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Geschrieben
wie in der Prüfungsordnung der IHK zu lesen ist

genau das wollt ich wissen danke, hab schon den ausbildungsvertrag von allen seiten angeguckt aber nix gefunden :D

Geschrieben

Hallo,

schau dir mal §21 Abs. 2 BBiG an.

(1) 1Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. 2Im Falle der Stufenausbildung endet es mit Ablauf der letzten Stufe.

(2) Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.

(3) Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.

BBiG - Einzelnorm

Frank

Geschrieben

danke auch sehr hilfreich

ps: in der prüfungsordnung habe ich jetzt nichts finden können, du weißt nicht zufällig in welchem punkt das drinstehen soll?

Geschrieben

hätte jemand nen vorschlag, was ich tun soll damit mein chef das einsieht? ich hab ihm schon entsprechende paragraphen und texte gemailt, er pickt sich aber passagen raus die ihm recht kommen....

und da ich ein relativ gutes verältniss zu mienem chef hab und das nicht gefähren möchte, schließen irgendwelche richterlichen sachen eigentlich aus

Geschrieben

das tat ich bereits...

Hi XXXXXXXXx

genau so machen wir das:

Ende des Berufsausbildungsverhältnisses - Weiterbeschäftigung

· Berufsausbildungsverhältnis endet als befristeter Vertrag theoretisch durch Zeitablauf

Das bedeutet, dass der Ausbildungsvertrag an dem Tag endet, der im

Ausbildungsvertrag schriftlich vereinbart wurde und nicht an einem Tag mitten im Monat,

an dem zufälligerweise die mündliche Prüfung statt findet=Durcheinander bei der

Gehaltsabrechnung

Ich brauche noch eine Info von Dir:

Welche Gehaltsvorstellungen hast Du als Festangestellter?

Vielen Dank

XXXXXXXXX

Von: Alexander XXXX[mailto:alpXXXX]

Gesendet: Montag, 9. Juli 2007 09:57

An: 'XXXX'

Betreff: Ende der Ausbildung

Hallo XXXXXXX,

§21 Berufsbildungsgesetz

BBiG - Berufsbildungsgesetz

IHK „Ende des Berufsausbildungsverhältnisses - Weiterbeschäftigung“

Allgemeine Informationen zur bestandenen Abschlussprüfung - Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern

Geschrieben
Durcheinander bei der Gehaltsabrechnung

Das Argument ist geil. Für die Dame oder den Herrn der das Lohnprogramm bedient bedeutet es wahrscheinlich nicht mehr als 10 Minuten Arbeit um dich umzuschlüsseln bzw. eine Nachkorrektur zur letzten Gehaltsabrechnung zu machen. Da das Lohnprogramm im Prinzip die meiste Arbeit von alleine macht.

Frank

Geschrieben

Es steht dir zu, ab Prüfungstag+1 nicht mehr als Azubi bezahlt zu werden. Wenn die Gehaltsabrechnung ohne Teilmonate laufen soll, so schlage ihm doch vor, dich für den gesamten Monat wie einen Angestellten und nicht wie einen Azubi zu bezahlen? ;)

Geschrieben

Es geht hier doch nicht ums Wollen^^

Ab dem Tag nach deiner Prüfung bekommst du ein Angestelltengehalt und kein Azubigehalt. Basta. Aus. Ende. Da kann dir dein Chef mit noch so "blöden" Sprüchen kommen. Du hast ihm das Gesetzt vorgelegt und die Externen, die die Lohnabrechnungen machen, werden das nicht zum ersten mal tun. Also lass dich nicht für Dumm verkaufen.

Geschrieben

Geht es jetzt eigentlich um mehr als einen Monat oder nur um die Hälfte eines Monats?

Also wenn man im Juni z.B. Prüfung hat und zum 31.8. der Ausbildungsvertrag datiert ist, sollte man ja schon darauf bestehen, zumindest Juli und August voll bezahlt zu bekommen, aber wenn man mitten im August Prüfung hat, würd ich jetzt nicht unbedingt auf das "halbe volle Gehalt" bestehen.. ich würde mir das Verhältnis zum AG halt nicht zerstören wollen, selbst wenn es eigentlich Gesetz ist..

Geschrieben

Die mündlichen Prüfungen sind diese Woche afaik (das sollte auch weitesgehend Bundesweit so sein). Von daher wären das dann schon über 1,5Monate.

Auch wenn es weniger wäre. Man sollte sich nicht alles bieten lassen. Zumal ich das vermeidlich gute Verhältniss anzweifeln möchte, wenn sich ein Chef auf diese Art und Weise durchsetzen will, um u.a Kosten einzusparen. Auf die Dauer, würde das vermutlich nicht gut gehen, möchte ich mal behaupten (ok, ist nur meine Meinung dazu).

m2c

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