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Geschrieben

Hallo zusammen,

ich möchte mich demnächst als Systemadministrator selbständig machen, im Besten Fall natürlich als Freiberufler. Offensichtlich ist das wohl als System-

administrator nicht ganz so einfach als Freiberufler vom Finanzamt eingestuft

zu werden. Was habt ihr für eine Bezeichnung eures Berufs/Tätigkeit beim Antrag für die Steuernummer angegeben und damit erfolg gehabt?

Vielen Dank für eure Tipps.

Wayne

Geschrieben

Ich denke der einfachste Weg wäre beim zuständigen Finanzamt nachzufragen. Denn meist hängt es da nicht an einer Berufsbezeichnung denn du kannst dich ja erstmal nennen wie du willst(solange die Bezeichnung nicht geschützt ist). Es liegt viel mehr in deiner Tätigkeitsbeschreibung also dem was du machen wirst.

Mein Telefonat mit dem Finanzamt hat ergeben das ich da erstmal genau beschreiben soll was ich denn als Tätigkeit ausüben will. Ich hatte da aber in die Richtung FIAE nachgefragt.

Geschrieben

Hi,

nein angerufen noch nicht. Aber so wie ich das bisher sehe, fällt wohl

nur der "Netzwerkadministrator" und "Computer-Fachberater" in die neuen

freien Berufe, was ich ja eigentlich auch bin :-)

Ich ruf gleich mal an :-)

Geschrieben

Hallo zusammen,

ich habe gerade mit meinem Zuständigen Finanzamt gesprochen. Die meinten,

dass der "Netzwerkadministrator" und der "Computer Fachberater" in die neuen freien Berufe fällt.

Zur Sicherheit habe ich noch beim Gewerbeamt angerufen und dort nachgefragt, die meinten jedoch man dazu in obigen Bereichen studiert

haben müsste um als freier Beruf anerkannt zu werden. Das verwirrt mich

jetzt doch etwas...

Danke

Geschrieben

Soweit mir bekannt gibt es den Studienabschluss Netzwerkadministrator nicht. Auch den Computer Fachberater kann man nicht studieren. Das sind Titel die du entweder über Zertifikate bekommen kannst oder soweit sie nicht geschützt sind darf sich jeder so nennen der es für richtig hält.

Aus diesem Grund beim Finanzamt erklären das du eben nicht studiert hast und das du gerne als Freiberufler anerkannt werden willst. Daraufhin wirst du wohl oder übel eine Tätigkeitsbeschreibung erstellen müssen. Aufgrund der das Finanzamt dann entscheiden wird ob du anerkannt wirst oder nicht.

Zur weiteren Klärung von Fragen wäre vielleicht auch mal ein besuch bei einem Steuerberater von Vorteil der kann dir vielleicht auch die eine oder andere Frage beantworten.

Geschrieben

Zur Sicherheit habe ich noch beim Gewerbeamt angerufen und dort nachgefragt, die meinten jedoch man dazu in obigen Bereichen studiert

haben müsste um als freier Beruf anerkannt zu werden.

Das ist auch häufig so.

Aber Frage: Was willst Du denn nun, freiberuflich ohne Gewerbesteuerpflicht oder selbstständig als Gewerbertreibender tätig sein?

bimei

Geschrieben
Aber Frage: Was willst Du denn nun, freiberuflich ohne Gewerbesteuerpflicht oder selbstständig als Gewerbertreibender tätig sein?

Gibts/gabs da nicht die sog. "Katalogberufe"? So'n Standard-Mausschubser oder UNIX-er dürfte nicht drunter fallen, oder wie? Z.B. mangels Hochschulabschluss?

Geschrieben

Warum eigentlich Freiberufler ?

Ich selbst bin auch Selbständig (gut nur nebenbei). Habe aber ein Gewerbe angemeldet. Dies hat zwar den Nachteile, dass ich jeden Monat diese UST- Voranmeldung machen muss. (Es gibt bestimmt noch andere)

ABER

Meine Kunden schätzen dies sehr wohl, da Sie ja die bezahlte MwSt verrechnen können, genauso kannst du auch die von dir bezahlte MwSt verrechnen. Und als Netzwerkadministrator wirst wohl doch eher mit mittleren bis großen Unternehmen zu tun haben.

Geschrieben
Warum eigentlich Freiberufler ?

Ich selbst bin auch Selbständig (gut nur nebenbei). Habe aber ein Gewerbe angemeldet. Dies hat zwar den Nachteile, dass ich jeden Monat diese UST- Voranmeldung machen muss. (Es gibt bestimmt noch andere)

Das muss ich als Freiberufler auch. Das hängt nur mit der Einkommenshöhe zusammen. Ich zahl aber keine Gewerbesteuer. DAS ist der Unterschied.

Um als Freiberufler anerkannt zu werden, muss man ein entsprechendes Wissen nachweisen. Das kann ein Studium sein, aber auch hinreichende Berufserfahrung. Direkt nach der Ausbildung wird das FA nicht mitmachen.

Meine Kunden schätzen dies sehr wohl, da Sie ja die bezahlte MwSt verrechnen können, genauso kannst du auch die von dir bezahlte MwSt verrechnen. Und als Netzwerkadministrator wirst wohl doch eher mit mittleren bis großen Unternehmen zu tun haben.

Für Unternehmen ist die MwSt nur ein durchlaufender Posten und spielt keine Rolle. Du wirst aber zumeist über Vermittlerfirmen tätig sein. Aber auch denen ist die MwSt egal. Für DICH ist sie aber positiv: Alles, was Du für Deinen Beruf kaufst, kannst Du Netto erwerben, bzw. die Vorsteuer in Abzug bringen.

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