Moroccn Geschrieben 11. Juni 2007 Geschrieben 11. Juni 2007 Hallo, mir ist so im vorbeigehen mal zu Ohren gekommen, dass die Firma Einen einen Tag vor der Mündlichen Abschlussprüfung freistellen muss. Stimmt das? Oder Gild das nur für unter 18 Jährige?? Zitieren
MBaeuml Geschrieben 11. Juni 2007 Geschrieben 11. Juni 2007 Sie muss dich nur zur Prüfung freistellen, sprich am Tag der Prüfung. Ein Tag davor musst du normal Arbeiten. Da deinem Chef/Ausbilder aber evtl. etwas daran liegt, dass du die Prüfung bestehst, können die dich Freistellen oder du kannst Urlaub nehmen und dich noch einmal vorbereiten/ausruhen/entspannen;) Zitieren
Krausi_87 Geschrieben 11. Juni 2007 Geschrieben 11. Juni 2007 Es ist von Arbeitgeber zu Arbeitgeber verschieden, ob er dich freistellt. Ich werde sowohl den Tag vor der schriftlichen Prüfung, als auch am Tag vor der mündlichen Prüfung freigestellt. Am besten mal mit deinem Chef abklären Zitieren
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 11. Juni 2007 Geschrieben 11. Juni 2007 BBiG § 15, Satz 1: "Ausbildende haben Auszubildende für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an Prüfungen freizustellen." Nur für die Teilnahme an Prüfungen. Extremfall: Prüfung erst um 16.00, könnte ergeben, dass du vorher noch arbeiten darfst. Weitergehende Regelungen sind im Jugendarbeitsschutzgesetz zu finden, das bezieht sich aber nur auf Jugendliche unter 18 Jahren. Zitieren
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