DarkSchlumpf Geschrieben 25. Juni 2007 Teilen Geschrieben 25. Juni 2007 Hallo Zusammen, war eben Zeuge eines Unfalls und finde leider nichts über die rechtslage, vielleicht könnt ihr mir helfen. Folgende Situation: Parkplatz vor einem Supermarkt, 2 Parkreihen mit je ca 20 Parkplätzen auf beiden Parkplatzseiten. Auf Seite A parkte ein Fahrzeug mit einem Anhänger. Der Anhänger stand logischerweise über die gekennzeichnete Parkfläche hinaus. Auf der Gegenüberliegenden Seite B parkte ein Auto aus, übersah den Anhänger und fuhr auf. Der Besitzer von Auto A mit dem Anhänger behauptet nun, dies sei rechtmässig, da der Parkplatz breit genug sei um an dem Anhänger vorbeizufahren. Ich hätte eher gedacht ein Auto mit Anhänger darf dort nicht parken, weil es nicht auf die gekennzeichnete Parkfläche passt, oder? Wie ist Eure Meinung dazu? Hat vielleicht jemand nützliche Links, die eine der beiden Seiten belegen? Danke! DS Hab noch eine skizze angehängt zur Veranschaulichung Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Guybrush Threepwood Geschrieben 25. Juni 2007 Teilen Geschrieben 25. Juni 2007 Naja also ich bin kein Jurist aber ich denke für den Unfall ist es egal ob er da mit dem Anhänger so hätte parken dürfen oder nicht. Er stand ja nunmal da und der andere der drauf gefahren ist hat ihn übersehen, also hat er den Unfall verursacht. Wenn der andere da mit dem Anhänger nicht hätte parken dürfen riskiert er imho höchstens ein Knölchen oder im schlimmsten Fall abgeschleppt zu werden (wobei ich letzteres bezweifle). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DarkSchlumpf Geschrieben 25. Juni 2007 Autor Teilen Geschrieben 25. Juni 2007 Danke für die Antwort. Sehe das allerdings anders. Ich kann ja auch nicht auf der Autobahn parken und wenn mir einer reinfahrt nur ein knöllchen für falsches parken zahlen. Ich trage doch auch die Folgeschäden von meiner Parkaktion, oder nicht? Ist ein wenig übertrieben jetzt natürlich Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Darth_Zeus Geschrieben 25. Juni 2007 Teilen Geschrieben 25. Juni 2007 ich sehe das ähnlich. Steht ein Auto im Halteverbot und wird angefahren, gibt das mWn keine Teilschuld. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BOT-IT Geschrieben 25. Juni 2007 Teilen Geschrieben 25. Juni 2007 Ich bin kein Verkehrsexperte, aber ich würd mal sagen der Anhängerfahrer bekommt höchstens eine Teilschuld, wenn der Anhänger etwas aus der Lücke geschaut hat. Am besten du hättest gleich die Polizei gerufen, nachdem du auf den Anhänger gerauscht bist. Die können auch besser beurteilen wer die Vollschuld/Teilschuld(und in welchem Verhältnis) die beteiligten Fahrer/Halter trifft als wir . Leider ist die Skizze noch nicht frei gegeben, so dass ich mal von der Beschreibung her auf 50/50 tippen würde, weil der Anhänger nicht in die Lücke gepasst hat, man beim Ausparken aber mal hin schauen hätte müssen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DarkSchlumpf Geschrieben 25. Juni 2007 Autor Teilen Geschrieben 25. Juni 2007 Das ist nicht eine der "ich hab da einen Freund, der hat ein Problem..." Beschreibungen Ich kenne beide Parteien wirklich nicht und war nur Zeuge, von daher ist es mir egal ob die das mit ohne oder Polizei geregelt haben. Wenn ich beteiligt gewesen wäre hätte ich die auf jeden Fall gerufen. Mich interessiert es nur, da der Anhängerfahrer so von seinem Recht überzeugt war und ich das nicht glauben kann. Hätte jetzt von meinem Rechtsverständnis eben auch auf eine Teilschuld getippt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
aLeXL Geschrieben 25. Juni 2007 Teilen Geschrieben 25. Juni 2007 Also für mich ist der Autofahrer der aufgefahren ist Schuld. Egal was da steht und wenns noch so breit ist, dass er nichtmehr rausfahren kann, so kann er da nicht einfach gegen fahren. Wenn er sich nicht traut raus zu fahren muss er eben warten oder abschleppen lassen. Aber einfach drauf fahren geht ja wohl mal garnet. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Guybrush Threepwood Geschrieben 25. Juni 2007 Teilen Geschrieben 25. Juni 2007 Ich denke das das Beispiel mit der Autobahn nicht so ganz passt weil man da ja aufgrund der Geschwindigkeit eine sehr verringerte Chance hätte einem parkenden Auto auszuweichen. Aber mal ein anderes (meiner Meinung nach passenderes Beispiel): Angenommen in einer Stadt parkt jemand widerrechtlich in der 2. Reihe, du willst an dem blockierenden Auto vorbeifahren und stößt dabei mit einem entgegenkommenden Auto zusammen. Dann kannst du ja auch nicht sagen der der da geparkt hat ist Schuld, weil du ja der jenige warst der auf die Gegenfahrbahn ausgewichen ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
chickie Geschrieben 25. Juni 2007 Teilen Geschrieben 25. Juni 2007 Sehe es wie DZ - wenn ich in ein falsch/schlecht geparktes Auto fahre hab ich dennoch die Schuld. Kann mir zwar denken, dass der andere vielleicht eine kleinen Teilschuld bekommt. Aber man sieht meistens falsch geparkte Autos oder Anhänger die auf einen Parkplatz stehen recht gut :beagolisc Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DarkSchlumpf Geschrieben 25. Juni 2007 Autor Teilen Geschrieben 25. Juni 2007 ... Dann kannst du ja auch nicht sagen der der da geparkt hat ist Schuld, weil du ja der jenige warst der auf die Gegenfahrbahn ausgewichen ist. Nun ja, aber ohne den Falschparker wäre es nicht zu dem Unfall gekommen, daher Teilschuld? Ok, spekulieren bringt nichts, Links müssen her Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Guybrush Threepwood Geschrieben 25. Juni 2007 Teilen Geschrieben 25. Juni 2007 Nun ja, aber ohne den Falschparker wäre es nicht zu dem Unfall gekommen, daher Teilschuld? Nein du wurdest doch nicht dazu gezwungen auszuweichen, auszuparken. Das korrekte Verhalten wäre gewesen zu warten. Ok, spekulieren bringt nichts, Links müssen her Ja denke ich auch;) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Carnie Geschrieben 25. Juni 2007 Teilen Geschrieben 25. Juni 2007 Also ich denke auch das selbst wenn jemand wiederrechtlich parkt man immer die Chance hat drauf zu achten das man dem nicht drauf fährt. Also eindeutig die schuld von dem der drauffährt. Sonst wird es in zukunft mein neues Hobby mir nen uraltes Auto zu zulegen und mal so rein zufällig in Falschparker reinzufahren *pfeif* Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DarkSchlumpf Geschrieben 25. Juni 2007 Autor Teilen Geschrieben 25. Juni 2007 ...Sonst wird es in zukunft mein neues Hobby mir nen uraltes Auto zu zulegen und mal so rein zufällig in Falschparker reinzufahren *pfeif* Das wäre aber bei einer Teilschuld kein sehr lukratives Geschäft Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wichteline Geschrieben 25. Juni 2007 Teilen Geschrieben 25. Juni 2007 Hi, hier findet ihr die 'Experten': Verkehrstalk-Foren -> Verhalten im Straßenverkehr Das ist zwar kein Link der bei diesem speziellen Fall weiterhilft, aber da werden Sie geholfen lg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
m1mail Geschrieben 26. Juni 2007 Teilen Geschrieben 26. Juni 2007 Hallo zusammen! Ich hatte vor einigen Jahren mal einen ganz ähnlichen Unfall: Ich habe vorschriftswidrig außerhalb der markierten Fläche geparkt, mein Auto wurde angefahren, der den Schaden aufnehmende Polizist hat die Frage des Unfallgegners, ob denn mein Fahrzeug so da parken darf mit einem relativ unwirschen "...und wenn nicht, ist das dann ein Grund gleich dagegen zu fahren?" beantwortet. Die Polizei hat den freien Platz zum Durchfahren (zwischen meinem Auto und der Mauer) vermessen, und festgestellt, dass das über 3 Meter sind, daraufhin bekam ich noch nicht mal ein Knöllchen, geschweige denn eine Teilschuld. --> wer ein parkendes Fahrzeug anfährt hat IMHO Schuld, zumindest sofern er das Auto hätte sehen und drumherumfahren können. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
jens.ebinger Geschrieben 26. Juni 2007 Teilen Geschrieben 26. Juni 2007 Ich habe vorschriftswidrig außerhalb der markierten Fläche geparkt, mein Auto wurde angefahren, der den Schaden aufnehmende Polizist hat die Frage des Unfallgegners, ob denn mein Fahrzeug so da parken darf mit einem relativ unwirschen "...und wenn nicht, ist das dann ein Grund gleich dagegen zu fahren?" beantwortet. Jo, das nennt sich "Verhaltensstörer" gegen "Zustandsstörer" <-- Polizeirechtsvorlesung von ca. 1993 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigredeyes Geschrieben 26. Juni 2007 Teilen Geschrieben 26. Juni 2007 gilt denn auf dem parkplatz die stvo? das ist doch eigentlich privatgelände? bigredeyes Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 26. Juni 2007 Teilen Geschrieben 26. Juni 2007 Parkplatz: öffentlicher Verkehrsraum: Geltungsbereich der StVO. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Manitu71 Geschrieben 26. Juni 2007 Teilen Geschrieben 26. Juni 2007 ob der dort mit seinem Anhänger stehen darf, interessiert nicht. Wenn du beim rausfahren aus der Parklücke aneckst, bist du selber Schuld. Du mußt schauen. Nicht die anderen. Du kannst nicht einfach rauspreschen. Kann ja alles mögliche hinter dir sein. Ob Mensch, Hund etc. Da kann ich auch nicht sagen, darf der Hund denn da stehen. Also in diesem Fall klare Schuld. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DarkSchlumpf Geschrieben 26. Juni 2007 Autor Teilen Geschrieben 26. Juni 2007 ob der dort mit seinem Anhänger stehen darf, interessiert nicht. Wenn du beim rausfahren aus der Parklücke aneckst, bist du selber Schuld. Du mußt schauen. Nicht die anderen. Du kannst nicht einfach rauspreschen. Kann ja alles mögliche hinter dir sein. Ob Mensch, Hund etc. Da kann ich auch nicht sagen, darf der Hund denn da stehen. Also in diesem Fall klare Schuld. Also, nochmal für Leute wie Dich, die den Thread anscheinend nicht wirklich gelesen haben... Ich habe nie gesagt, dass der ausparkende Fahrer keine Schuld hat. Natürlich muss man sich erst umschauen, aber ein Anhänger ist nunmal recht niedrig, da muss man nicht "rauspreschen" um den mal zu übersehen. Fehler passieren eben, aber da es nicht ich war, der den Fehler gemacht hat, brauch ich hier auch keinen belehrenden Ton. Es ging mir lediglich darum ob der Falschparker eine Teilschuld bekommt oder nicht. Rein interessehalber. Der Vergleich mit dem Hund ist übrigens spitze. Respekt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Manitu71 Geschrieben 27. Juni 2007 Teilen Geschrieben 27. Juni 2007 öhm ich meinte das nicht gezielt auf dich ich sagte ja nur, wenn du rausfährst, mußte selber aufpassen. Ob das du in dem Fall ich, du oder sonst wer ist, ist egal. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DarkSchlumpf Geschrieben 27. Juni 2007 Autor Teilen Geschrieben 27. Juni 2007 öhm ich meinte das nicht gezielt auf dich Ok, habe ich in dem Fall ein bisschen in den falschen Hals bekommen, sorry :e@sy Laut Aussage der Polizei kann dem Falschparker übrigens in einzelnen Fällen eine Teilschuld nachgewiesen werden von ca. 10 bis 20%. Wovon dies abhängig ist, konnte mir der gute Mann aber leider nicht sagen. Die Schuld liegt, wie ihr vermutet habt, erstmal zu 100% beim Unfallverursacher. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nhuya Geschrieben 28. Juni 2007 Teilen Geschrieben 28. Juni 2007 Ich bin als Fahranfänger mal beim AUsparken in ein anderes parkendes Auto gefahren. DIeses stand QUER zu den anderen, wo es a) nicht hätte stehen dürfen und mir die Ausfahrt aus der Parklücke um ein paar cm versperrte. Das habe ich aber erst gemerkt, als es gequitscht hat. Fakt war: Er stand im absoluten Halteverbot und hat mich quasi zugeparkt. Den Schaden musste ich allein tragen, da ich nur eine Haftpflicht hatte. Ich war also Schuld. Macht eigentlich auch Sinn, denn wie DarkSchlumpf schon den Polizisten zitiert hat: Wenn es die Schuld des Falschparkers wäre, könnte man ungeschadet in jedes falsch parkende Auto reinfahren wie man lustig ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
PieDie Geschrieben 29. Juni 2007 Teilen Geschrieben 29. Juni 2007 Wenn es die Schuld des Falschparkers wäre, könnte man ungeschadet in jedes falsch parkende Auto reinfahren wie man lustig ist. Würde aber Mordslaune machen, mit einem ollen Blecheimer den schönen Falschparker-Benz (nur mal als beispiel, weil teuer) "versehentlich" zu streifen. "Oh, den hab ich gar nicht gesehen - was parkt er da auch?" :bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DarkSchlumpf Geschrieben 29. Juni 2007 Autor Teilen Geschrieben 29. Juni 2007 Hier mal noch 2 Fälle bei denen es anders ausging: Link 1 Link 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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