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Geschrieben

Hallo Leute und einen schönen Montag morgen ;-)

Folgende Tematik:

Wir haben in meiner Abteilung klare Regelungen wieviele Leute immer gleichzeitig Urlaub haben dürfen.

Für den Sommer ist alles komplett voll - d.h. ich kann diesen Sommer leider gar nicht Urlaub nehmen.

Ich habe mit meinen 20 Jahren kinderlos da wohl auch schlechte Karten bzw will den Kollegen halt auch nichts wegnehmen.

Das Problem ist das ich im Herbst (zu 90% - werde nochmal gemustert) Zivi mache und danach wohl auf die BOS gehe - d.h. hier gar nicht mehr auftauche.

Jedoch habe ich noch ein paar Tage Urlaub... (Hatte deises Jahr genau eine Woche und 4 Einzeltage)

Natürlich möchste ich nicht unbedingt das der verfällt!

Wisst ihr ob ich Urlaub sozusagen in Gleitzeit umwandeln kann?

Ich denke das das prinzipiell nicht möglich ist - aber wie sieht es aus wenn der Arbeitnehmer das explizit will?

Hänge noch im Minus... (*hust*) aber mit dem Urlaub könnte ich zumindest mal im Sommer 2 Stunden früher gehen und noch zum See oder so.

Vielleicht habt ihr ja eine Antwort - würde das gerne klären bevor mich die Personalabteilung mit großen Augen anschaut...

MfG und Danke.

Beelze

Geschrieben

da gibt es kein Gesetz dass es verbietet bzw. erlaubt !!

Wenn du und dein Chef euch einig seit, warum sollte es dann nicht gehen ??

Vom Auszahlen würde ich abraten, da man auf den Auszahlungsbetrag alle Steuern und Sozialabgaben abziehen muss, und das rentiert sich in den wenigsten Fällen !!

Also bei uns (ÖD) weiß ich das es geht, da es ein Kollege schon gemacht hat !

Geschrieben

hmm naja ich hab halt gedacht sowas ist gesetzlich nicht ok...

man muss ja zB auch ne bestimmt anzahl von urlaubstagen am stück nehmen usw (oder war das NUR ausbildung...)

Geschrieben

Das mit dem Gesetz ist so nicht ganz richtig.

Laut §7 Abs.1 BUrlG ist es geregelt, dass dringende betriebliche Belange oder anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen klar vorgehen, was den Urlaubsanspruch angeht.

Allerdings kommt bei dir auch ein Sonderfall zur Geltung, da du im Herbst offensichtlich das Beschäftigungsverhähltniss beendest.

Hier würde dann §7 Abs.4 greifen der besagt, dass dir bei einer Beendigung des Arbeitsverhältniss der Rest Urlaub entgeltet werden muss, sofern du ihn nicht mehr nehmen kannst.

Sprich deinen Vorgesetzten mal drauf an. Ich denke es liegt auch im Interesse eurer Firma, dass ihr da eine gemeinsame Lösung findet ;).

Greetz

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