Rigedi Geschrieben 1. Juli 2007 Teilen Geschrieben 1. Juli 2007 Hallo, Ich habe meine Ausbildung am 27.07.2007 beendet und bin nun in meinem Ausbildungsbetrieb übernommen worden. Am Ende der Ausbildung hatte ich noch 1 Urlaubstag und 4 Überstunden über, die ich nicht nehmen konnte. Diese sollen mir ausgezahlt werden, wurde mir gesagt. Ausserdem habe ich den 28.07 und 29.07 bereits geabeitet obwohl ich noch keinen schriftlichen Vertrag habe. Die Vertragsbedingungen sind jedoch mündlich geklärt. Meine Frage ist nun, ob es richtig ist dass mein Betrieb mir im Juli nur mein anteiliges Ausbildungsgehalt zahlt für die Tage bis zum 27.07. und sonst nichts? Ich hätte erwartet, dass ich diesen Monat zusätzlich die Auszahlung für Urlaub und Überstunden bekomme und ausserdem die 2 Tage die ich im neuen Angestelltenverhältnis gearbeitet habe (28.07., 29.07.) auch entlohnt bekomme. Liege ich da falsch? Wenn ich die Zahlungen auf mein nächstes Monatsgehalt aufgeschlagen bekomme, dann muss ich diese Aufschläge ja auch höher versteuern als wenn ich es diesen Monat zu meinem Restazubigehalt von Juli bekomme oder? Vielen Dank für die Hilfe Raphael Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rigedi Geschrieben 1. Juli 2007 Autor Teilen Geschrieben 1. Juli 2007 sry, ich habe mich in den Monatsangaben vertan Ich meine natürlich überall Juni. Ich habe meine Ausbildung am 27.06. bestanden usw. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nhuya Geschrieben 1. Juli 2007 Teilen Geschrieben 1. Juli 2007 Dein Betrieb muss auch für die Tage nach Beendigung deiner AUsbildung zahlen, an denen du gearbeitet hast. Laut gesetz ist es so, dass, wenn du am Tag nach deiner Ausbildung im Betrieb arbeitest, damit eingestellt bist. Ergo bekommst du dafür auch Gehalt (natürlich nicht das Azubi-Gehalt). Zur Bot nehm dir für die Tage Sonderurlaub. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ITwork Geschrieben 1. Juli 2007 Teilen Geschrieben 1. Juli 2007 Wenn du das Geld erst später mit dem neuen "richtigen" Gehalt bekommst zahlst du dann erstmal etwas mehr Steuern, am Jahresende bekommst du das aber durch deine Steuererklärung zurück. Ist also völlig egal wann du das bekommst. MfG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
alexhert Geschrieben 2. Juli 2007 Teilen Geschrieben 2. Juli 2007 hallo jungs, bei mir ist es auch ähnlich aber doch etwas anders. - ich habe meine aubildung am 21.06.07 bestanden. - habe bis zu diesem tage (21.06.07) noch 12 urlaubstage aus dem Ausbildungsverhältnis Heute habe ich meine Abrechnung für den Monat Juni bekommen auf der ich jedoch "nur" wie ganz normal für die Ausbildung entlohnt wurde. Sprich wieder ein ganz normales Azubigehalt. Gerechnet hätte ich damit, dass ich ab dem 21.06.07 bzw. 22.06.07 anteilig mit einen normalen Arbeitnehmer gehalt entlohnt werde. Liege ich da richtig? gruß Alex Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schiller256 Geschrieben 3. Juli 2007 Teilen Geschrieben 3. Juli 2007 Der einfachste Weg wäre bei euch in der Lohnabrechnung nachzufragen. Denn es kann schon sein das du das Geld erst im nächsten Monat bekommst denn Lohnläufe(Berechnung, Anweisung zur Zahlung, …) sind stellenweise recht früh im Monat so das noch nicht bekannt war das du deine Ausbildung bestanden hast. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 3. Juli 2007 Teilen Geschrieben 3. Juli 2007 Richtig. Und wie Schiller256 schon sagte frag mal nach. Ich meine zum 20. eines Monats muss der Arbeitgeber schon den Sozialversicherungsträgern die Meldungen über die Löhne geben. Also sind die Löhne um den 15. eines Monats schon fertig. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
alexhert Geschrieben 3. Juli 2007 Teilen Geschrieben 3. Juli 2007 aha.... auch sehr interessant.. naja.... morgen werde ich mal ein gespäch mit dem geschäftsführer aufsuchen und dann mal sehen was fackt ist. ich denke dass ich das dann auch hier reinposten werde, wenn ich die sachlage richtig verste. gruß alex Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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