, was der heutigen Entgeltgruppe 9 entspricht.

Good Luck.

Greetz

S.E.

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