alexp Geschrieben 9. Juli 2007 Teilen Geschrieben 9. Juli 2007 endet die Ausbildung (FIAE) mit dem bestehen der Prüfung oder mit dem Datum im Ausbildungsvertrag (wohl bei den meißten am 31.8)? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hellspawn304 Geschrieben 9. Juli 2007 Teilen Geschrieben 9. Juli 2007 Mit bestehen der prüfung Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rumpel84 Geschrieben 9. Juli 2007 Teilen Geschrieben 9. Juli 2007 wie in der Prüfungsordnung der IHK zu lesen ist, mit bestehen der letzten Prüfung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
alexp Geschrieben 9. Juli 2007 Autor Teilen Geschrieben 9. Juli 2007 wie in der Prüfungsordnung der IHK zu lesen ist genau das wollt ich wissen danke, hab schon den ausbildungsvertrag von allen seiten angeguckt aber nix gefunden Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 9. Juli 2007 Teilen Geschrieben 9. Juli 2007 Hallo, schau dir mal §21 Abs. 2 BBiG an. (1) 1Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. 2Im Falle der Stufenausbildung endet es mit Ablauf der letzten Stufe. (2) Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss. (3) Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr. BBiG - Einzelnorm Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
alexp Geschrieben 9. Juli 2007 Autor Teilen Geschrieben 9. Juli 2007 danke auch sehr hilfreich ps: in der prüfungsordnung habe ich jetzt nichts finden können, du weißt nicht zufällig in welchem punkt das drinstehen soll? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 9. Juli 2007 Teilen Geschrieben 9. Juli 2007 Die Prüfungsordnung kann von IHK zu IHK abweichen soviel ich weiss. Das BBiG gilt für alle und dort steht es glasklar drin. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
alexp Geschrieben 9. Juli 2007 Autor Teilen Geschrieben 9. Juli 2007 hätte jemand nen vorschlag, was ich tun soll damit mein chef das einsieht? ich hab ihm schon entsprechende paragraphen und texte gemailt, er pickt sich aber passagen raus die ihm recht kommen.... und da ich ein relativ gutes verältniss zu mienem chef hab und das nicht gefähren möchte, schließen irgendwelche richterlichen sachen eigentlich aus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 9. Juli 2007 Teilen Geschrieben 9. Juli 2007 Das heißst dein Chef will dich weiter zum Azubigehalt bezahlen oder was? Zeig ihm den §21 Abs. 2 aus dem BBiG. Dort steht es einfach und verständlich drin. Und das ist ein Gesetz. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 9. Juli 2007 Teilen Geschrieben 9. Juli 2007 Zeig ihm den §21 Abs. 2 aus dem BBiG. Dort steht es einfach und verständlich drin. Und das ist ein Gesetz. Zur Ergänzung sollte man auch einen Blick in § 24 BBiG riskieren. :floet: *klickerklacker, ich bin ein Link* Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
alexp Geschrieben 9. Juli 2007 Autor Teilen Geschrieben 9. Juli 2007 das tat ich bereits... Hi XXXXXXXXx genau so machen wir das: Ende des Berufsausbildungsverhältnisses - Weiterbeschäftigung · Berufsausbildungsverhältnis endet als befristeter Vertrag theoretisch durch Zeitablauf Das bedeutet, dass der Ausbildungsvertrag an dem Tag endet, der im Ausbildungsvertrag schriftlich vereinbart wurde und nicht an einem Tag mitten im Monat, an dem zufälligerweise die mündliche Prüfung statt findet=Durcheinander bei der Gehaltsabrechnung Ich brauche noch eine Info von Dir: Welche Gehaltsvorstellungen hast Du als Festangestellter? Vielen Dank XXXXXXXXX Von: Alexander XXXX[mailto:alpXXXX] Gesendet: Montag, 9. Juli 2007 09:57 An: 'XXXX' Betreff: Ende der Ausbildung Hallo XXXXXXX, §21 Berufsbildungsgesetz BBiG - Berufsbildungsgesetz IHK „Ende des Berufsausbildungsverhältnisses - Weiterbeschäftigung“ Allgemeine Informationen zur bestandenen Abschlussprüfung - Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 9. Juli 2007 Teilen Geschrieben 9. Juli 2007 Durcheinander bei der Gehaltsabrechnung Das Argument ist geil. Für die Dame oder den Herrn der das Lohnprogramm bedient bedeutet es wahrscheinlich nicht mehr als 10 Minuten Arbeit um dich umzuschlüsseln bzw. eine Nachkorrektur zur letzten Gehaltsabrechnung zu machen. Da das Lohnprogramm im Prinzip die meiste Arbeit von alleine macht. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
alexp Geschrieben 9. Juli 2007 Autor Teilen Geschrieben 9. Juli 2007 weis nicht, glaub sogar mein chef lässt die abrechnungen von ner externen firma machen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 9. Juli 2007 Teilen Geschrieben 9. Juli 2007 Dann glaub mir die machen sowas alle paar Abrechnungen und kommen dabei noch nicht mal ins schwitzen. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
alexp Geschrieben 9. Juli 2007 Autor Teilen Geschrieben 9. Juli 2007 das ist mir auch klar, meinem chef sicherlich auch, nur will der halt nach möglichkeit nichts zahlen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 9. Juli 2007 Teilen Geschrieben 9. Juli 2007 Wie schon gesagt. Das ist ein Gesetz und er muss sich auch daran halten. Wenn gar nicht anders geht entweder so hinnehmen oder halt einen Anwalt beauftragen. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 9. Juli 2007 Teilen Geschrieben 9. Juli 2007 Es steht dir zu, ab Prüfungstag+1 nicht mehr als Azubi bezahlt zu werden. Wenn die Gehaltsabrechnung ohne Teilmonate laufen soll, so schlage ihm doch vor, dich für den gesamten Monat wie einen Angestellten und nicht wie einen Azubi zu bezahlen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
alexp Geschrieben 9. Juli 2007 Autor Teilen Geschrieben 9. Juli 2007 das is doch mal ne gute idee, da in dem monat eh mehr gesellen als azubi tage sind. danke Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nhuya Geschrieben 9. Juli 2007 Teilen Geschrieben 9. Juli 2007 Es geht hier doch nicht ums Wollen^^ Ab dem Tag nach deiner Prüfung bekommst du ein Angestelltengehalt und kein Azubigehalt. Basta. Aus. Ende. Da kann dir dein Chef mit noch so "blöden" Sprüchen kommen. Du hast ihm das Gesetzt vorgelegt und die Externen, die die Lohnabrechnungen machen, werden das nicht zum ersten mal tun. Also lass dich nicht für Dumm verkaufen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DeathKid Geschrieben 10. Juli 2007 Teilen Geschrieben 10. Juli 2007 Geht es jetzt eigentlich um mehr als einen Monat oder nur um die Hälfte eines Monats? Also wenn man im Juni z.B. Prüfung hat und zum 31.8. der Ausbildungsvertrag datiert ist, sollte man ja schon darauf bestehen, zumindest Juli und August voll bezahlt zu bekommen, aber wenn man mitten im August Prüfung hat, würd ich jetzt nicht unbedingt auf das "halbe volle Gehalt" bestehen.. ich würde mir das Verhältnis zum AG halt nicht zerstören wollen, selbst wenn es eigentlich Gesetz ist.. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sour Geschrieben 10. Juli 2007 Teilen Geschrieben 10. Juli 2007 Die mündlichen Prüfungen sind diese Woche afaik (das sollte auch weitesgehend Bundesweit so sein). Von daher wären das dann schon über 1,5Monate. Auch wenn es weniger wäre. Man sollte sich nicht alles bieten lassen. Zumal ich das vermeidlich gute Verhältniss anzweifeln möchte, wenn sich ein Chef auf diese Art und Weise durchsetzen will, um u.a Kosten einzusparen. Auf die Dauer, würde das vermutlich nicht gut gehen, möchte ich mal behaupten (ok, ist nur meine Meinung dazu). m2c Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 10. Juli 2007 Teilen Geschrieben 10. Juli 2007 Die mündlichen Prüfungen sind diese Woche afaik (das sollte auch weitesgehend Bundesweit so sein). Dem ist nicht so. Bei unserer IHK gingen die mündlichen Prüfungen mitte Juni los. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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