newangel85 Geschrieben 25. Juli 2007 Teilen Geschrieben 25. Juli 2007 Hallo ich hab gestern meine Mündliche zusatz Prüfung nicht bestanden und das bedeutet das ich den schriftliche Teil noch mal wiederholen kann. Das hat zu foleg das sich mein vertrag um ein halbes Jahr verlängert. Nun meinte mein chef das er mir bis november ein vertag gibt aber ohne lohn. Was bringt mir das und kann er das so einfach machen? ihc komm ursprünglich aus thüringen und absolviere meien ausbildung in münchen. Kann ich die ihk prüfung jetzt beim nächsten mal auch in thüringen machen? warum sollte ich mien vertrag verlängern wenn ich kein Geld bekomme? An wen kann ich mich wenden ...bzw was soll ich machen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
developer Geschrieben 25. Juli 2007 Teilen Geschrieben 25. Juli 2007 Du hast doch einen Ausbildungsvertrag, da müsste was drinnen stehen, wieviel du im 3. Ausbildungsjahr als Ausbildungsvergütung erhälst. Da Du noch im Ausbildungsverhältnis stehst hat dieser Vertrag immer noch Bestand. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Reinhold Geschrieben 25. Juli 2007 Teilen Geschrieben 25. Juli 2007 Du hast doch einen Ausbildungsvertrag, da müsste was drinnen stehen, wieviel du im 3. Ausbildungsjahr als Ausbildungsvergütung erhälst. Da Du noch im Ausbildungsverhältnis stehst hat dieser Vertrag immer noch Bestand. Genau so ist das. Außerdem muss die Ausbildungsvergütung mindestens jährlich ansteigen, in so fern könnte es sogar sein, dass du mehr Geld zu bekommen hast. Wende dich am besten an die IHK München. Gruß Reinhold Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Reinhold Geschrieben 25. Juli 2007 Teilen Geschrieben 25. Juli 2007 Außerdem muss die Ausbildungsvergütung mindestens jährlich ansteigen, ... Hier noch der fehlende Quellennachweis: Berufsbildungsgesetz: -------------------- § 17 Vergütungsanspruch (1) Ausbildende haben Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren. Sie ist nach dem Lebensalter der Auszubildenden so zu bemessen, dass sie mit fortschreitender Berufsausbildung, mindestens jährlich, ansteigt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Beelzebub Geschrieben 25. Juli 2007 Teilen Geschrieben 25. Juli 2007 sachen gibts sorry nix gegen deinen chef aber :helau: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 25. Juli 2007 Teilen Geschrieben 25. Juli 2007 Das hat zu foleg das sich mein vertrag um ein halbes Jahr verlängert. Aber nur auf audrücklichen Wunsch des Auszubildenden. Paragraph im BBiG kann ich bei Bedarf nachreichen. Es gibt also keine automatische Verlängerung. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
newangel85 Geschrieben 25. Juli 2007 Autor Teilen Geschrieben 25. Juli 2007 ich hab meine ausbildung verkürzt auf 2 Jahre. Reguläre geht meine Vertrag bis august und dadurch das ich durchgefallen bin muß ich im November meine Prüfung schreiben. Mein chef meinten jetzt zu mir das er mir nur bis august(regulärer vertrag ) bezahlt und die nächsten 3 monate ich kein Geld bekomme. Ich kann auf arbeit kommen und dort leute für die prüfung fragen und mich gezielt auf die prüfung vorbereiten oder ich bleib daheim. Es liegt an mir meinte er jedenfalls will er mir kein geld bezahlen bis november. Warum sollte ich denn dann noch auf arbeit gehen ...... Eine andere frage da ich aus thüringen komme und meine ausbildung in münchen mache kann ich ohne geld keine wohnung bezahlen und müßte zurück in die heimta gehen zu meinen eltern. Kann ich die abshclußprüfung auch in thüringen machen ? geht das auch ohne firma oder kostet das mehr...was soll ich tun? ich kann mich stunden mit mein chef streiten aber wenn er mir nicht mehr bezahlen will kann ich das nicht ändern. Selbst wenn wäre das arbeitsklima kaputt. ich hab mir nie was zushculden kommen lassen, hab meine stunden erbracht und würde nie abgemahnt. Hatte einige problem mit dem stechkarten aber sonst war nie was....... selbst wenn ich auf mein recht bestehe wird er die übrige zeit betsimmt schlimm werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ITwork Geschrieben 25. Juli 2007 Teilen Geschrieben 25. Juli 2007 ich kann mich stunden mit mein chef streiten aber wenn er mir nicht mehr bezahlen will kann ich das nicht ändern. Selbst wenn wäre das arbeitsklima kaputt. ich hab mir nie was zushculden kommen lassen, hab meine stunden erbracht und würde nie abgemahnt. Hatte einige problem mit dem stechkarten aber sonst war nie was....... selbst wenn ich auf mein recht bestehe wird er die übrige zeit betsimmt schlimm werden. Was willst du denn nun eigentlich? Weitermachen oder zurückgehen? Du mußt bei deinem Chef eine Verlängerung beantragen, ablehnen kann er diese nicht. Geld muss er dir auch weiterhin zahlen. Klär das am besten mit der lokalen zuständigen IHK und möglicherweise zusätzlich mit einem Anwalt. MfG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Carnie Geschrieben 25. Juli 2007 Teilen Geschrieben 25. Juli 2007 BBIG § 21 (3) Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr. § 17 Vergütungsanspruch (1) 1Ausbildende haben Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren. 2Sie ist nach dem Lebensalter der Auszubildenden so zu bemessen, dass sie mit fortschreitender Berufsausbildung, mindestens jährlich, ansteigt. (2) Sachleistungen können in Höhe der nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch festgesetzten Sachbezugswerte angerechnet werden, jedoch nicht über 75 Prozent der Bruttovergütung hinaus. (3) Eine über die vereinbarte regelmäßige tägliche Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung ist besonders zu vergüten oder durch entsprechende Freizeit auszugleichen. Diese beiden Paragraphen sind zunächst mal bindend für deinen Chef. Das ist nunmal das Gesetz mit deren Hilfe du notfalls deinen Anspruch einklagen kannst. Welche Auswirkungen das natürlich auf dein Arbeitsklima hat ist die andere Seite. Wo du die schriftliche Prüfung machst ist denke ich egal da sie bundeseinheitlich gleich ist (von BW abgesehen) jedoch kostet sie meines Wissens nach Geld das der Betrieb zahlt. Diesen Aspekt solltest du nicht ausser acht lassen ,aber ich denke das wird dir deine IHK alles am besten beantworten können-. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
newangel85 Geschrieben 25. Juli 2007 Autor Teilen Geschrieben 25. Juli 2007 ok danke für die hilfe. Hab jetzt schon mit der ihk,arbeitsagentur und ebrater gesprochen udn alle meinen das es nicht geht. Wenn ich jetzt ein anwalt einschalte bringt mir das zwar mein recht aber das arbeitsklima ist dahin. Jetzt hat er mir den neuen vertrag gegeben wo drin steht das ich auf vergütung verzichte(august - november) unterschreiben tuh ich den nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
qat Geschrieben 25. Juli 2007 Teilen Geschrieben 25. Juli 2007 Ist auch richtig so, sprich einfach nochmal vernünftig mit deinem Chef, erkläre ihm die Lage und dass du dich Informiert hast. Ich glaube schon dass er einlenken wird, denn das ist für beide Seiten besser als über Anwälte zu kommunizieren. Und wenn er kein Ars*hl*ch ist, wird das Betriebsklima auch nicht allzu stark darunter leiden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
NBCKonsti Geschrieben 25. Juli 2007 Teilen Geschrieben 25. Juli 2007 Auch schonmal überlegt, dich (sofern überhaupt verfügbar) an den Betriebsrat oder die JAV zu wenden? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 25. Juli 2007 Teilen Geschrieben 25. Juli 2007 Was will er dir denn für einen neuen Vertrag aufdrücken. Der Ausbildungsvertrag läuft einfach weiter wenn Du nach §21 BBiG deinen Wunsch zur Fortsetzung geäußerst hast. Wichtig ist, dass Du es sagst. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Youser Geschrieben 25. Juli 2007 Teilen Geschrieben 25. Juli 2007 Ne Firma die n Chef hat, der auf solche Ideen kommt, wird in den seltensten Fällen nen Betriebsrat haben. Wie geizig gehts eigentlich ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Beelzebub Geschrieben 25. Juli 2007 Teilen Geschrieben 25. Juli 2007 Ne Firma die n Chef hat, der auf solche Ideen kommt, wird in den seltensten Fällen nen Betriebsrat haben. dito! du nimmst mir die worte aus dem mund... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
«oMeE» Geschrieben 25. Juli 2007 Teilen Geschrieben 25. Juli 2007 Wenn du keine Vergütung bekommst und es auch keine geben soll, wer zahlt dann die Abgaben... Krankenversicherung etc. :confused: Mal daran gedacht :cool: Gruss «oMeE» Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hades Geschrieben 25. Juli 2007 Teilen Geschrieben 25. Juli 2007 Der Ausbildungsvertrag laeuft nicht automatisch weiter. Er endet a) mit dem vorzeitigen Bestehen der Pruefung oder mit Ablauf des Ausbildungsvertrages. Der Wunsch der Verlaengerung muss schriftlich festgehalten werden, indem Dein Ausbildungsvertrag mit einem Antragsformular geaendert wird. Das benoetigte Formular gibt es bei Deiner IHK. z.B. IHK Muenchen: siehe http://www.ihk-muenchen.de/internet/mike/ihk_geschaeftsfelder/bildung/Anhaenge/Verlaengerungsantrag.doc Es kann durchaus auch eine andere Verguetung als im letzten Lehrjahr vereinbart werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Belal Geschrieben 1. August 2007 Teilen Geschrieben 1. August 2007 ich hab meine ausbildung verkürzt auf 2 Jahre. Reguläre geht meine Vertrag bis august und dadurch das ich durchgefallen bin muß ich im November meine Prüfung schreiben. Bin ich eigentlich der Einzige, dem das irgendwie komisch erscheint. Auf 2 Jahre verkürzt man doch nicht mal eben so. Und dann durch die Prüfung rattern? Also naja Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ITwork Geschrieben 1. August 2007 Teilen Geschrieben 1. August 2007 Bin ich eigentlich der Einzige, dem das irgendwie komisch erscheint. Auf 2 Jahre verkürzt man doch nicht mal eben so. Und dann durch die Prüfung rattern? Also naja Das ist nicht ungewöhnlich. Eine Verkürzung bekommt man nicht nur wenn man schon ein super IT-ler ist und schon alles weiß... ;-) (das soll jetzt übrigens keine Wertung für dieses Thema sein, nur so zur Sicherheit als Hinweis) Und bei den Prüfungen kann man ebenfalls durchrasseln obwohl man in vielen IT-Bereichen gute Kentnisse hat. MfG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Azubine27 Geschrieben 3. August 2007 Teilen Geschrieben 3. August 2007 Wie ging es denn bis jetzt weiter?? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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