Ragamuffin Geschrieben 5. Juni 2007 Teilen Geschrieben 5. Juni 2007 Mahlzeit Leute, ich hab mal eine hypothetische Frage: Nehmen wir mal an man befindet sich im letzten Monat seiner Lehre, hat schon einen Prüfungstermin genannt bekommen - und kriegt dann fristlos gekündigt, meinetwegen auch begründet. Kollege und ich haben uns heute in der Berufsschule darüber unterhalten, deswegen werfe ich die Frage auf. Er war der Ansicht, dass man dann trotzdem in die Prüfung gehen und seinen Abschluß machen kann, wohingegen ich der Meinung bin, dass dann leider Schicht im Schacht ist. Weiß das jemand genauer als wir? *g* PS: Keine Sorge, wir sind sauber und uns steht sowas auch nicht bevor - es ist nur der Neugier halber Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 5. Juni 2007 Teilen Geschrieben 5. Juni 2007 Wenn es sich um wenige Wochen handelt, kann man nach Rücksprache mit der zuständigen IHK eventuell die Ausbildung auch ohne Betrieb weiter machen. Man muss dann "nur" die anfallenden Gebühren selbst tragen. Einen solchen Fall kenne ich jetzt noch nicht, jedoch bei anderen Trennungsgründe wie zB Insolvenz wurde das hier schon diskutiert. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nhuya Geschrieben 5. Juni 2007 Teilen Geschrieben 5. Juni 2007 Ich meine auch, dass gerade nach Ablauf der Projektarbeit das keine große Rolle mehr spielen sollte. Einfach mal mit der zuständigen IHK sprechen. Ganz Schicht im Schacht wird wohl nicht sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Akku Geschrieben 6. Juni 2007 Teilen Geschrieben 6. Juni 2007 Wenn Du nicht gerade den Firmenwagen Deines Chefs oder die Betriebskasse gestohlen hast, ist eine Kündigung so kurz vor der Prüfung so gut wie unmöglich. Es gab einen Fall, wo ein Azubi 3 Monate vor der Abschlussprüfung einem Kollegen die Geldbörse gestohlen hat. Darauf folgte die fristlose Kündigung. Der Azubi ging gerichtlich dagegen vor und bekam Recht. Die Begründung: So kurz vor der Abschlußprüfung sei es dem Azubi nicht mehr zuzumuten, dass er die Vorbereitungen zum Abschluß in einem Ersatzausbildungsbetrieb oder eigenständig durchführt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
d0pe Geschrieben 6. Juni 2007 Teilen Geschrieben 6. Juni 2007 Wenn Du nicht gerade den Firmenwagen Deines Chefs oder die Betriebskasse gestohlen hast, ist eine Kündigung so kurz vor der Prüfung so gut wie unmöglich. Es gab einen Fall, wo ein Azubi 3 Monate vor der Abschlussprüfung einem Kollegen die Geldbörse gestohlen hat. Darauf folgte die fristlose Kündigung. Der Azubi ging gerichtlich dagegen vor und bekam Recht. Die Begründung: So kurz vor der Abschlußprüfung sei es dem Azubi nicht mehr zuzumuten, dass er die Vorbereitungen zum Abschluß in einem Ersatzausbildungsbetrieb oder eigenständig durchführt. lol.. also ob die entscheidung richtig ist..? Irgendwann ist es auch zuviel und das mit der Geldbörse finde ich z.b. schon sehr weit an der grenze.. Naja.. musste er die prüfung dann sogesehen als externen ablegen oder musste das Unternehmen das noch bezahlen und ihn weiter arbeiten lassen?! ich mein.. wenn jemand geldbörsen klaut, kann es auch leicht vorkommen, dass er kundendaten etc mitnimmt, was das unternehmen ins ruin stürzen könnte... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 6. Juni 2007 Teilen Geschrieben 6. Juni 2007 ich mein.. wenn jemand geldbörsen klaut, Was ist eigentlich mit der Sorgfaltspflicht desjenigen, der sich die geldbörse klauen läßt? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
.vash Geschrieben 6. Juni 2007 Teilen Geschrieben 6. Juni 2007 lol.. also ob die entscheidung richtig ist..? Irgendwann ist es auch zuviel und das mit der Geldbörse finde ich z.b. schon sehr weit an der grenze.. Meiner persönlichen Meinung nach hat der Betrieb doch wenig damit zu tun wenn jemand wen bestiehlt, es sei denn es handelt sich um Betriebseigentum. Da muss sich der Bestohlene schon selber darum kümmern finde ich - dass man so jemanden nicht gern im Betrieb hat ist klar - gerechtfertigt aber meiner Meinung nach keine fristlose Kündigung. Darüberhinaus hat die Ausbildung wenn ich mich recht entsinne auch einen Erziehungsauftrag in einem gewissen Rahmen - dieser wird nicht erfüllt (auch meine Meinung) wenn ich bei jedem Fehler gleich eine Kündigung ausspreche. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
d0pe Geschrieben 6. Juni 2007 Teilen Geschrieben 6. Juni 2007 ja gut habt ja recht.. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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