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Zwischenzeugniss - Bewerten


Empfohlene Beiträge

xxx, geboren am xxx in xxx, wohnhaft in xxx, ist seit xxx als geringfügig Beschäftigter in unserem Haus tätig.

Ein Zwischenzeugnis wurde ihm bereits am xxx ausgefertigt.

Zu seinem Aufgabengebiet gehört im Wesentlichen:

- Erstellen von Anleitungen für die E-Mail-Programme Netscape und Outlook bzw. Outlook-Express

- telefonischer und E-Mail geführter Support von Kunden im Bereich Internetproviding

- Unterstützung von Marketing und Vertrieb

(Listenerstellung von Ansprechpartnern, Adresspflege)

xxx beherrscht den ihm übertragenen Arbeitsbereich und erledigt seine Aufgaben mit Sorgfalt und Genauigkeit stets zu unserer vollsten Zufriedenheit.

Durch seine fachliche Leistung und nicht zuletzt durch seine untadelige Persönlichkeit erwarb er sich die Anerkennung seiner Vorgesetzten und Kollegen. Sein stets freundliches und aufgeschlossenes Verhalten gilt es hervorzuheben.

Auf Wunsch von xxx stellen wir ihm dieses Zwischenzeugnis aus.

____________________________________________________________

Außer bewerten noch ne Frage: Soll ich das alte Zeugnis in ner Bewerbung mit rein legen?

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Ich würd das beilegen.

Mich macht etwas stutzig, dass das so kurz ist. Aber was schlechtes kann ich daran kaum finden.

Gut, da steht, die dir übertragenen Aufgaben, da könnte man sagen, dass du darüber hinaus nichts getan hast. Aber von einem geringfügig Beschäftigten erwartet man sowas auch nich unbedingt.

Ein bissl komisch ist aber, dass da nix über die Ergebnisse deiner Arbeit steht. Sowas wie "erzielte herausragende Arbeitsergebnisse" oder Ähnliches fehlt da irgendwie. Man könnte quasi meinen, du hättest deine Aufgaben zwar super erledigt, aber irgendwie waren die Ergebnisse kaum zu gebrauchen.

"Sein stets freundliches und aufgeschlossenes Verhalten gilt es hervorzuheben." --> da weiß ich nicht recht, ob das positiv oder negativ ist. Also eigentlich klingt das ja gut, aber "hervorheben" kann auch mal heißen, dass der Rest dafür nich toll war. Da das Zeugnis aber sonst ganz okay klingt (in meinen Ohren zumindest), ist das wahrscheinlich zu überspitzt.

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Sein stets freundliches und aufgeschlossenes Verhalten gilt es hervorzuheben.

wenn man dein freundliches [...] verhalten hervorheben muss, dann gabs sonst scheinbar nichts hervorzuheben?

Durch seine fachliche Leistung und nicht zuletzt durch seine untadelige Persönlichkeit erwarb er sich die Anerkennung seiner Vorgesetzten und Kollegen.

untadelige persönlichkeit... hm, hab ich noch nie gehört...

sonst sollte das 2 - 3 sein.

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Ich würd das beilegen.

Mich macht etwas stutzig, dass das so kurz ist. Aber was schlechtes kann ich daran kaum finden.

Gut, da steht, die dir übertragenen Aufgaben, da könnte man sagen, dass du darüber hinaus nichts getan hast. Aber von einem geringfügig Beschäftigten erwartet man sowas auch nich unbedingt.

Ein bissl komisch ist aber, dass da nix über die Ergebnisse deiner Arbeit steht. Sowas wie "erzielte herausragende Arbeitsergebnisse" oder Ähnliches fehlt da irgendwie. Man könnte quasi meinen, du hättest deine Aufgaben zwar super erledigt, aber irgendwie waren die Ergebnisse kaum zu gebrauchen.

"Sein stets freundliches und aufgeschlossenes Verhalten gilt es hervorzuheben." --> da weiß ich nicht recht, ob das positiv oder negativ ist. Also eigentlich klingt das ja gut, aber "hervorheben" kann auch mal heißen, dass der Rest dafür nich toll war. Da das Zeugnis aber sonst ganz okay klingt (in meinen Ohren zumindest), ist das wahrscheinlich zu überspitzt.

Es ist halt ein Nebenjob mit 2x3 Stunden die Woche (mal mehr, mal weniger). Was wollen sie auch groß schreiben?

Übertragene Aufgaben. Mehr gibts halt nicht. Ich sitz da Abends von 18 - 21 Uhr in nem extra Raum wenn keine Sau mehr im Büro ist, beantworte Emails und warte das jemand anruft. Einzigste was man selbständig machen kann ist irgendwelche Hilfen, Dokus etc. schreiben, was ich in der Vergangenheit auch schon öfters gemacht habe.

Arbeitsergebnisse in ner Hotline? Ich sag mal so, 98% aller Kunden kann ich helfen. Muss sowas extra erwähnt werden? Wenn ich meine Augabe stets zur vollsten zufriedenheit erledigt habe, geh ich doch davon aus, dass es auch "ein gutes Ergebnis" gab!?

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wenn man dein freundliches [...] verhalten hervorheben muss, dann gabs sonst scheinbar nichts hervorzuheben?

sonst sollte das 2 - 3 sein.

Wie gesagt, sie kriegen halt nicht all zuviel mit.

Ich geh aber nicht davon aus, das mein Chef aus diesem Grund sowas schreibt. Ändern lassen?

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Ein Zwischenzeugnis wurde ihm bereits am xxx ausgefertigt. - Aha, du läßt öfters neue Zeungisse schreiben?

aufgeschlossenes Verhalten gilt es hervorzuheben- zu direkt oder sogar zu ähm :byby::floet: gewesen?

Die Kunden fehlen beim Verhalten, du hattest aber Kontakt: sehr schlecht.

Holprig, da "zur vollsten Zufriedenheit" (=1) gepaart mit den obigen Punkten.

Wenn du das Zeungis nicht beilegst, wird meistens für den nicht dokumentierten Zeitraum ein (sehr) schlechtes Zeugnis vermutet...

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Ein Zwischenzeugnis wurde ihm bereits am xxx ausgefertigt. - Aha, du läßt öfters neue Zeungisse schreiben?

aufgeschlossenes Verhalten gilt es hervorzuheben- zu direkt oder sogar zu ähm :byby::floet: gewesen?

Die Kunden fehlen beim Verhalten, du hattest aber Kontakt: sehr schlecht.

Holprig, da "zur vollsten Zufriedenheit" (=1) gepaart mit den obigen Punkten.

Wenn du das Zeungis nicht beilegst, wird meistens für den nicht dokumentierten Zeitraum ein (sehr) schlechtes Zeugnis vermutet...

Arbeite da seit ~ 7 Jahren! Daher das erste Zeugnis um mich für ne Ausblidungsstelle zu bewerben. Hab mir gedacht, dass es 3 Jahre später mal Zeit für ein neues wird oder?

Ich merk schon, dieses gilt es hervorzuheben ist nicht wirklich toll. Werde mal mit meinem Chef reden, was er damit ausdrücken wollte. Ebenfalls den Kundenkontakt.

Das alte Zeugnis war diesem ziemlich ähnlich soweit ich es in Erinnerung habe. Kam damals eigentlich auch recht gut bei Firmen an. Werd es mal raussuchen!

Habt ihr vielleicht einen Vorschlag wie man das besser schreiben könnte?

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Warum erwähnt man ein Zeugnis von vor drei Jahren? Naja, sei's drum, in diesem Fall ist es nicht so gemeint, wie ich es aufgefasst hatte.

Zeile 1 aus dem vorigen Posting gilt somit nicht mehr, dafür aber die Frage hier am Anfang ;)

Hab ich mich ehrlich gesagt auch gefragt als ich es gelesen hab. - Dachte dann halt das das die Regel währe. Hmm... nächter Punkt in meiner Fragerunde! *g*

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  • 2 Wochen später...

Hab jetzt mit meinem Chef geredet. Ich soll ihm meine Vorschläge schicken und er kümmert sich dann darum. Jetzt sitze ich hier seit fast ner Stunde und mir fällt nichts gescheites ein.

Folgende Korrekturen will ich machen:

- Der Umgang mit den Kunden sollte mit rein.

- event. was über die Arbeitsergebnisse (wie gesagt, weis nicht in wiefern das hier wichtig ist)

- "aufgeschlossenes Verhalten gilt es hervorzuheben" -> Da es kein :byby:gab raus oder event. anderst vormuliert?!

Die Tätigkeiten werde ich selbst noch korrigieren!

Wär echt nett, wenn jemand Vorschläge machen könnte!

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