Vip0r Geschrieben 1. Juli 2007 Teilen Geschrieben 1. Juli 2007 Hey miteinander, mir ist nach Abgabe meiner Doku aufgefallen, dass sich ein kleiner Fehler untergeschlichen hat. Mal grob gesagt: Ich hab mich laut Nutzwert-Analyse für ein bestimmtes Gerät entschieden und auf der nächsten Seite in der Bestellung ausversehen das falsche (also das Gerät, GEGEN das ich mich entschieden habe) reingeschrieben. Was sollich jetzt machen? Erstmal nix sagen und hoffen, dass es übersehen wird oder in der Präsentation gleich die Prüfer darauf ansprechen, das mir ein Fehler unterlaufen ist. Grüße, Andy Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 1. Juli 2007 Teilen Geschrieben 1. Juli 2007 Was ist denn falsch? Deine Bestellung oder deine Nutzwertanalyse? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Vip0r Geschrieben 1. Juli 2007 Autor Teilen Geschrieben 1. Juli 2007 In der Bestellung hab ich den falschen Artikel drin.... schreibfehler praktisch Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 1. Juli 2007 Teilen Geschrieben 1. Juli 2007 In der Bestellung hab ich den falschen Artikel drin.... schreibfehler praktisch Nö, ein grober kaufmännischer Fehler, welcher sich nur sehr schwer wegdiskutieren läßt. Bei mir würde ein verschweigen dessen so gedeutet werden, dass du falsche Entscheidungen getroffen hast und nun auch noch versuchst, deine Fehler zu verschleiern. Entweder du kannst deine Wahl ausreichend begründen (Kenntnis des Händlers, zusätzliche Information, die bei der Entscheidung noch nicht bekannt waren, langfristige Lieferantengebundenheiten), oder du gestehst deinen Fehler ein, mit der Massgabe, dass du kaufmännisch nicht korrekt gehandelt hast (was dir im Unternehmen durchaus eine Abmahnung einbringen könntest). Ein Verschweigen würde ich als Vertrauensmissbrauch deuten, der im Geschäftsleben mit einer Kündigung enden kann, je nachdem, wie gravierend und firmenschädigend deine verschwiegende Fehlentscheidung war. Also: Mach das beste draus. PS: In der Prüfung ist der kaufmännische Anteil relativ gering, so dass es sicher nicht mit einem Nichtbestehens wegen dieser Fehlentscheidung endet. Das Fachliche (also der IT-Bereich) ist viel höher gewichtet. ALso: Mach das beste draus. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Meverik Geschrieben 1. Juli 2007 Teilen Geschrieben 1. Juli 2007 Bei mir ists so, dass ich bei beim Inhaltsverzeichnis irgendwie ein Fehler gemacht habe, und zwar steht bei den Seiten, Seite 1, Seite 2, und dann nur noch Seite 3 bis zum Ende... ist des schlimm`??? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 1. Juli 2007 Teilen Geschrieben 1. Juli 2007 Bei mir ists so, dass ich bei beim Inhaltsverzeichnis irgendwie ein Fehler gemacht habe, und zwar steht bei den Seiten, Seite 1, Seite 2, und dann nur noch Seite 3 bis zum Ende... ist des schlimm`??? Du kannst als ITler kein Word bedienen? Was soll daran schlimm sein? Es ist kein inhaltlicher Mangel, sondern lediglich ein Formmangel. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Meverik Geschrieben 1. Juli 2007 Teilen Geschrieben 1. Juli 2007 ahja ok merce dir :-D ich bin nur ein bisschen nervös, hab ja am MIttwoch prüfung und mir graust scho davor.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.