sombrero2007 Geschrieben 2. August 2007 Teilen Geschrieben 2. August 2007 HI @all, weiß jemand ob die KFZ-Zulassungsstelle Daten weiter geben darf? Zum Beispiel an GEZ oder ähnliches? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ingh Geschrieben 3. August 2007 Teilen Geschrieben 3. August 2007 HI @all, weiß jemand ob die KFZ-Zulassungsstelle Daten weiter geben darf? Ja, irgendwer wird das sicher wissen... Tatsächlich kann jeder, der einen berechtigten Anspruch glaubhaft macht, an die Daten des Halters kommen. Zum Beispiel an GEZ oder ähnliches? In einigen Bundesländern ist dies offenbar so. (Siehe Laudatio für den Lifetime-BigBrother-Award 2003 - vierter Absatz nach dem blauen Kasten) Anderswo sieht man den Anspruch der GEZ allerdings nicht als berechtigt an. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
HJST1979 Geschrieben 3. August 2007 Teilen Geschrieben 3. August 2007 HI @all, weiß jemand ob die KFZ-Zulassungsstelle Daten weiter geben darf? Zum Beispiel an GEZ oder ähnliches? Ich habe ja normal nichts gegen den Staate Deutschland, aber meiner Freundin ist ähnliches geschehen. Wir sind zusammengezogen in eine neue Stadt (München), und 3 Wochen nach Wohnsitzänderung kam auch schon der Brief der GEZ !! Ich persönlich finde das unverschämt und hatte mir auch schon mal überlegt nachzuforschen ob das rechtens ist, denn scheinbar macht der Staat alles was er will !! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ingh Geschrieben 3. August 2007 Teilen Geschrieben 3. August 2007 @HJST1979: Du bist nicht alleine - weder mit dieser Erfahrung, noch mit deinem Ärger darüber. Die Frist von drei Wochen liegt übrigens leicht über meinen Erfahrungen Der Abgleich der Daten des Einwohnermeldeamts bei der GEZ ist aber wohl rechtens. Zitat aus Wikipedia-GEZ: Eine andere Quelle für Daten sind die Einwohnermeldeämter. Diese leiten gemäß den gesetzlichen Rahmenbestimmungen der jeweiligen Bundesländer An- und Ummeldedaten an die GEZ weiter. So wurden im Jahr 2002 von den bundesdeutschen Meldebehörden über 12 Mio. Datensätze von Bürgern an die GEZ übermittelt. Vorbeugend eine Bitte: Bei allem (gut nachvollziehbaren) Ärger - dieser Thread sollte nicht zum GEZ-Hass-Thread verkommen; die Frage war eine andere... Mich würde zB eine online zitierfähige Quelle interessieren, in welchem Umfang diese Auskunft über die Halterdaten möglich ist. Sowohl allgemein, als auch speziell im Zusammenhang mit der GEZ. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sombrero2007 Geschrieben 3. August 2007 Autor Teilen Geschrieben 3. August 2007 Tatsächlich kann jeder, der einen berechtigten Anspruch glaubhaft macht, an die Daten des Halters kommen. Aber das ist rechtswidrig ! Das heißt, wenn da einer von der GEZ kommt bzw. etwas von Ihnen kommt, muss ich mich nicht dazu äußern? Beim Auffinden nicht gemeldeter Rundfunkgeräte erweist sich die GEZ als hochgradig kreativ. So kommt es vor, dass sie bei Kfz-Zulassungstellen nachfragt, welche Kfz-Händler Autos für Kfz-Käufer kurzfristig auf sich angemeldet haben. Ziel der Anfragen ist es, von den Kfz-Händlern Gebühren für die Autoradios zu erheben, wohl wissend, dass auch diese Form der Datenbeschaffung rechtswidrig ist. Oder es kommt vor, dass sich die Gebührenbeauftragten in touristischen Kommunen Listenauskünfte über die Zweitwohnungssteuer zu verschaffen versuchen, wieder vorsätzlich unter klarer Missachtung des Steuergeheimnisses. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Honkytonk Geschrieben 3. August 2007 Teilen Geschrieben 3. August 2007 Aber das ist rechtswidrig ! Das heißt, wenn da einer von der GEZ kommt bzw. etwas von Ihnen kommt, muss ich mich nicht dazu äußern? DU musst dich ja auch nicht äussern. Auskünfte aus dem Melderegister durch dritte (also nicht nur die GEZ, sondern durch jede x-beliebigen) sind zulässig. (siehe Melderegisterauskunft) Bei Auskünften zu Kfz-Halterdaten verhält es sich allerdings anders, da greift das § 39 StVG (Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten zur Verfolgung von Rechtsansprüchen). Danach dürfen Daten nur herausgegeben werden wenn sie zur Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr stehen. Dies ist bei Nicht-Zahlen der Rundfunkgebühren meiner Laien-Meinung nicht der Fall. Im Jahr 2003 teilte "unser" Datenschützer in S-H zumindest diese Meinung (Kapitel 14.4, auch wenn es dort um KFZ-Händler ging)... (Angaben ohne Gewähr, da Laien-Meinung) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
geloescht_JesterDay Geschrieben 3. August 2007 Teilen Geschrieben 3. August 2007 Das heißt, wenn da einer von der GEZ kommt bzw. etwas von Ihnen kommt, muss ich mich nicht dazu äußern? Wenn einer von der GEZ kommt, kannst du den ohne mit der Wimper zu zucken draußen im Regen stehen lassen. Auch wenn er sich noch so aufplustert und sonst was erzählt (hört man ja immer wieder): Er hat nicht mehr und nicht weniger Rechte als du. Und dürftest du einfach so in seine Wohnung um dich mal umzusehen? Ein Rundfunkbeauftragter kann von Rundfunkteilnehmern und von Personen, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass sie ein Rundfunkgerät zum Empfang bereithalten, Auskünfte über Grund, Höhe und Zeitraum ihrer Gebührenpflicht verlangen. Auskunft kann auch von Personen verlangt werden, die mit dem Rundfunkteilnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben. Wobei auch diejenigen, die nur ein Radio besitzen und angezeigt haben, nach Auffassung der Landesdatenschutzbeauftragten nicht verpflichtet sind, weitere Auskünfte zu geben. [1] [...] Rundfunkgebührenbeauftragte haben nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) [2] keinerlei hoheitlichen Befugnisse, da ihnen keine Zwangsbefugnisse (das sogenannte Beitreibungsrecht) zustehe. Sie sind beispielsweise nicht befugt, Privaträume gegen den Willen der Bewohner zu betreten. Auch ist kein Befragter verpflichtet, über die oben genannte Auskunft zu Empfangsgeräten in häuslicher Gemeinschaft hinaus Auskunft über Dritte zu geben. Vielmehr ist die Erhebung derartiger Daten ohne Zustimmung datenschutzrechtlich in der Regel unzulässig. Es gibt daher keine Auskunftspflicht hinsichtlich Fragestellungen wie, mit wem man zusammen lebt oder an wen man ein Radio verschenkt hat. P.S. Ich habe schon GEZahlt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
HJST1979 Geschrieben 3. August 2007 Teilen Geschrieben 3. August 2007 @HJST1979: Du bist nicht alleine - weder mit dieser Erfahrung, noch mit deinem Ärger darüber. Die Frist von drei Wochen liegt übrigens leicht über meinen Erfahrungen Der Abgleich der Daten des Einwohnermeldeamts bei der GEZ ist aber wohl rechtens. Zitat aus Wikipedia-GEZ: Eine andere Quelle für Daten sind die Einwohnermeldeämter. Diese leiten gemäß den gesetzlichen Rahmenbestimmungen der jeweiligen Bundesländer An- und Ummeldedaten an die GEZ weiter. So wurden im Jahr 2002 von den bundesdeutschen Meldebehörden über 12 Mio. Datensätze von Bürgern an die GEZ übermittelt. Vorbeugend eine Bitte: Bei allem (gut nachvollziehbaren) Ärger - dieser Thread sollte nicht zum GEZ-Hass-Thread verkommen; die Frage war eine andere... Mich würde zB eine online zitierfähige Quelle interessieren, in welchem Umfang diese Auskunft über die Halterdaten möglich ist. Sowohl allgemein, als auch speziell im Zusammenhang mit der GEZ. Sorry ich wolte natürlich keinen GEZ- Hass- Thread erzeugen, finds nur immer witzig es wird immer wieder über Datenschutz geredet usw. aber manche öffentliche Einrichtung darf da "fast" drüber hinwegsehen *G* Übrigens ich habe auch GEZahlt !! Versteht sich von selbst Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tombazane Geschrieben 3. August 2007 Teilen Geschrieben 3. August 2007 Die GEZ hat Deine Daten/die Deiner Freundin von der Einwohnermeldestelle. Allerdings kann man der Datenweitergabe (mit Ausnahme an staatliche Stellen, leider auch GEZ) widersprechen. Somit dürfen Deine Daten nicht an irgendjemand, auch nicht an jemand der ein berechtigtes Interesse haben könnte, weitergegeben werden. Diese Information wurde mir jedenfalls bei meinem letzten Umzug von der Sachbearbeiterin der Meldestelle gegeben. (Was noch nicht bedeutet, dass es tatsächlich so ist.... ) Die KFZ-Daten, also Personen rausfinden aufgrund von Nummernschildern soll, so hat mir jetzt ein Bekannter (Steuerfahnder!!!) erzählt, durchaus einfach möglich sein, auch als Privatperson. Man muß ein berechtigtes Interesse haben (Fahrerflucht etc). Auch dort kann man der Datenfreigabe widersprechen, es muß wohl aber ein begründetes Begehren sein. Der Steuerfahnder hat z.B. aus Gefährdungsgründen (er gehört zu denen, die mit Polizei-Sondereinheiten Wohnungen stürmen um die Daten zu retten!) ein Recht darauf, dass seine Daten nicht weitergegeben werden. Mir fällt nur leider momentan partout nicht ein, wie die Einrichtung heißt. Bund der Versicherten? Bin mir nicht sicher. Aber so mancher Admin oder Programmierer sollte sich wohl auch als gefährdet einstufen, oder?! sonnige grüße, T. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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