Zum Inhalt springen

Verkehrsfrage: Parken mit Anhänger


DarkSchlumpf

Empfohlene Beiträge

Hallo Zusammen,

war eben Zeuge eines Unfalls und finde leider nichts über die rechtslage, vielleicht könnt ihr mir helfen.

Folgende Situation: Parkplatz vor einem Supermarkt, 2 Parkreihen mit je ca 20 Parkplätzen auf beiden Parkplatzseiten. Auf Seite A parkte ein Fahrzeug mit einem Anhänger. Der Anhänger stand logischerweise über die gekennzeichnete Parkfläche hinaus. Auf der Gegenüberliegenden Seite B parkte ein Auto aus, übersah den Anhänger und fuhr auf.

Der Besitzer von Auto A mit dem Anhänger behauptet nun, dies sei rechtmässig, da der Parkplatz breit genug sei um an dem Anhänger vorbeizufahren.

Ich hätte eher gedacht ein Auto mit Anhänger darf dort nicht parken, weil es nicht auf die gekennzeichnete Parkfläche passt, oder?

Wie ist Eure Meinung dazu? Hat vielleicht jemand nützliche Links, die eine der beiden Seiten belegen?

Danke!

DS

Hab noch eine skizze angehängt zur Veranschaulichung

post-9764-14430447644722_thumb.jpg

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Naja also ich bin kein Jurist aber ich denke für den Unfall ist es egal ob er da mit dem Anhänger so hätte parken dürfen oder nicht.

Er stand ja nunmal da und der andere der drauf gefahren ist hat ihn übersehen, also hat er den Unfall verursacht.

Wenn der andere da mit dem Anhänger nicht hätte parken dürfen riskiert er imho höchstens ein Knölchen oder im schlimmsten Fall abgeschleppt zu werden (wobei ich letzteres bezweifle).

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich bin kein Verkehrsexperte, aber ich würd mal sagen der Anhängerfahrer bekommt höchstens eine Teilschuld, wenn der Anhänger etwas aus der Lücke geschaut hat. Am besten du hättest gleich die Polizei gerufen, nachdem du auf den Anhänger gerauscht bist. Die können auch besser beurteilen wer die Vollschuld/Teilschuld(und in welchem Verhältnis) die beteiligten Fahrer/Halter trifft als wir :). Leider ist die Skizze noch nicht frei gegeben, so dass ich mal von der Beschreibung her auf 50/50 tippen würde, weil der Anhänger nicht in die Lücke gepasst hat, man beim Ausparken aber mal hin schauen hätte müssen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das ist nicht eine der "ich hab da einen Freund, der hat ein Problem..." Beschreibungen :D

Ich kenne beide Parteien wirklich nicht und war nur Zeuge, von daher ist es mir egal ob die das mit ohne oder Polizei geregelt haben. Wenn ich beteiligt gewesen wäre hätte ich die auf jeden Fall gerufen.

Mich interessiert es nur, da der Anhängerfahrer so von seinem Recht überzeugt war und ich das nicht glauben kann. Hätte jetzt von meinem Rechtsverständnis eben auch auf eine Teilschuld getippt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also für mich ist der Autofahrer der aufgefahren ist Schuld.

Egal was da steht und wenns noch so breit ist, dass er nichtmehr rausfahren kann, so kann er da nicht einfach gegen fahren.

Wenn er sich nicht traut raus zu fahren muss er eben warten oder abschleppen lassen. Aber einfach drauf fahren geht ja wohl mal garnet.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich denke das das Beispiel mit der Autobahn nicht so ganz passt weil man da ja aufgrund der Geschwindigkeit eine sehr verringerte Chance hätte einem parkenden Auto auszuweichen.

Aber mal ein anderes (meiner Meinung nach passenderes Beispiel):

Angenommen in einer Stadt parkt jemand widerrechtlich in der 2. Reihe, du willst an dem blockierenden Auto vorbeifahren und stößt dabei mit einem entgegenkommenden Auto zusammen. Dann kannst du ja auch nicht sagen der der da geparkt hat ist Schuld, weil du ja der jenige warst der auf die Gegenfahrbahn ausgewichen ist.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Sehe es wie DZ - wenn ich in ein falsch/schlecht geparktes Auto fahre hab ich dennoch die Schuld. Kann mir zwar denken, dass der andere vielleicht eine kleinen Teilschuld bekommt.

Aber man sieht meistens falsch geparkte Autos oder Anhänger die auf einen Parkplatz stehen recht gut :beagolisc

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also ich denke auch das selbst wenn jemand wiederrechtlich parkt man immer die Chance hat drauf zu achten das man dem nicht drauf fährt. Also eindeutig die schuld von dem der drauffährt. Sonst wird es in zukunft mein neues Hobby mir nen uraltes Auto zu zulegen und mal so rein zufällig in Falschparker reinzufahren *pfeif*

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo zusammen!

Ich hatte vor einigen Jahren mal einen ganz ähnlichen Unfall: Ich habe vorschriftswidrig außerhalb der markierten Fläche geparkt, mein Auto wurde angefahren, der den Schaden aufnehmende Polizist hat die Frage des Unfallgegners, ob denn mein Fahrzeug so da parken darf mit einem relativ unwirschen "...und wenn nicht, ist das dann ein Grund gleich dagegen zu fahren?" beantwortet.

Die Polizei hat den freien Platz zum Durchfahren (zwischen meinem Auto und der Mauer) vermessen, und festgestellt, dass das über 3 Meter sind, daraufhin bekam ich noch nicht mal ein Knöllchen, geschweige denn eine Teilschuld.

--> wer ein parkendes Fahrzeug anfährt hat IMHO Schuld, zumindest sofern er das Auto hätte sehen und drumherumfahren können.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich habe vorschriftswidrig außerhalb der markierten Fläche geparkt, mein Auto wurde angefahren, der den Schaden aufnehmende Polizist hat die Frage des Unfallgegners, ob denn mein Fahrzeug so da parken darf mit einem relativ unwirschen "...und wenn nicht, ist das dann ein Grund gleich dagegen zu fahren?" beantwortet.

Jo, das nennt sich "Verhaltensstörer" gegen "Zustandsstörer" <-- Polizeirechtsvorlesung von ca. 1993

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

ob der dort mit seinem Anhänger stehen darf, interessiert nicht.

Wenn du beim rausfahren aus der Parklücke aneckst, bist du selber Schuld.

Du mußt schauen. Nicht die anderen.

Du kannst nicht einfach rauspreschen. Kann ja alles mögliche hinter dir sein. Ob Mensch, Hund etc.

Da kann ich auch nicht sagen, darf der Hund denn da stehen.

Also in diesem Fall klare Schuld.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

ob der dort mit seinem Anhänger stehen darf, interessiert nicht.

Wenn du beim rausfahren aus der Parklücke aneckst, bist du selber Schuld.

Du mußt schauen. Nicht die anderen.

Du kannst nicht einfach rauspreschen. Kann ja alles mögliche hinter dir sein. Ob Mensch, Hund etc.

Da kann ich auch nicht sagen, darf der Hund denn da stehen.

Also in diesem Fall klare Schuld.

Also, nochmal für Leute wie Dich, die den Thread anscheinend nicht wirklich gelesen haben...

Ich habe nie gesagt, dass der ausparkende Fahrer keine Schuld hat. Natürlich muss man sich erst umschauen, aber ein Anhänger ist nunmal recht niedrig, da muss man nicht "rauspreschen" um den mal zu übersehen. Fehler passieren eben, aber da es nicht ich war, der den Fehler gemacht hat, brauch ich hier auch keinen belehrenden Ton. Es ging mir lediglich darum ob der Falschparker eine Teilschuld bekommt oder nicht. Rein interessehalber.

Der Vergleich mit dem Hund ist übrigens spitze. Respekt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

öhm ich meinte das nicht gezielt auf dich :)

Ok, habe ich in dem Fall ein bisschen in den falschen Hals bekommen, sorry :e@sy

Laut Aussage der Polizei kann dem Falschparker übrigens in einzelnen Fällen eine Teilschuld nachgewiesen werden von ca. 10 bis 20%. Wovon dies abhängig ist, konnte mir der gute Mann aber leider nicht sagen.

Die Schuld liegt, wie ihr vermutet habt, erstmal zu 100% beim Unfallverursacher.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich bin als Fahranfänger mal beim AUsparken in ein anderes parkendes Auto gefahren. DIeses stand QUER zu den anderen, wo es a) nicht hätte stehen dürfen und B) mir die Ausfahrt aus der Parklücke um ein paar cm versperrte. Das habe ich aber erst gemerkt, als es gequitscht hat. Fakt war: Er stand im absoluten Halteverbot und hat mich quasi zugeparkt.

Den Schaden musste ich allein tragen, da ich nur eine Haftpflicht hatte. Ich war also Schuld.

Macht eigentlich auch Sinn, denn wie DarkSchlumpf schon den Polizisten zitiert hat: Wenn es die Schuld des Falschparkers wäre, könnte man ungeschadet in jedes falsch parkende Auto reinfahren wie man lustig ist.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn es die Schuld des Falschparkers wäre, könnte man ungeschadet in jedes falsch parkende Auto reinfahren wie man lustig ist.

Würde aber Mordslaune machen, mit einem ollen Blecheimer den schönen Falschparker-Benz (nur mal als beispiel, weil teuer) "versehentlich" zu streifen.

"Oh, den hab ich gar nicht gesehen - was parkt er da auch?" :bimei

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung wiederherstellen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...