DarkSchlumpf Geschrieben 18. Juli 2007 Teilen Geschrieben 18. Juli 2007 dann kaufst du auf dem Flohmarkt was neues ohne das du einen Garantieanspruch haben willst? Wo sollte ich den Garantieanspruch im Falle eines Defekts denn geltend machen? Der Händler ist doch schon über alle Berge... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Manitu71 Geschrieben 19. Juli 2007 Teilen Geschrieben 19. Juli 2007 na mit Rechnung oder Kassenzettel hast ja auch die Anschrift Zur Not ne Quittung Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
geloescht_JesterDay Geschrieben 19. Juli 2007 Teilen Geschrieben 19. Juli 2007 Also nur mal, damit das hier wegen Garantie und Kassenzetteln etc. nicht zu arg wird: Bei Neuware dachte ich da eher an Schmuck, T-Shirts, Bilder u.ä.. Was man halt bei so Ständen immer mal wieder sieht. Neue Elektroartikel o.ä., die ja viel eher wegen Garantie in Frage kommen überhaupt, sieht und kauft man da ja wohl weniger Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
aline234 Geschrieben 19. Juli 2007 Teilen Geschrieben 19. Juli 2007 ich hab das schon auf gebrauchte waren bezogen. z.b. das beispiel mit den gebrauchten babyklamotten. wenn ich also im monat 10 teile bei ebay verticke weil sie dem kind halt nich mehr passen, dann kann es ja sein, dass es als regelmäßiges verkaufen angesehen wird. wenn ich das aber auf dem flohmarkt mache isses das dann auf einmal nicht mehr? naja aber wie schon so oft erwähnt: wo kein kläger, kein richter und man sollte die grenzen genauer definieren. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
geloescht_JesterDay Geschrieben 20. Juli 2007 Teilen Geschrieben 20. Juli 2007 ...und man sollte die grenzen genauer definieren. Nein, wenn du das über Jahre regelmäßig machst, also die 10 Paar Hosen z.B. jeden Monat, dann ist das auch auf dem Flohmarkt gewerbsmäßig. Nur: Ebay führt eine Liste über deine Verkäufe etc., beim Flohmarkt macht das keiner, du schreibst noch nicht mal Rechnungen o.ä.. Es ist einfach sehr viel schwerer nachzuweisen wenn du regelmäßig auf einen Flohmarkt gehst und die Ware verkaufst. (*) Und wie auch gesagt, interessiert sich dein Standnachbar weniger dafür, als irgendjemand der das bei Ebay einfach so einsehen kann. Grenzen definieren braucht man da nicht genauer. Bzw. man bräuchte es nur, wenn man ein "Abmahnungsschutzgesetz" aufstellen wollte, um damit z.B. Verkäufe bei Ebay eine Sonderrolle zugestehen will. EDIT: *: Alternativ kannst du ja jeden Monat einen neuen Ebay Account anmelden. Weiß gar nicht mehr in wie weit der Kontrolliert wird (also deine Angaben), aber dann könnte dir auch keiner sowas nachweisen und du wärst damit praktisch dem Flohmarkt gleichgestellt. Aber willst du das? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
aline234 Geschrieben 20. Juli 2007 Teilen Geschrieben 20. Juli 2007 *: Alternativ kannst du ja jeden Monat einen neuen Ebay Account anmelden. Weiß gar nicht mehr in wie weit der Kontrolliert wird (also deine Angaben), aber dann könnte dir auch keiner sowas nachweisen und du wärst damit praktisch dem Flohmarkt gleichgestellt. Aber willst du das? na ich will hier schonmal gar nix es ging mir einfach nur um den vergleich warum das bei ebay jetz auf einmal als kritisch angesehen wird, wenn das leute auf dem flohmarkt z.b. auch in zukunft noch weiterhin handhaben "dürfen". ich persönlich verscherbel meine sachen überhaupt nich, da findet sich meist aus dem bekannten- und familienkreis ein abnehmer dennoch finde ich, dass man solche grenzen definieren sollte. nur weil ich ein mal pro monat meinen müll bei ebay verkaufe, find ich es überhaupt nich gerechtfertigt, dass das dann als gewerbe angesehen wird. bei 100 artikeln im monat sieht das schon ganz anders aus. deshalb: wenn schon, denn schon! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
.vash Geschrieben 22. Juli 2007 Teilen Geschrieben 22. Juli 2007 ich bin mir nicht sicher aber ein Flohmarkt ist wesentlich seltener und komplizierter zu handhaben als eBay ... allein wegen Transport und so,dah er wage ich zu bezweifeln dass man das wirklich vergleichen kann Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
geloescht_JesterDay Geschrieben 22. Juli 2007 Teilen Geschrieben 22. Juli 2007 dennoch finde ich, dass man solche grenzen definieren sollte. nur weil ich ein mal pro monat meinen müll bei ebay verkaufe, find ich es überhaupt nich gerechtfertigt, dass das dann als gewerbe angesehen wird. bei 100 artikeln im monat sieht das schon ganz anders aus. deshalb: wenn schon, denn schon! Hierzu nochmal das zitat des Richters: Maßgeblich ist nach dem Richterspruch, dass eine "auf Dauer angelegte wirtschaftliche Betätigung" vorliegt (Az.: 6 W 27/07). Auch 1 Artikel im Monat ist auf Dauer angelegt. Wenn es dabei nur um 2-3 Sachen geht, ist das was anderes, aber wenn du das 1 oder 2 Jahre lang jeden Monat machst halt nicht. Wieso siehst du bei 100 Artikeln einen Unterschied? Weil derjenige dann mehr Geld bekommt? Wer sagt denn, dass 1 Artikel nicht mehr Geld bringen kann als 100? Nackte Zahlen sind in dem Fall völlig unangebracht IMHO. Wirtschaftlich betätigst du dich, wenn du etwas kaufst oder verkaufst. Dabei ist es unwichtig ob du dabei einen riesen Gewinn o.ä. machst. Und wenn du das planst immer 1 mal im Monat zu tun, dann ist das auf Dauer angelegt. Das ist dann kein Spontanverkauf oder sowas, wie wenn du mal ein missliebiges Geschenk loswerden willst. Im Gegensatz zu einem Laden, der ja auch eine dauerhafte wirtschaftliche Betätigung darstellt (egal ob du damit nur Verluste einfährst oder nicht) ist es bei EBay ja noch viel leichter für dich. Wieso sollte man dich dann also mit einem Lex Ebay noch zusätzlich schützen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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