Gast watweissich Geschrieben 7. Juli 2007 Teilen Geschrieben 7. Juli 2007 Hallo. Ich lese mir gerade mein Vertrag durch, den ich noch unterschreiben muss. Und beim Punkt "Kündigung" bin ich ein wenig am stolpern. Dies ist der Text aus dem Vertrag: Während der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist einen Monat zum Monatsende. Danach ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses von jeder Vertragspartei mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende möglich. Das Recht zur Außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Der Arbeitgeber ist berechtigt, den Arbeitnehmer nach Ausspruch einer Kündigung bei Fortzahlung des regelmäßigen Monatsentgelts und unter Anrechnung etwaiger Urlaubsansprüche von der Arbeit ganz oder teilweise freizustellen. Eine Kündigung vor Antritt des Arbeitsverhältnisses ist nicht möglich. So nun meine Frage (mit Außerachtlassung der fristlosen Kündigung). Habe ich richtig verstanden, dass wenn ich, nach Ablauf der Probezeit kündige, ab Tag der Kündigung noch weitere 3 Monate im Betrieb arbeiten muss? Oder ist das nur bezogen auf den Arbeitgeber, dass er mich bei einer Kündigung seinerseits, noch min. drei Monate weiterbeschäftigen muss? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Seven1984 Geschrieben 7. Juli 2007 Teilen Geschrieben 7. Juli 2007 Nein nein, du musst natürlich auch noch 3 Monate beim AG bleiben. Steht doch ganz klar darin. Kündigungsfrist 3 Monate und das gilt normal für beide. Is aber ne übliche klausel. Aber das entspricht nur meiner persönlichen Meinung. Für juristisch einwandfreie Beratung musst du zum Rechtsanwalt, nur er darf beratend tätig werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
e@sy Geschrieben 7. Juli 2007 Teilen Geschrieben 7. Juli 2007 Warum solls du andere Rechte haben als dein Arbeitgeber ? So wie du das Rechts hast nach einer Kündigung 3 Monate in Ruhe einen neuen Job zu finden hat dein Arbeitgeber das Recht, nach einer Kündigung deinerseits, das die die auf dem Tisch liegenden Projekt zuende bringst oder jemanden einarbeiten kannst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
RTMF Geschrieben 7. Juli 2007 Teilen Geschrieben 7. Juli 2007 Hallo. Ich lese mir gerade mein Vertrag durch, den ich noch unterschreiben muss. Und beim Punkt "Kündigung" bin ich ein wenig am stolpern. Dies ist der Text aus dem Vertrag: Während der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist einen Monat zum Monatsende. Danach ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses von jeder Vertragspartei mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende möglich. Das Recht zur Außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Der Arbeitgeber ist berechtigt, den Arbeitnehmer nach Ausspruch einer Kündigung bei Fortzahlung des regelmäßigen Monatsentgelts und unter Anrechnung etwaiger Urlaubsansprüche von der Arbeit ganz oder teilweise freizustellen. Eine Kündigung vor Antritt des Arbeitsverhältnisses ist nicht möglich. So nun meine Frage (mit Außerachtlassung der fristlosen Kündigung). Habe ich richtig verstanden, dass wenn ich, nach Ablauf der Probezeit kündige, ab Tag der Kündigung noch weitere 3 Monate im Betrieb arbeiten muss? Oder ist das nur bezogen auf den Arbeitgeber, dass er mich bei einer Kündigung seinerseits, noch min. drei Monate weiterbeschäftigen muss? ist gängiges arbeitsrecht :-) alternativen: aufhebungsvertrag oder freistellung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast watweissich Geschrieben 8. Juli 2007 Teilen Geschrieben 8. Juli 2007 nun, nachdem ich mir etwas mehr gedanken darüber gemacht habe, ist es ja auch garnicht verkehrt, dass es 3 monate (für beide parteien) sind. denn somit hab ich bei einer ordentlichen kündigung tatsächlich die vollen 3 monate, in denen ich noch weiter beschäftigt werden MUSS und mir in der zeit dann in ruhe eine andere stelle suchen kann. naja, schaunwa mal wie die arbeit morgen wird. :-) thx Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Antibiotik Geschrieben 10. Juli 2007 Teilen Geschrieben 10. Juli 2007 Morgen zusammen, bedenke dass es min. drei Monate sind, weil die Kündigung zum Monatsende erfolgt. D.h. wenn du heute einen neuen Job findest und heute (10.07) kündigst, dann bist du nicht bis 09.10 sondern 30.10 an den AG gebunden. Grüße Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Azubine27 Geschrieben 10. Juli 2007 Teilen Geschrieben 10. Juli 2007 Ich finde die Kündigunsgregeln etwas merkwürdig und frage mich daher, handelt sich um einen Ausbildungsvertrag oder um einen "normalen" Vertrag? Wenn ich es weiß, muss ich mich nicht mehr wundern.:-) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DeathKid Geschrieben 11. Juli 2007 Teilen Geschrieben 11. Juli 2007 Ich gehe doch mal von einem normalen Vertrag aus. Ist es bei einem Ausbildungsvertrag nicht ganz schön schwierig für den AG, den Azubi wieder loszuwerden? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Antibiotik Geschrieben 11. Juli 2007 Teilen Geschrieben 11. Juli 2007 Morgen, im Vertrag steht Arbeitsverhältnisses, dann handelt es sich auch um einen normalen Arbeitsvertrag. Bei der Ausbildung ist es ein Ausbildungsverhältniss? :confused: Grüße Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DeathKid Geschrieben 11. Juli 2007 Teilen Geschrieben 11. Juli 2007 Ach, das wäre zu einfach gewesen Aber wenn du schon klug ******t, schreib doch Ausbildungsverhältnis bitte wenigstens richtig @watweissich: Sagmal, was hattest du eigentlich vorher für Vorstellungen? Sagen "ich kündige" und dann gehen? Oder was? Bzw vom Chef gesagt bekommen "geh bitte" und dann stehste auf der Straße? Hmn.. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sour Geschrieben 11. Juli 2007 Teilen Geschrieben 11. Juli 2007 Wenn wir schon grade beim Klug****** sind... Für eine Kündigung während eines Ausbildungsverhätniss würde das BBiG zur Geltung kommen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Antibiotik Geschrieben 11. Juli 2007 Teilen Geschrieben 11. Juli 2007 ...schreib doch Ausbildungsverhältnis bitte wenigstens richtig Rechtschreibfehler sind zur Erhöhung der Aufmerksamkeit gedacht Ach, das wäre zu einfach gewesen Aber wenn du schon klug ******t, ... Da bitte ich doch um Aufklärung bzgl. Arbeitsverhältnis, Ausbildungsverhältnis, Unterschiede, Gemeinsamkeiten, etc. Danke Grüße Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast watweissich Geschrieben 11. Juli 2007 Teilen Geschrieben 11. Juli 2007 @DeathKid meine vorstellung war gewesen, dass ich bis zum 15. des monats zum ende des monats kündigen kann. naja.. so ist es ja auch nicht schlimm... @all es handelt sich hierbei um ein arbeitsverhältnis und nicht um ein ausbildungsverhältnis Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.