Antibiotik Geschrieben 29. Juni 2007 Geschrieben 29. Juni 2007 Hallo zusammen, ich bräuchte Eure Unterstützung beim folgenden Fall. Im Auftrag einer kleinen Firma wurde eine Anwendung entwickelt. Die Anwendung ist nun im Einsatz und soll durch den Entwickler weitergepflegt. Wie ist nun die rechtliche Seite. Hat der Kunde Nutzungsrechte an der Anwendung oder auch Rechte an den Quellcodes? Welche Rechte hat der Entwickler an den Quellcodes bzw. der Anwendung. Darf er die Anwendung auch an andere Firma weiterverkaufen? An Anfang wurde dieses Thema weder mündliche besprochen noch schriftlich festgehalten. Danke Grüße Antibiotik Zitieren
Der Kleine Geschrieben 29. Juni 2007 Geschrieben 29. Juni 2007 Freiberuflicher Auftrag? Im Normalfall gibt es genau dafür Verträge (*Mal mit dem Finger Zeig und unter gelernt ablegen*) Sofern nix geregelt ist, hat der Auftraggeber Geld bezahlt, so dass annehmbar wäre, er könnte Rechte besitzen. Genaue Details gibt es sicher nur von einem Anwalt. Da der Quellcode bei dir auf dem Rechner liegt, ... . Der Kläger wäre in der Beweispflicht. Könnt Ihr das nicht friedlich regeln und im Nachhinein schriftlich fixieren und einfach diesmal beiden den Quellcode zuschreiben? Zitieren
Antibiotik Geschrieben 29. Juni 2007 Autor Geschrieben 29. Juni 2007 Hallo, Freiberuflicher Auftrag? Im Normalfall gibt es genau dafür Verträge (*Mal mit dem Finger Zeig und unter gelernt ablegen*) Ich sag nur blauäugig! :upps *Schäm und in die Ecke gehe*. Es gibt im Moment keinen Streit um die Quellcodes. Nur, die Pflege soll von einer anderen Person übernommen werden und die Quellcodes einfach so zu übergeben und jegliche Rechte zu verlieren möchte ich nicht. Grüße Zitieren
RTMF Geschrieben 29. Juni 2007 Geschrieben 29. Juni 2007 Generell zählt: solche Dinge immer schriftlich im Vertrag festhalten. I.d.R. steht in einem Vertrag, dass der Entwickler im Auftrag die rechte am Quellcode o.ä. verliert. Wenn nicht, und Du im Besitz des Quellcodes bist und eine Rechnung über den Auftrag oder eine Auftragsbestätigung hast, dann ist die Applikation Dein geistiges Eigentum und Duhast die Rechte dafür. Soviel zur grauen Theorie, aber rechtliche Details, kann nur der Rechtsverdreher und Lügner Deines Vertrauens geben. Grüße aus Frankfurt Torsten Zitieren
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