berno Geschrieben 7. Juli 2007 Autor Teilen Geschrieben 7. Juli 2007 Das BH ist ja auch nicht für den PA gemacht, sondern dient für den Azubi als Nachweis im Falle juristischer Auseinandersetzungen und damit verbundener anfallender Kosten. dann sollte das fehlen der berichtshefte zum verlust dieses anspruchs fehlen.. wenn es denn ehe nur für meinen vorteil im fall der fälle ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
e@sy Geschrieben 8. Juli 2007 Teilen Geschrieben 8. Juli 2007 Es hat noch einen Vorteil für dich. Kommst du in die mündliche Prüfung so kann dir der PA Fragen stellen die du nach deinem Berichtsheft beantworten kannst. So ist sichergestellt das Thema genommen werden die du gelernt hast. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mad1979 Geschrieben 8. Juli 2007 Teilen Geschrieben 8. Juli 2007 Es hat noch einen Vorteil für dich. Kommst du in die mündliche Prüfung so kann dir der PA Fragen stellen die du nach deinem Berichtsheft beantworten kannst. So ist sichergestellt das Thema genommen werden die du gelernt hast. Und genau darin liegt meiner Meinung nachz das Problem. Wenn der PA ne Frage stellt, die nicht in deinem Berichtsheft steht, und du rechtlich auf Grund deines Berichtsheftes gegen die Prüfung angehen willst, wird dein Ausbilder nicht mehr hinter dir stehen Aber mal ganz im Ernst: Bei wem ist das Berichtsheft nicht "Das goße Buch der Lügen"? Also ich mache grad noch die Umschulung zum Fachinformatiker, und in der ist das Berichtsheft genau wie in meinen beiden Ausbildungen eben dieses Man sollte sich halt bei dieser Führung des Berichtsheftes nur darüber im Klaren sein, das man nicht wirklich rechtlich gegen die IHK vorgehen kann. Zumindest nicht auf Grund des Berichtsheftes. (Einfach froh sein, das die nicht so genau drin geblättert haben, und gut is) Und, hast zur Not in deiner Firma nicht irgend ne Sekretärin, die die 100 Blätter i.A. unterschreibt? FG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 9. Juli 2007 Teilen Geschrieben 9. Juli 2007 Wenn der PA ne Frage stellt, die nicht in deinem Berichtsheft steht, und du rechtlich auf Grund deines Berichtsheftes gegen die Prüfung angehen willst, wird dein Ausbilder nicht mehr hinter dir stehen Welchen Fehler hat dein PA gemacht, gegen den du juristisch vorgehen willst? Eine Prüfung gemäß den Anforderungen abgenommen (und nicht gemäß deinen Einträgen im Berichtsheft). Du kannst gegen deine Firma bei Nichtbestehen vorgehen und die mangelne Ausbildung beklagen und somit Schadenersatz wegen nicht erbrachter Leistungen fordern und hast mit deinem Berichtsheft und der Ausbildungsordnung Chancen des Durchkommens. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
xeikon Geschrieben 11. Juli 2007 Teilen Geschrieben 11. Juli 2007 also an deiner stelle würde ich nochmal mit dem ausbilder reden ... böses blut ist nie gut und ehrlich gesagt ist es deine pflicht deine ausbildung mitzukommentieren, bzw solltest du es schon aus reinem eigeninteresse machen zum buch der lügen kann ich nur sagen dass es während meiner schreiner/tischler ausbildung so war (vor allem wären da nicht lügen dringestanden dann hätte ich sicher keine zulassung zur prüfung bekommen ...) allerdings halte ich es jetzt so dass ich 100% tig mitschreibe was ich wann udn wo gemacht habe, auch um später mal wieder nachschaun zu können najo, ab und an weigert sich mein ausbilder auch 5 min lang meine berichte zu unterschreiben, allerdings mit den worten "na, schon wieder nen neuer roman " ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mad1979 Geschrieben 11. Juli 2007 Teilen Geschrieben 11. Juli 2007 Welchen Fehler hat dein PA gemacht, gegen den du juristisch vorgehen willst? Eine Prüfung gemäß den Anforderungen abgenommen (und nicht gemäß deinen Einträgen im Berichtsheft). Du kannst gegen deine Firma bei Nichtbestehen vorgehen und die mangelne Ausbildung beklagen und somit Schadenersatz wegen nicht erbrachter Leistungen fordern und hast mit deinem Berichtsheft und der Ausbildungsordnung Chancen des Durchkommens. Um das nur noch mal kurz klar zu stellen. Zu dem Zeitpunkt hatte ich meine Prüfung noch vor mir. Und ich wollte auch gegen niemanden rechtlich vorgehen, und werde ich auch bestimmt nicht machen. Ich wollte damit nur andeuten, das ich eigendlich niemanden kenne, der sein Berichtsheft zu 100% geführt hat, und nicht kurz vor der Prüfung das große Rennen begonnen hat Im übrigen hat mein Berichtsheft während der Prüfung niemanden interessiert, und es wird wohl auch niemanden mehr interessieren. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nhuya Geschrieben 11. Juli 2007 Teilen Geschrieben 11. Juli 2007 Was ist denn nun daraus geworden? P.s.: Ich bin davon ausgegangen, dass bereits ein Gespräch mit dem Ausbilder stattgefunden hat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
berno Geschrieben 12. Juli 2007 Autor Teilen Geschrieben 12. Juli 2007 hallo, nach einem weiteren gespräch mit dem chef hat der ausbilder nun das berichtsheft unterschrieben. wie erwartet viel stress um nix. mein berichtsheft wurde in der prüfung nicht mal angeguckt. gruß Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sukkubu Geschrieben 12. Juli 2007 Teilen Geschrieben 12. Juli 2007 egal, hauptsache du hättest sie gehabt wenn sie gefragt hätten. ich hab mit nem kollegen um 10€ gewettet, das sie nicht reingucken... nach der prüfung war ich 10€ ärmer. Man kann sich halt nie sicher sein, ob sie reingucken oder nicht. Und ich würde fast behaupten, wenn du sie nicht unterschrieben dabei gehabt hättest, hätten sie es sehen wollen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ford Prefect Geschrieben 16. Juli 2007 Teilen Geschrieben 16. Juli 2007 Unglaublich, wie selbstständig und pflichtbewusst hier viele sind... Kann man nur mit dem Kopf schütteln. Der Ausbilder hat das regelmäßige Führen des Berichtshefts zu kontrollieren, ja. Allerdings genügt da meines Erachtens so eine Erinnerung wie beim TE vollkommen. Grundschule ist lange her. Wer nicht weiß, was seine Pflichten für ihn bedeuten, hat es nicht anders verdient, als bis kurz vor Toreschluss Muffensausen deswegen zu bekommen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mischa1981 Geschrieben 16. Juli 2007 Teilen Geschrieben 16. Juli 2007 Unglaublich, wie selbstständig und pflichtbewusst hier viele sind... Kann man nur mit dem Kopf schütteln. Der Ausbilder hat das regelmäßige Führen des Berichtshefts zu kontrollieren, ja. Allerdings genügt da meines Erachtens so eine Erinnerung wie beim TE vollkommen. Grundschule ist lange her. Wer nicht weiß, was seine Pflichten für ihn bedeuten, hat es nicht anders verdient, als bis kurz vor Toreschluss Muffensausen deswegen zu bekommen. hab heute meine letzten unterschriften geholt :bimei außer dass sich unser kaufmännischer leiter zuerst geweigert hat zu unterschreiben und mich an die kollegin verweisen wollte, die im urlaub ist. hat dann aber doch unterschrieben *schweißwegwisch* Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MBaeuml Geschrieben 16. Juli 2007 Teilen Geschrieben 16. Juli 2007 Wir haben unsere Berichtshefte bzw. Vorlagen immer in Word ausgefüllt mit Stundenangabe und dann unter dem Datum in einem Ordner (1. Jahr, 2. usw.)gespeichert. Unser Chef hat die dann jede Woche durchgesehen und das abgenickt. War mal zwei Wochen nix da, hat er nachgefragt. Aber nun kommts: Mir ging es wie dir, bis eine Woche vor Prüfung war da noch nix unterschrieben. Aber nur weil mein Chef sich erst nicht die Finger wund schreiben wollte und meinte, er kann ja auf einem extra Blatt unterschreiben, dass alle in Ordnung sind. Musste er dann aber wohl oder übel:D Kann also auch andersrum laufen, wer das nicht nachhält muss halt leiden. So durfte er dann ALLE Wochenberichte von 3 Jahren auf einmal unterschreiben:p Sehen wollte der PA die dann leider nicht, bzw. stand nicht mal drin das man die mitbringen muss:upps Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
.vash Geschrieben 17. Juli 2007 Teilen Geschrieben 17. Juli 2007 Auf meiner Einladung zur Präsentation/Prüfung stand nicht das sie das Berichtsheft sehen wollten. Folglich habe ich es nicht mitgebracht und es war auch nicht gefragt. Pragmatische Lösung: An Deiner Stelle würde ich dem Chef fragen ob er wenigsten ein Blatt unterschreibt in dem er bestätigt dass es Dein Berichtsheft ist und schlimmstenfalls mit der Einschränkung dass er nicht jede Woche prüfen konnte aufgrund Deiner Nachlassigkeit. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mischa1981 Geschrieben 17. Juli 2007 Teilen Geschrieben 17. Juli 2007 Auf meiner Einladung zur Präsentation/Prüfung stand nicht das sie das Berichtsheft sehen wollten. Folglich habe ich es nicht mitgebracht und es war auch nicht gefragt. bei mir (ihk stuttgart) war das berichtsheft gefordet und als ich am präsentieren war, hat einer auch das ganze durchgeschaut. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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