Trompy Geschrieben 12. Juni 2007 Teilen Geschrieben 12. Juni 2007 Hallo, Während der Dauer des Arbeitsverhältnisses gilt das gesetzliche Handels- und Wettbewerbsverbot. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, auch nach seinem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis das Wettbewerbsverbot noch zwei Jahre einzuhalten was bedeutet diese Klausel genau in einem Arbeitsvertrag bezogen auf einen FIAE? Danke für die Antworten. Schönen Gruß Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
draack Geschrieben 12. Juni 2007 Teilen Geschrieben 12. Juni 2007 Hi, nach der Lektüre hier: Wettbewerbsverbot solltest du schlauer sein. Tschö, Volker Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Trompy Geschrieben 12. Juni 2007 Autor Teilen Geschrieben 12. Juni 2007 Danke für den Link. Mir erscheint das ganze allerdings ungewohnt für meinen Beruf als FIAE in der Webentwicklung. Zunächst wegen dem Satz "Gesetzlich geregelt ist dieser Rechtsgrundsatz nur für kaufmännische Angestellte" was schon andeutet das dies ungewöhnlich ist. Außerdem wundere ich mich wie ich das nun in die Tat umsetzen sollte. Darf während und dazu noch 2 Jahre nach dem Arbeitsverhältnis nicht mehr als Fachinformatiker tätig sein? Oder nicht mehr in der Webentwicklung? Leicht verwirrend das ganze und ein Jurist bin ich ohnehin nicht. Sollte ich da mal mit dem AG reden? Grüße Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 12. Juni 2007 Teilen Geschrieben 12. Juni 2007 Mir erscheint das ganze allerdings ungewohnt für meinen Beruf als FIAE in der Webentwicklung. Wenn Du in einem Betrieb arbeitest, der Ware/Dienstleitung verkauft, ist das nicht ungewöhnlich. Zunächst wegen dem Satz "Gesetzlich geregelt ist dieser Rechtsgrundsatz nur für kaufmännische Angestellte" was schon andeutet das dies ungewöhnlich ist. Öhm, warum? Fachinformatiker zählen i.d.R. zu den kaufmännischen Angestellten. Ausserdem, nicht die Interpretation unter dem Link lesen, sondern den Gesetzestext: Du bist nach dem Gesetz ein Handlungsgehilfe, jemand der in einem Handelsgewerbe zur Leistung kaufmännischer Dienste gegen Entgelt angestellt ist. Darf während und dazu noch 2 Jahre nach dem Arbeitsverhältnis nicht mehr als Fachinformatiker tätig sein? Oder nicht mehr in der Webentwicklung? Platt gesagt: Du darfst nicht in Konkurrenz zu Deinem Arbeitgeber Leistung verkaufen. bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
draack Geschrieben 12. Juni 2007 Teilen Geschrieben 12. Juni 2007 Danke für den Link. Gern geschehen. Außerdem wundere ich mich wie ich das nun in die Tat umsetzen sollte. Darf während und dazu noch 2 Jahre nach dem Arbeitsverhältnis nicht mehr als Fachinformatiker tätig sein? Oder nicht mehr in der Webentwicklung? Leicht verwirrend das ganze und ein Jurist bin ich ohnehin nicht. Sollte ich da mal mit dem AG reden? Du hast die Ausführung des Anwalts nicht ganz verstanden. Ich bin zwar kein Anwalt aber interpretiere das so: Wenn keine Kompensation vom Arbeitgeber dafür erfolgt (z.B. in Form zweier Jahresgehälter), ist das Wettbewerbsverbot nichtig. Du solltest meiner Meinung nach unbedingt mit deinem Arbeitgeber sprechen und ihn/sie auf diesen (meiner Meinung nach) groben Unfug (denn das ist er in deinem Fall) hinweisen. Gemeinsam lachen und die Klausel zusammen streichen. Für eine Beratung wende dich an eine Gewerkschaft oder direkt an einen Anwalt. Tschö, Volker Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
.vash Geschrieben 13. Juni 2007 Teilen Geschrieben 13. Juni 2007 besonders prickelnd ist es dann wenn Du ein niedriges Grundgehalt hast und Deinen Arbeitslohn via Provisionen erhalten sollst. Falls Du also nicht fristlos kündigst und Dir der Arbeitgeber ans Bein pinkeln will dann gilt das letzte Monatsgehalt. Kriegst Du für den Monat keine Provision (z.B. weil Du nur noch intern arbeitest/arbeiten sollst) dann ist das letzte Monatsgehalt relativ niedrig. Man muss dazu sagen dass es natürlich worst case gibt und Aufhebungsvereinbarungen auch das umgehen können. Das muss aber jeder selber wissen ob er mit solchen Klauseln leben kann oder Streitfreudig ist. Für mich persönlich ist das ein Stück Freiheit mich nach meiner Kündigung frei orientieren zu können und würde mir so eine Klausel extra vergüten lassen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
charmanta Geschrieben 13. Juni 2007 Teilen Geschrieben 13. Juni 2007 die Klausel nicht. Wenn aber der Arbeitgeber nach Beendigung ein Wettbewerbsverbot durchsetzen will, dann muss er finanziell was abdrücken. Aber es ist unklar, was Wettbewerb ist. Programmieren per se nicht, aber die "alten" Kunden angehen oder ein ähnliches Programm erstellen möglicherweise schon. Die W-Klausel gibts schon seit 20 Jahren .... und kaum jemand hält sich dran weil der Arbeitgeber meist keine Kohle abdrückt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 13. Juni 2007 Teilen Geschrieben 13. Juni 2007 Die W-Klausel gibts schon seit 20 Jahren .... und kaum jemand hält sich dran weil der Arbeitgeber meist keine Kohle abdrückt. Das wage ich mal in manchen sensiblen Bereichen mancher Branchen zu bezweifeln. Da wird schon mal 6 Monate auf einen neuen Kollegen gewartet, weil er nicht darf (Gut keine 2 Jahre). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
draack Geschrieben 14. Juni 2007 Teilen Geschrieben 14. Juni 2007 Das wage ich mal in manchen sensiblen Bereichen mancher Branchen zu bezweifeln. Da wird schon mal 6 Monate auf einen neuen Kollegen gewartet, weil er nicht darf (Gut keine 2 Jahre). Hi, dann war er wohl kein Arbeitnehmer (für Selbständige gilt das nicht) oder er hat - wie im Link beschrieben - eine Karenzentschädigung dafür bekommen. Die Auführungen von Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche sind m.E. nach ziemlich eindeutig. Tschö, Volker Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 14. Juni 2007 Teilen Geschrieben 14. Juni 2007 dann war er wohl kein Arbeitnehmer (für Selbständige gilt das nicht) oder er hat - wie im Link beschrieben - eine Karenzentschädigung dafür bekommen. Die Auführungen von Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche sind m.E. nach ziemlich eindeutig. Ein Selbständiger wird kaum solche Klauseln an sich selbst stellen. Natürlich mit entsprechender Entschädigung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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