fi-newbie Geschrieben 23. Juni 2007 Geschrieben 23. Juni 2007 Hallo zusammen, wenn man auf Schulungen geschickt wird hat man dann 1) Anspruch auf Gewährung von Spesen 2) Anspruch auf ein Fahrzeug (wenn man kein eigens hat) bzw. auf die Bahnkosten? 3) Anspruch auf Ausgleich der Arbeitszeit (also einen Tag frei) wenn die Schulung von Mo-Sa geht? mfg newbie
bimei Geschrieben 23. Juni 2007 Geschrieben 23. Juni 2007 Zu allen drei Fragen: Kommt auf den Betrieb, die innerbetrieblichen Vereinbarungen, event. Tarifverträge usw. an. Regelungen ansonsten in LStR 37, 38, 39, 40 und 40a bimei
Der Kleine Geschrieben 23. Juni 2007 Geschrieben 23. Juni 2007 Hallo zusammen, wenn man auf Schulungen geschickt wird hat man dann 1) Anspruch auf Gewährung von Spesen 2) Anspruch auf ein Fahrzeug (wenn man kein eigens hat) bzw. auf die Bahnkosten? 3) Anspruch auf Ausgleich der Arbeitszeit (also einen Tag frei) wenn die Schulung von Mo-Sa geht? mfg newbieEs wäre sehr hilfreich, wenn du uns zur Beantwortung dieser Fragen auch deine Individualvereinbahrungen mit deinem Arbeitgeber (sprich deinen Arbeitsvertrag) zur Verfügung stellst. Dieser regelt im Normalfall diese Details.
Nhuya Geschrieben 23. Juni 2007 Geschrieben 23. Juni 2007 Im Regelfall ist es so, dass wenn der Betrieb dich dort hinschickt, er auch für deine Kosten aufkommen muss. Bezahlt er lediglich eine Schulung, die du gerne haben möchtest und duldet quasi die Schulung während der Arbeitszeit, kann es anders aussehen. Auf jeden Fall immer vorher beim Chef fragen Mir ist es mal passiert, dass ich 2 Wochen ins Ausland MUSSTE für den Betrieb, aber sie wollten mir fürs Wochenende dazwischen keine Spesen zahlen. Nachdem ich gesagt habe, dass ich dann bei jedem Auslandseinsatz morgens hin und Abends wieder zurückfliegen will (egal wie lange ich vor Ort sein muss), haben sie sich das andes überlegt Also am Besten immer vorher abklären und nicht abzocken lassen.
Gast Geschrieben 23. Juni 2007 Geschrieben 23. Juni 2007 (sprich deinen Arbeitsvertrag)(In meinem eigentlichen Arbeitsvertrag steht darüber nichts drin, dafür gibt es dann eine separate Reisekostenregelung. Vertrag: 2 Seiten, Anhänge und Zusatzregelungen: 50 Seiten.)
charmanta Geschrieben 24. Juni 2007 Geschrieben 24. Juni 2007 wenn für Dich kein Tarifvertrag gilt, dann sieht zumindest die Spesenregelung so aus, daß er Dir die Verpflegungspauschale zahlen KANN, aber nicht musss. Wenn er das nicht tut, dann kannst Du die V-Pauschale und auch entstandene Unkosten für z.b. Fahrzeugnutzung beim Finanzamt geltend machen. Ü-Stunden sind, sofern nicht anders geregelt, mit dem Lohn ( auch eines Azubis ) abgegolten. Zumal eine Schulung auch Dir persönlich etwas bringt und nicht nur dem Betrieb. Hier wirst Du Dich mit dem Chef einigen müssen.
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