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ebay immer "gefährlicher"


bigredeyes

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Die Ebay-Falle - Plötzlich Gewerbetreibender - - n-tv.de

wer "viel" privat über ebay verkauft, wir nun zum gewerbetreibenden.

die frage ist jetzt natürlich: was ist eine "nicht geringe menge"? [vlg. hans söllner ;)].

und: welcher rechtsanwalt verdient sich nun mit abmahnungen eine goldene nase?

ich bin ja eh nur käufer bei ebay. aber einige könnte es ja treffen, denk ich mir mal. deshalb zu info (und gern auch zur diskussion).

bigredeyes

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wer "viel" privat über ebay verkauft, wir nun zum gewerbetreibenden.

die frage ist jetzt natürlich: was ist eine "nicht geringe menge"? [vlg. hans söllner ;)].

Hmm also im ersten Moment würde ich sagen das das OK so ist. Wenn jemand da über einen langen Zeitraum viel am Verkaufen ist dann betreibt er praktisch ein Gewerbe. Aber du hast recht das es auf die Menge ankommt, würde mich mal interessieren wie groß die bei dem Betroffenen war.

und: welcher rechtsanwalt verdient sich nun mit abmahnungen eine goldene nase?

Dieses Hilfsheriffsystem sollte imho sowieso komplett abgeschafft werden ;)

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Maßgeblich sei allein, dass der Verkäufer schon über ein Jahr kontinuierlich Waren verkaufe.

Ich verkaufe auch seit über einem Jahr waren, insgesamt 5 Artikel?

isses nun kontinuierlich? Die sollen sich mal präziser ausdrucken, es müssten meiner Ansicht nach klare Grenzen gesetzt werden. Wobei das wahrscheinlich unmöglich ist. Wenn ich nun jeden Monat 3-4 Artikel verkaufe, nur weil ein Kind schnell raus wächst (was bei Babys ja der Fall ist), ist man da gleich Gewerbetreibender? Wenn ich im Monat 5 Monitore verkaufe, und begründe die hätten mir allen nicht gefallen, und nächsten Monat noch mal 5, da würde ich auch verdacht schöpfen.

gruss

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Wenn ich nun jeden Monat 3-4 Artikel verkaufe, nur weil ein Kind schnell raus wächst (was bei Babys ja der Fall ist), ist man da gleich Gewerbetreibender?

Wenn du das jeden Monat tust, würde ich sagen "Ja". Und nur weil dein Kind da rauswächst ist kein Grund das nicht zu sein. Es gibt auch Second-Hand-Shops, und die siehst du ja auch als Gewerbe an. Wenn du 1 Jahr lang jeden Monat 3-4 Artikel verkaufst, ist das schon nicht mehr nur ein "Hobby", sondern du verkaufst damit praktisch gewerbsmäßig. Du kaufst Sachen ein und verkaufst sie wieder als Second-Hand. 3-4 mal im Monat bis dein Baby soweit gewachsen ist, dass es nicht mehr so oft neue Kleidung braucht. Und ebay ist dabei praktisch dein Laden.

Ich sehe da keine Unstimmigkeit, außer dass man eben denken will, das ist ja nur "privat". Über den "Laden" ebay ist es das aber dann nicht mehr wirklich privat. Du hast ja praktisch ein Schaufenster und eine Preisauszeichnung und jeder kann sich deine Ware ansehen und auch kaufen.

Somit ist das IMHO keine Ausnahme, eher ist die Ausnahme, dass es für Leute, die das nur ab und zu mal machen wenn sie was zu viel haben o.ä. nicht als Gewerbe angesehen wird.

EDIT:

logik:

wer regelmäßig alkohol konsumiert ist alkoholiker.

wer nur einmal im jahr an silvester ein glas sekt trinkt, trinkt regelmäßig!

-> alki!

Sehr polemische Logik. Wo hast du deine Definition eines Alkoholikers eigentlich her? Ist die von dir so ausgedacht, oder ist das die offizielle Definition, ab wann jemand als Alkoholiker gilt?

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So wie ich das verstanden hab geht es nicht um die menge an produkten sondern um die menge geld die man damit macht. Ab einem bestimmten umsatz pro jahr, wird man nach steuergesetzt glaube ich gewerbetreibener. Berichtige mich bimei wenn ich mich irre.

Maßgeblich ist nach dem Richterspruch, dass eine "auf Dauer angelegte wirtschaftliche Betätigung" vorliegt (Az.: 6 W 27/07).

Wieviel Umsatz du machst ist egal. Wichtig ist das "auf Dauer". Also wenn du die gesammelten Babyklamotten deines Kindes (und vielleicht vorheriger Kinder o. eigene getragene etc.) über ebay verkaufen willst, und dabei eben so viele zusammenkommen, dass sich das eben über Jahre hinzieht (du bist ja kein H&M und verkaufst tausende Klamotten pro Monat ;) ), dann kannst du davon ausgehen, dass das ganze eine wirtschaftliche Betätigung ist, die auf Dauer angelegt ist.

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Die Ebay-Falle - Plötzlich Gewerbetreibender - - n-tv.de

und: welcher rechtsanwalt verdient sich nun mit abmahnungen eine goldene nase?

bigredeyes

Mein mittlerweile "bester Freund" und Rechtsverdreher - Olaf Tank ist mit Sicherheit auch dort im Boot ^^

Schon lustig, wenn die Website der Kanzlei bei google deutlich hinter den Beschwerden/Hasstiraden/Warnungen von einem Rechtsanwalt, der sich u.a. auf Internetrecht "spezialisiert hat" steht.

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ist Ebay wirklich gefährlicher oder die Nutzer leichtsinniger? Meines wissens wurde dort schon eh und je betrogen ;)

Die Frage ist doch wo ist die Grenze zwischen Gewerbetreibend und wo nicht?

Wenn ich privat Sachen verscherbele, dann ist Ebay ein hervorragender Ramschladen. Jeder der einen Dachboden hat kennt das Problem dass man das alte Zeug irgendwann raushauen möchte, frei nach dem Motto *******e zu Geld ... habe ich dann schon ein Gewerbe?

Meiner Meinung nach muss man nicht davon Unterscheiden ob man privates Vermögen verkauft: Die Gewinnabsicht und die Regelmäßigkeit ist das entscheidende. Ich unterstelle mal jedem der sein Zeug verkauft eine Gewinnabsicht. Im beschriebenen fall (Link im ersten Post) steht klar beschrieben dass hunderte Artikel verkauft werden sollten und auch mehrere hundert gleichzeitig Angeboten wurden.

Jemand der einmal im Jahr seine alte Grafikkarte verkauft weil er sie nicht benötigt wird dieses Urteil wohl kaum interessieren.

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im Fall von JesterDay vielleicht etwas übertrieben. Aber im Ansatz liegt er schon richtig.

Wer seine Babyklamotten wieder nach paar Monaten verkauft, wird sicherlich nicht auch nur ansatzweise Gewerbetreibend sein. ABER

man könnte das ganze ja auch von der Stückzahl ein wenig weiter raufschrauben. So wie er es in der Art eines SHL gemeint hatte. Da hat er dann natürlich recht.

Der Betroffene hatte dies mit der Begründung abgelehnt, er verkaufe lediglich Waren aus seinem Privatvermögen und betreibe daher keinen professionellen Handel. Dazu sei neben dem Verkauf auch der Ankauf von Waren notwendig.

und da liegt der Hund begraben. Wenn ich was kaufe, egal ob alt oder neu und dann wieder verscherbele, dann ist das Gewerbsmäßig. Sollten es nur 5 Artikel im Monat sein, wird sich keiner auf den Schlips getreten fühlen.

Für Gewerbetreibende lohnt es sich mittlerweile wegen unserer Justiz eh nicht mehr, Waren anzubieten. Die Preise sind meist bei allen Branchen derart im Keller. Ausserdem die ewige Streiterei wegen dem Widerruf. Ob 4 Wochen, 1 Monat etc.

Dann die zurückschickerei. Theorethisch ist es sogar möglich, das Teil irgendwann zurückzuschicken.

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Hallo zusammen,

der Begriff Gewerbe ist in keiner Rechtsvorschrift definiert. Allerdings liegt nach herschender Meinung dann ein Gewerbe vor wenn folgende Punkte erfüllt sind:

Gewerbe ist nach h.M. jede nach außen gerichtete, selbstandige (rechtliche nicht unbedingt wirtschaftliche), planmäßig auf gewisse Dauer ausgerichtete, zum Zwecke der Gewinnerzielungsabsicht ausgeübte Tatigkeit, die nicht "freier Beruf" ist.

Um die genau Auslegung streiten sich die Gerichte :-)

Grüße

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und da liegt der Hund begraben. Wenn ich was kaufe, egal ob alt oder neu und dann wieder verscherbele, dann ist das Gewerbsmäßig. Sollten es nur 5 Artikel im Monat sein, wird sich keiner auf den Schlips getreten fühlen.

Nein, denn das was du zitiert hast war ja das Argument des Beklagten, welches vom Richter so nicht akzeptiert wurde. Also begraben liegt der Hund woanders ;) Nämlich in der "auf Dauer angelegte[n] wirtschaftliche Betätigung" (siehe Zitat oben oder Artikel ganz oben). Deswegen meinte ich ja, dass auch die gesammelten Babyklamotten als sowas angesehen werden könnten.

Ja, das Beispiel war vielleicht nicht unbedingt realistisch, aber ich denke als Beispiel kann es herhalten.

Also den Speicherinhalt verscherbeln ist ok, wenn es nicht dauerhaft ist (also jeden Monat 3 Teile über mehr als 1 Jahr hinweg z.B.). Und beim Beklagten ging es ja schon mind. 1 Jahr wenn ich mich recht erinnere.

Natürlich ist das Speicherverscherbeln von der Idee her was anderes als wenn jemand das richtig als Gewerbe, mit Neuware o.ä., tut. Aber vom Effekt her ist es ja dasselbe wenn das dauerhaft geschieht, und das meinte der Richter auch mit seinem Urteil.

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Ja der Flohmarkt nimmt hier eine besondere Stellung ein: offensichtlich hat da niemand was gegen, weil der nicht so oft stattfindet und man nicht davon ausgeht das man ernsthaft von Flohmarkt zu Flohmarkt zieht um seine Sachen zu verkaufen, oder?

Jedenfalls gilt ja auch hier (im allgemeinen, nicht nur Flohmarkt): wo kein Kläger, da kein Richter ... meistens wird man ja von Mitbewerbern angezeigt, die der Meinung sind dass sie benachteiligt werden weil jemand anders seine Sachen ohne Gewerbe verkauft - womit sie ja durchaus recht haben können.

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kleine zwischenfrage, weil ich davon nich so wirklich ahnung hab:

wie sieht es damit aus, wenn man regelmäßig (sprich einmal im monat oder so) auf dem flomarkt krimskrams verscherbelt? is ja im prinzip wie ebay. damit wäre es ja auch eine "regelmäßigkeit". :confused:

Was ist mit Gewinnerzielungsabsicht?

Wenn du Sachen aus deinem Bestand verkaufst, dann erzielst du in den meisten Fällen doch kein Gewinn, weil

1. Kosten entstehen (Hinfahren, Gebühr, Zurückfahren, ...)

2. Du bei einer gebrauchten Waren in vielen Fällen weniger zurückbekommst, als du gezahlt hast

Oder wird die Gewinnerzielungsabsicht anders ausgelegt?

Grüße

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Was ist mit Gewinnerzielungsabsicht?

Das hat damit nichts zu tun, das definiert eine Firma vielleicht, aber hat mir Gewerbsmäßigkeit wenig zu tun, IMHO. Laut dem Urteil des Richters, siehe oben.

Ich denke da eher wie .vash, bei ebay bekommt es eben jeder mit und es ist auch leicht nachvollziehbar was, wieviel und wieoft du da was verkaufst. Außerdem ist der Kundenkreis und der Einflussbereich deines "Gewerbes" ja auch um einiges größer. Der ebayer, der nicht genug verkauft seiner Meinung nach, wird eher gegen dich vorgehen als der Flohmarktverkäufer neben dir.

Daher sage ich auch: Wo kein Kläger, da kein Richter.

Aber in der Sache ansich ist es wohl gleichzustellen sonst (bezogen auf die Urteilsbegründung bzw den Teil den ich daraus kenne).

EDIT:

Außerdem geht es ja um Garantiebestimmungen etc. Die sind bei einem Fernverkauf ja ganz anders als bei einem Kauf, wie er auf einem Flohmarkt stattfindet.

Ich bin mir auch gar nicht mal sicher, ob Händler die auf Flohmärkten Neuware verkaufen sowas haben oder einhalten müssen.

Der Vergleich ist daher wohl nicht so ohne weiteres möglich.

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Aber auf einem Flohmarkt tritt man ja nicht als Gewerbetreibender mit Rechnung usw auf.

Und dass nur Gebrauchtes auf einem Flohmarkt verkauft würde, stimmt hoffentlich nicht, da ich demnächst auf dem Flohmarkt in Riem mir mal ne Wassermelone holen will. Die waren gar nicht so teuer... ;)

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Aber auf einem Flohmarkt tritt man ja nicht als Gewerbetreibender mit Rechnung usw auf.

Und dass nur Gebrauchtes auf einem Flohmarkt verkauft würde, stimmt hoffentlich nicht, da ich demnächst auf dem Flohmarkt in Riem mir mal ne Wassermelone holen will. Die waren gar nicht so teuer... ;)

hehe, hier mal was aus Aufsetze der Drittklässler: ;-)

Meine Eltern kaufen immer das graue Klopapier. Das ist gut für die Umwelt, weil es schon ein mal benützt wurde.

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Mal von Lebensmitteln abgesehen kauft man auf nem Flohmarkt doch normalerweise nichts neues, sondern da gibts doch nur ausgemistetes Zeug oder nicht (ich geh nie auf sowas)?

Ja, ansich ist das korrekt. Aber es gibt mehr und mehr Flohmärkte, wo die Leute nicht ihr altes Zeug verscherbeln, sondern wo sich Leute mit Neuwaren hinstellen. Hast doch bestimmt auch schon die Stände mit Schmuck und Band-Shirts etc. gesehen.

Hab es gerade am Wochenende mit ner Bekannten darüber gehabt, dass sie endlich mal wieder auf nem "richtigen" Flohmarkt war, wo es wirklich noch so war wie du das oben beschreibst.

Früher war ebay ja auch dafür da, ausgemistetes Zeug loszuwerden. Heute gibt es Powerseller, eBay-Shops, Sofortkauf und Neuware etc. ;)

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Aber es gibt mehr und mehr Flohmärkte, wo die Leute nicht ihr altes Zeug verscherbeln, sondern wo sich Leute mit Neuwaren hinstellen. Hast doch bestimmt auch schon die Stände mit Schmuck und Band-Shirts etc. gesehen.

Sowas würde ich zum Beispiel auch als richtiges Gewerbe ansehen. Aber wie heißt es doch? "Wo kein Kläger..."

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