Guenny0815 Geschrieben 29. Juni 2007 Teilen Geschrieben 29. Juni 2007 Meiner Meinung nach muss der mit dem Hänger auf gekennzeichneten Flächen stehen. Sieht man meiner Meinung nach Überall solche Schilder für PKW mit Hänger. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
jens.ebinger Geschrieben 29. Juni 2007 Teilen Geschrieben 29. Juni 2007 Hier mal noch 2 Fälle bei denen es anders ausging: in beiden Beispielen waren die Falschparker berufsmässige Fahrer. Das ist der OP nicht. In beiden Beispielen waren genaue Zweckbestimmungen vorhanden (Radweg und LKW-Parkzone), im Beispiel des OP nicht. Meiner Meinung nach muss der mit dem Hänger auf gekennzeichneten Flächen stehen. Sieht man meiner Meinung nach Überall solche Schilder für PKW mit Hänger. Ich habe solche Schilder/Beschriftungen noch nicht gesehen, nicht aufm Supermarktplatz, evtl. vielleicht auf nem Baumarktparkplatz, aber nur eventuell. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DarkSchlumpf Geschrieben 29. Juni 2007 Autor Teilen Geschrieben 29. Juni 2007 in beiden Beispielen waren die Falschparker berufsmässige Fahrer. Das ist der OP nicht. Was hat denn das damit zu tun? Müssen sich Berufskraftfahrer mehr an Verkehrsregeln halten als andere? In beiden Beispielen waren genaue Zweckbestimmungen vorhanden (Radweg und LKW-Parkzone), im Beispiel des OP nicht. Fakt ist doch, dass die beiden in dem Beispiel nicht auf einem Parkplatz gestanden haben, genau wie der Anhänger. Wo soll da der Unterschied sein? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
jens.ebinger Geschrieben 29. Juni 2007 Teilen Geschrieben 29. Juni 2007 Müssen sich Berufskraftfahrer mehr an Verkehrsregeln halten als andere? Zumindest die Strafen sind empfindlicher. Fakt ist doch, dass die beiden in dem Beispiel nicht auf einem Parkplatz gestanden haben, genau wie der Anhänger. Wo soll da der Unterschied sein? Ähm, reden wir über den gleichen Unfall? Deine Skizze im OP sagt ganz klar, zumindest die vier Räder des Zugfahrzeugs befanden sich auf einem Parkplatz. und RECHTSTIPPS (dein Beispiel) redet auch von "er sich auf einen reinen Busparkplatz gestellt hatte, 25 Prozent seiner Reparaturkosten als Mitverschuldensanteil abgezogen (Az.: 19 S 18691/05)." Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 29. Juni 2007 Teilen Geschrieben 29. Juni 2007 Zumindest die Strafen sind empfindlicher. Beispiel? "Delikt" - Strafe Berufskraftfahrer - Strafe Nicht-Berufskraftfahrer und mit Quellenangaben bitte. bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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