Antibiotik Geschrieben 30. Juni 2007 Teilen Geschrieben 30. Juni 2007 Hallo zusammen, muss ich als Arbeitnehmer irgendwelche Unterlagen für spätere Rentenansprüche (so ab 70 :floet:) aufbewahren? Wenn nicht, wie wird dann der Nachweis über meine Beiträge geführt? Danke Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
baba007 Geschrieben 30. Juni 2007 Teilen Geschrieben 30. Juni 2007 jeder Arbeitgeber meldet dich selbst bei der Rentenversicherung an. Die Meldung zur Sozialversicherung ist für deine Unterlagen, falls die Staatsserver einen core dumb haben Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 1. Juli 2007 Teilen Geschrieben 1. Juli 2007 Und die Meldungen zur Sozialversicherung sollte man gut aufheben. Nicht umsonst steht dort auf mehreren Sprachen "Wichtige Unterlagen" drauf. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Antibiotik Geschrieben 1. Juli 2007 Autor Teilen Geschrieben 1. Juli 2007 Hallo, Und die Meldungen zur Sozialversicherung sollte man gut aufheben. Nicht umsonst steht dort auf mehreren Sprachen "Wichtige Unterlagen" drauf. Frank Ist es dieser Zettel auf dem steht "Meldebescheinigung zur Sozialversicherung" und weiter unten "Bescheinigung nach §25 DEÜV"? Auf diesem steht aber nicht wieviel ich in die Versicherung eingezahl habe, sondern nur wieviel ich an Entgeld bekommen habe?! Grüße Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 1. Juli 2007 Teilen Geschrieben 1. Juli 2007 Genau diesen. Im Versicherungsverlauf wird auch nur dein Entgeld ausgewiesen. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hades Geschrieben 1. Juli 2007 Teilen Geschrieben 1. Juli 2007 Diese Unterlagen sind wichtig, um Deine Rentenansprueche geltend zu machen. Auf die Rente werden auch Zeiten der Arbeitslosigkeit, Zeiten fuer Wehr-/Ersatzdienst und teilweise auch Schulzeiten angerechnet. Die dazugehoerigen Zeitnachweise und Bescheide auch gut aufheben. Frag am besten bei Deinem zustaendigen Rentenversicherungtraeger (z.B. Deutsche Rentenversicherung Bund, ehem. Bundesversicherungsanstalt fuer Angestellte) nach. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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