DFiles Geschrieben 7. Juli 2007 Geschrieben 7. Juli 2007 Hi, meine schriftliche Prüfung ist zwar noch ein bischen hin (20.11.07) trotzdem hab ich vorab mal eine Frage zu den Büchern. Wahrscheinlich ist es ja erlaubt ein IT-Handbuch zu benutzen. Aber in meiner Zwischenprüfung hatte ich den Fall, dass es um ein Thema ging, was zwar in meinem alten IT-Handbuch stand, nicht aber in dem neuen (was ich natürlich zur Prüfung mit hatte). Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich sowohl das alte als auch das neue IT-Handbuch in der Prüfung benutzen darf. Damit mir sowas nich nochmal passiert und mir dann da Punkte fehlen... Gruß DFiles
fi-newbie Geschrieben 7. Juli 2007 Geschrieben 7. Juli 2007 Man darf (soweit ich weiß) nur ein IT-Handbuch in der Prüfung verwenden. Udn auch insgesamt nur ein Buch, d.h. entweder das IT-Handbuch oder ein anderes Tabellenbuch, aber nicht beides. Kann aber auch von IHK zu IHK verschieden sein. mfg newbie
Junior_DD Geschrieben 8. Juli 2007 Geschrieben 8. Juli 2007 in IHK Dresden kannst du sowohl Bücher mitnehmen wie du möchtest! Bezügl. der Prüfung immer bei der zuständigen IHK erkundigen!
Wichteline Geschrieben 9. Juli 2007 Geschrieben 9. Juli 2007 Hi, auf Nachfrage bei der IHK Bielefeld kam folgende Antwort: Dort darf zur Prüfung KEIN Handbuch verwendet werden, sondern nur ein Tabellenbuch (Hier ist der Name des IT-Handbuchs wohl etwas irreführend). Es dürfen auch nicht 2Handbücher (zB zwei verschiedene Ausgaben des IT-Handbuchs) gleichzeitig verwendet werden, sondern immer nur eine Ausgabe bei einem Prüfungsteil. Man kann also zB bei GH1 die eine Version verwenden und bei GH2 die andere Version. Nur zwischendurch wechseln ist verboten. lg
Mafe Geschrieben 15. Juli 2007 Geschrieben 15. Juli 2007 Hallo, also wir durften bei uns(IHK Darmstadt) im Tabellenbuch Dinge ergänzen soweit dies keine Lösungsansätze waren. Würde mal nachfragen ob dies bei euch auch erlaubt ist.
fi-newbie Geschrieben 15. Juli 2007 Geschrieben 15. Juli 2007 Bei mir stand in der Einladung zur Prüfung dabei, welche Bücher / Handbücher verwendet werden dürfen, und ob Notizen oder ähnliches erlaubt sind.
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