Containy Geschrieben 25. Juni 2007 Teilen Geschrieben 25. Juni 2007 Hallo. Ich will keine ausführliche Rechtsberatung, sondern hab nur eine kurze Frage zur Steuererklärung im Bezug auf das nebenberufliche Erlangen der Fachhochschulreife. Ich war letztes Jahr fest angestellt und habe nebenberuflich die Fachhochschulreife nachgeholt. Die Kosten(Schulbücher und -gebühr sowie Fahrtkosten), welche das Nachholen der Fachhochschulreife verursachte, würde ich nun gerne geltend machen. Weiß jemand ob das möglich ist und vor allem wie? Auf meinem Formular finde ich Berufsausbildungskosten und Fortbildungskosten, aber die Fachhochschulreife ist weder eine Berufsausbildung noch eine berufliche Fortbildung. Ich brauche einen Tipp, damit ich weitermachen kann. Vielen Dank, Containy Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 25. Juni 2007 Teilen Geschrieben 25. Juni 2007 Moin Conti, http://asta-server1.fernuni-hagen.de/cms/fileadmin/docs/formalia/BMF_IV_C8-S2227_5-05_20051104.pdf Relevant für Dich müsste sein: 7) Aufwendungen für den Besuch allgemeinbildender Schulen einschließlich der in § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG genannten Ersatz- und Ergänzungsschulen sind Kosten der privaten Lebensführung im Sinne des § 12 Nr. 1 EStG und dürfen daher nicht bei den einzelnen Einkunftsarten abgezogen werden. Der Besuch eines Berufskollegs zum Erwerb der Fachhochschulreife gilt als Besuch einer allgemeinbildenden Schule. Dies gilt auch, wenn ein solcher Abschluss, z.B. das Abitur, nach Abschluss einer Berufsausbildung nachgeholt wird. Derartige Aufwendungen können als Sonderausgaben gemäß Â§ 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden. bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Containy Geschrieben 25. Juni 2007 Autor Teilen Geschrieben 25. Juni 2007 Vielen Dank bimei, ich guck mal ob ich was rausholen kann. Was sagt meine Mutter immer: "schreib drauf was geht, streichen tun sie sowieso!" Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 26. Juni 2007 Teilen Geschrieben 26. Juni 2007 Hallo Containy, Du kannst ja mal probieren die Kosten als "vorweggenomene Werbungskosten" geltend zu machen. Ich gehe mal davon aus, dass Du die Fachhochschulreife nicht aus Spaß gemacht hast sondern um Beruflich weiter zu kommen. arbeitsrecht.de - Kosten für Studium an Eliteuniversität sind vorweggenommene Werbungskosten (5 K 2443/04) Wenn das FA damit nicht einverstanden ist, dann werden die das schon entsprechend umdeklarieren. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Containy Geschrieben 26. Juni 2007 Autor Teilen Geschrieben 26. Juni 2007 Ich gehe mal davon aus, dass Du die Fachhochschulreife nicht aus Spaß gemacht hast sondern um Beruflich weiter zu kommen. Zum Spaß nicht, allerdings hat es auch wenig mit meinem bisherigen Job zu tun gehabt. Werde ab Oktober studieren. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 26. Juni 2007 Teilen Geschrieben 26. Juni 2007 Wie schon gesagt. Einfach probieren. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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