Oliver87 Geschrieben 29. Juni 2007 Teilen Geschrieben 29. Juni 2007 Hallo zusammen, ich habe meine Prüfung bestanden und wurde von meinen Ausbildungsbetrieb übernommen. Nun stellt sich mir die Frage, ist mein Ausbildungsbetrieb dazu verpflichtet mir ein Zeugnis/Beurteilung auszustellen? Gruß, Oliver87 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 29. Juni 2007 Teilen Geschrieben 29. Juni 2007 Paragraf 16, Absatz 1, Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes sagt: Ausbildende haben den Auszubildenden bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses ein schriftliches Zeugnis auszustellen. Kurz: Ja. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.