!b3nder Geschrieben 28. Juni 2007 Geschrieben 28. Juni 2007 Wollte mal wissen wie das Nach der Präsentation abläuft. Muss man da nochmal in den Betrieb? Bei meiner Schriftlichen musste ich einen halben Tag Urlaub nehmen um gleich Heim zu fahren. Jetzt hab ich 13:30 Uhr Präsi also vorher schon nen halben Tag gearbeitet und danach? Gehts dann ab zum Feiern :bimei oder wieder zurück auf Arbeit ? Mein Chef ist recht knauserig mit den Freien Tagen deswegen wärs interessant ob man auf den halben Tag auch pochen kann. Zitieren
MBaeuml Geschrieben 28. Juni 2007 Geschrieben 28. Juni 2007 Pochen kannst du nicht. Deine Firma muss dich nur für die Prüfungen freistellen. Also nur den Zeitraum der Prüfung, nicht den ganzen Tag. Wenn du die Boardsuche benutzt oder etwas wartest, findest du auch den Gesetzesauszug vom Chief bzw. er schreibt ihn nochmal;) Zitieren
robotto7831a Geschrieben 28. Juni 2007 Geschrieben 28. Juni 2007 Meinst Du den hier. BBiG § 15 Freistellung Ausbildende haben Auszubildende für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an Prüfungen freizustellen. Das Gleiche gilt, wenn Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sind. BBiG - Einzelnorm Frank Edit: Wenn alls gut läuft ist deine Ausbildung um 14:00 Uhr beendet. Also hast Du keine Verpflichtung mehr zu arbeiten. Ab morgen läuft erst dein neuer Arbeitsvertrag. Zitieren
!b3nder Geschrieben 28. Juni 2007 Autor Geschrieben 28. Juni 2007 @MBaeuml: Ja hab den Thread grad entdeckt :old Das heißt doch die müssen mit mir einen neuen Vertrag auf jeden fall vorher machen oder? Hab schon die Zusage vom Personalchef das ich übernommen werde aber Vertrag wird erst im Juli gefixt! Ansonsten bring ich nur den Firmen-Beamer zurück und des wars! :cool: Zitieren
robotto7831a Geschrieben 28. Juni 2007 Geschrieben 28. Juni 2007 Du benötigst auf jeden Fall einen neuen Vertrag. Denn der Ausbildungsvertrag ist mit der Bekanntgabe das Du bestanden hast beendet. Frank Zitieren
Hawkeye Geschrieben 28. Juni 2007 Geschrieben 28. Juni 2007 Nach der Prüfung ist Dein Vertrag abgelaufen. Das bedeutet, rechtlich gesehen bist Du in der Zeit zwischen der Bildung des neuen Vertrages und dem Bestehen der Abschlussprüfung in keinem Beschäftigungsverhältnis mit Deiner Firma. Gehst Du dennoch ohne schriftichen Vertrag arbeiten und niemand hält Dich davon ab, entsteht ein stilles Arbeitsverhältnis mit den gesetzlichen Kündigungsfristen. Deine Optionen sind also: [*] Nach der Abschlussprüfung nicht mehr arbeiten und auf den Vertrag vom Betrieb warten. [*] Arbeiten und das stille Vertragsverhältnis erwirken (was aber seltenst auf Gegenliebe trifft). [*] Bis Vertragsschluss weiterarbeiten auf Basis des Azubigehaltes (nicht wirklich rechtens, da der Vertrag bereits abgelaufen ist, aber wenn mit Juli in sehr kurzer absehbarer Zeit ein Vertrag zu erwarten ist, eine "diplomatische Lösung", um einen Arbeitsplatz zu erhalten). [*] Nach der Abschlussprüfung nicht mehr arbeiten und sich nach einer neuen Stelle umsehen, studieren gehen, etc. pp. Kurz gesagt: Nach der Abschlussprüfung bist Du nicht mehr bei Deinem Arbeitgeber beschäftigt. Zitieren
SchnittenP Geschrieben 28. Juni 2007 Geschrieben 28. Juni 2007 nach dem Fachgespräch kannst du die Fliege machen, und wieder anfangen wenn dein neuer Vertrag beginnt. Zitieren
robotto7831a Geschrieben 28. Juni 2007 Geschrieben 28. Juni 2007 nach dem Fachgespräch kannst du die Fliege machen, und wieder anfangen wenn dein neuer Vertrag beginnt. Sagen wir mal so. Wenn er den vorläufigen Prüfungsbescheid mit dem Vermerk Prüfung bestanden in Händen hält. Frank Zitieren
vimca Geschrieben 28. Juni 2007 Geschrieben 28. Juni 2007 Nach der Prüfung ist Dein Vertrag abgelaufen. Das bedeutet, rechtlich gesehen bist Du in der Zeit zwischen der Bildung des neuen Vertrages und dem Bestehen der Abschlussprüfung in keinem Beschäftigungsverhältnis mit Deiner Firma. Gehst Du dennoch ohne schriftichen Vertrag arbeiten und niemand hält Dich davon ab, entsteht ein stilles Arbeitsverhältnis mit den gesetzlichen Kündigungsfristen. Oben steht doch, dass er eine Zusage des Personalchefs zur Übernahme hat. Wenn er mit ihm jetzt noch mündlich entsprechende Rahmenbedingungen klärt (Gehalt, Urlaubstage, etc.) hat er einen mündlichen Arbeitsvertrag, der dann irgendwann zum schriftlichen gewandelt wird. Unbedingt vor der Prüfung mit dem Personaler den Vertrag mündlich abklären - dann sagst du noch mündlich "Und der Vertrag gilt dann also ab dem Tag nach meiner Prüfung zu diesen Bedingungen?". Wenn er ja sagt, gehst du nach der Prüfung heim und tauchst am nächsten Tag als Angestellter wieder auf. Ohne Absprache einfach daheim bleiben o.ä. würde wohl kaum die Chancen auf eine anständige Festanstellung erhöhen. Zitieren
Hawkeye Geschrieben 28. Juni 2007 Geschrieben 28. Juni 2007 Oben steht doch, dass er eine Zusage des Personalchefs zur Übernahme hat. Wenn er mit ihm jetzt noch mündlich entsprechende Rahmenbedingungen klärt (Gehalt, Urlaubstage, etc.) hat er einen mündlichen Arbeitsvertrag, der dann irgendwann zum schriftlichen gewandelt wird. Den er nicht bezeugen kann, solange es nur ein mündliches Gespräch unter 4 Augen ist. Unbedingt vor der Prüfung mit dem Personaler den Vertrag mündlich abklären - dann sagst du noch mündlich "Und der Vertrag gilt dann also ab dem Tag nach meiner Prüfung zu diesen Bedingungen?". Wenn er ja sagt, gehst du nach der Prüfung heim und tauchst am nächsten Tag als Angestellter wieder auf. Meiner Meinung nach ist die Aussage ohne einen Zeugen (BR o.ä.) nicht bindend belegbar und kann als Beweisgrundlage für einen Arbeitsvertrag nicht gelten. Arbeitet er jedoch am Folgetag dennoch und bekommt auch Arbeitsaufträge, bzw. wird von seiner Arbeit nicht abgehalten gilt das oben von mir erwähnte stille Arbeitsverhältnis. Ohne Absprache einfach daheim bleiben o.ä. würde wohl kaum die Chancen auf eine anständige Festanstellung erhöhen. Deswegen habe ich mehrere Optionen aufgelistet, in denen unter anderen auch ein "Kompromiss" drin steht. Da die Gesetzeslage das eine ist, die Beziehung zum AG und die daraus resultierende Chance einer Übernahme das andere. Oder lax formuliert: Wer es sich auf Grund von 100%iger Auslegung von Gesetzestexten mit dem AG verscherzt, riskiert, nicht übernommen zu werden. Manchmal ist es eben sinnvoll, noch ein paar Tage dem AG den Willen zu geben, wenn in kurzer absehbarer Zeit ein vernünftiger Arbeitsvertrag vorliegt. Grundsätzlich sollte aber klar sein, dass mündlich getätigte Aussagen ohne Zeugen keine wirkliche Beweislast darstellen und keinen Arbeitsvertrag sichern. Zitieren
vimca Geschrieben 29. Juni 2007 Geschrieben 29. Juni 2007 Grundsätzlich sollte aber klar sein, dass mündlich getätigte Aussagen ohne Zeugen keine wirkliche Beweislast darstellen und keinen Arbeitsvertrag sichern. Das ist klar - das ganze basiert ohne Zeugen auf Vertrauen. Ich habe zB für die Zeit nach meiner Prüfung nur mit meiner Personalverantwortlichen den Vertrag mündlich durchgesprochen (unter vier Augen) und vertraue ihr und meiner Firma soweit, dass das auch eingehalten wird. Handelt sich zwar nur um einen Vertrag bis Ende September, wg. Studium im Oktober, aber man hat mich noch mehrmals darauf hingewiesen, dass der mündliche Vertrag wirksam ist. Schriftlich ist deshalb noch nichts gemacht worden, da sich das Gehalt bei entsprechender Note noch um Bonusprozente erhöhen kann. ;-) Zitieren
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