Phade Geschrieben 10. Juli 2007 Teilen Geschrieben 10. Juli 2007 Moinsen IT-Welt, ich habe da mal ne bescheidene Frage. Und zwar, habe ich am 18.6.07 meine Prüfung zum FISI bestanden. Damit endet ja mein Ausbildungsverhältnis. Eigendlich muss ich doch vor der letzten Prüfung nen Vertrag gezeigt bekommen oder nicht? Nun ist das so, das ich nun schon drei Wochen hier arbeite und noch immer keinen Vertrag habe. Es heit immer "Er ist zwar fertig, aber es fehlt noch eine Unterschrift..." oder "Der Kollege ist zur Zeit nicht im Haus..." Ich wollte jetzt mal wissen, was ich da machen kann ohne den Betrieb zu verergern? Thx, für eure Tipps... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 10. Juli 2007 Teilen Geschrieben 10. Juli 2007 1. Nach BGB braucht es nicht unbedingt einen schriftlichen Arbeitsvertrag. 2. NachwG § 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rumpel84 Geschrieben 10. Juli 2007 Teilen Geschrieben 10. Juli 2007 war da nicht was, das ein Vertrag mündlich gilt, aber nach spätestens 4 Wochen schriftlich niedergelegt werden muss? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 10. Juli 2007 Teilen Geschrieben 10. Juli 2007 Rumpel: klick meinen Link im vorherigen Beitrag. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Phade Geschrieben 10. Juli 2007 Autor Teilen Geschrieben 10. Juli 2007 Ok, mündlich habe ich ja die Zusage zu einem befristeten Vertrag. Was mir so durch den Kopf wandert ist, wie ist das mit der Versicherung? Ich renne hier des öffteren mal durch die Vertigung, was ist denn, wenn mich nen Stapler ummäht? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 10. Juli 2007 Teilen Geschrieben 10. Juli 2007 mündlich habe ich ja die Zusage zu einem befristeten Vertrag. 1. Nach BGB braucht es nicht unbedingt einen schriftlichen Arbeitsvertrag. Vorausgesetzt, der Vertrag ist unbefristet, sonst ist die Schriftform vorgeschrieben durch das Teilzeit- und Befristungsgesetz. bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 10. Juli 2007 Teilen Geschrieben 10. Juli 2007 Jepps, aber die Information der Befristung kam ja erst recht spät. Also sind meine Hinweise hinfällig, da die nur für unbefristete Verträge gelten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Phade Geschrieben 10. Juli 2007 Autor Teilen Geschrieben 10. Juli 2007 Jepps, aber die Information der Befristung kam ja erst recht spät. Also sind meine Hinweise hinfällig, da die nur für unbefristete Verträge gelten. Sorry, viel mir auch erst auf, als ich deine/eure Antworten gelesen hatte.... Und wie ist das mir befristeten Verträgen? Gilt da was komplet anderes oder nur etwas geringfügiges anderes? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 10. Juli 2007 Teilen Geschrieben 10. Juli 2007 Und wie ist das mir befristeten Verträgen? Gilt da was komplet anderes oder nur etwas geringfügiges anderes? Da gilt, was im Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge steht, Abschnitt eins, drei und vier. Wirf ruhig kurz einen Blick darauf, damit Du bescheid weisst. Ist kein 1000-Seiten-Gesetz und ein Teil wird eh nicht auf Dich zutreffen. ;-) bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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