market square hero Geschrieben 23. Juli 2007 Teilen Geschrieben 23. Juli 2007 Hi @all, wer von euch (insbes. den Prüfern) kennt die Fristen, die man einhalten muß, wenn man gegen die Benotung Einspruch einlegen möchte? Bin IHK Nürnberg, konnte dort und auch im Berufsbildungsgesetz leider nichts finden. Ich möchte diesbezüglich nicht mit der Sachbearbeiterin sprechen, weil ich befürchte, daß die mich dann nicht mehr Einsicht nehmen läßt. Beste Grüße, S. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mcp2004 Geschrieben 23. Juli 2007 Teilen Geschrieben 23. Juli 2007 Du solltest vorher mal auf Uli´s Prüfungspage nachlesen und gut überlegen (!) welche Chanchen ein Widerspuch hat. Dort sind auch Fristen erwähnt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
market square hero Geschrieben 23. Juli 2007 Autor Teilen Geschrieben 23. Juli 2007 Du solltest vorher mal auf Uli´s Prüfungspage nachlesen und gut überlegen (!) welche Chanchen ein Widerspuch hat. Hab ich,war meine erste Adresse. Danke trotzdem für den Hinweis, kann man nicht oft genug sagen bzw. hören. Dort sind auch Fristen erwähnt. Ich hab leider keine Angaben zu Fristen gefunden. Bei Uli's Mailadresse ('spam@...') war ich mir nicht sicher, ob da was ankommt, sonst hätte ich ihn angemailt. Kann nur hoffen, daß er meinen Beitrag hier liest. thx, S. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mcp2004 Geschrieben 23. Juli 2007 Teilen Geschrieben 23. Juli 2007 .... Kann nur hoffen, daß er meinen Beitrag hier liest. Immer langsam ... über Dein Widerspruchsrecht musst Du informiert werden, d.h. das Du mit der offiziellen Mitteilung Deines Prüfungsergebnises auch deine Belehrung über das Widerspruchsrecht erhält (wahrscheinlich im kleingedruckten). Lies mal unter Widerspruch (Recht) - Wikipedia nach. (dort Verwaltungsrecht) Wenn Du dein Ergebnis noch nicht hast, kannst Du auch keinen Widerspruch einlegen. Richte Dich am besten nach der Empfehlung auf Uli´s Prüfungspage (Punkt Was ist im Vorfeld zu tun?) und nehme Kontakt zu Deiner IHK auf. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bizole Geschrieben 5. Dezember 2008 Teilen Geschrieben 5. Dezember 2008 _____ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
perdian Geschrieben 5. Dezember 2008 Teilen Geschrieben 5. Dezember 2008 _____Was möchte uns der Künstler damit sagen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
charmanta Geschrieben 6. Dezember 2008 Teilen Geschrieben 6. Dezember 2008 Du kannst die Sachbearbeiterin ruhig fragen. Wenn Du meinst, daß die Benotung nicht ok ist kannst Du einen Termin für die Einsicht in die Prüfung vereinbaren und Widerspruch einlegen. Ich darf aus meiner Erfahrung anmerken, daß ein Widerspruch eigentlich nur aus formalen Gründen Aussicht auf Erfolg hat. Die Noten setzen sich ( ohne daß Du leider gesagt hättest welche Prüfungsteile Dir nicht schmecken ) immer aus den gemeinsam gebildeten Punkten zusammen. Gegen so eine Punktzahl kommst Du praktisch nicht gegen an. Nur bei Formfehlern macht das Verfahren Sinn. Achja, .... das Verfahren kostet DEIN Geld. Effektiv Sinn macht das sowieso nur bei Durchfallern. Wenn Du bestanden hast, spar Dir Geld und Mühe. Irgendwas scheint dann ja in der Prüfung nicht 100%ig gewesen zu sein ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bizole Geschrieben 7. Dezember 2008 Teilen Geschrieben 7. Dezember 2008 Was möchte uns der Künstler damit sagen? Das willst Du nicht wirklich wissen, glaub mir Der Künstler wollte ursprünglich seinen dummen Senf dazugeben. Als ich dann aber gesehen habe, dass der letzte Beitrag vom 23.07.2007(!), also schon etwas antiquierter ist, wollte ich meinen Beitrag dann wieder löschen, was aber leider technisch nicht umsetzbar war. Daher habe ich den Eintrag einfach bearbeitet, wozu man aber fünf Zeichen eingeben muss, damit man die Änderung übernehmen und speichern kann... @charmanta Bin 100% deiner Meinung Nur interessehalber: alle Welt redet immer von Formfehlern. Was ist denn eigentlich ein Formfehler? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
charmanta Geschrieben 7. Dezember 2008 Teilen Geschrieben 7. Dezember 2008 Fehlende Frage ob die Prüfung z.b. wegen Krankheit nicht abgenommen werden kann oder eine falsche Anzahl Prüfer Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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