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Benachrichtigung über Datenspeicherung


Beagol

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Hallo,

meine Frau hat unlängst Post von der EURO-PRO Gesellschaft für Data Processing mbH bekonmmen. EURO-PRO GmbH - Professionelle Anschriftenermittlung und mehr...

Darin wird gemäß Â§33 Abs 1 Bundesdatenschutzgesetz darauf hingewiesen, dass zu ihrer Person gespeicherte Daten erstmals übermittelt wurden.

Ich habe mich mit dem Thema Datenschutz noch nie richtig auseinander gesetzt.

Ist dieses Schreiben irgendwie positiv einzuordnen?

Also: Hey! Ich weiß jetzet, dass ich ne Menge Post in den nächsten Tagen bekommen werde.

Gemäß Â§34 kannjeder Betroffen Auskunft darübner verlangen welche Daten über Ihn gespeichert sind. Das hört sich auch gut an. Sagt dieses Getzt auch was über Löschung der Daten?

Oder versteckt sich wieder mal irgendwas fieses dahinter. Alà Rechtanwalt Olaf Tank?

Ich will nur mal eure Meinung dazu hören.

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Hallo,

also mir stellen sich da gleich die Nackenhaare hoch. Positiv ist daran nach meiner Auffassung nichts. Da hat jemand einen Datenbestand über Deine Frau angelegt - oder abgefragt, so würde ich das interpretieren.

Und da würde ich mal ganz schnell nachfragen, welche Daten, zu welchem Zweck - von wem angelegt, von wem abgefragt. UND gleichzeitig sofort der Speicherung und der Weitergabe der Daten widersprechen.

http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/bdsg/bdsg2.htm

ich weiß jetzt nicht, ob Landes - und Bundesrechtliche Datenschutzgesetze sich unterscheiden, der Link bezieht sich wohl auf Berlin. § 14 fand ich sehr interessant.

Hälst Du uns auf dem Laufenden über das was da noch kommt?

lg, T.:)

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Mit Positiv meinte ich, dass das Gesetz greift und ich wenigstens darüber informiert werde, dass meine Daten rausgehen.....

;) ja ja, in der heutigen Datensammelwut-Zeit muß man sich mit den Krümmeln zufrieden geben....

ich komm da echt nicht drüber hin. Wenn ich so´n Brief bekäme, wäre ich ziemlich von der Rolle. Ich glaub, ich wäre schon beim RA...

Nochn Link:

http://www.bfdi.bund.de/cln_030/nn_531946/DE/Oeffentlichkeitsarbeit/Entschliessungssammlung/DuesseldorferKreis/April07Auskunfteien,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/April07Auskunfteien.pdf

lg, T.:)

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Echt klasse! Die Datenmessis geben Auskuft darüber, dass Daten von einem gespeichert werden. Wenn man dann Widerspruch einlegt und das Speichern verbietet ham sie die Grantie, dass die Daten, die sie haben korrekt sind und können sie fürs doppelte verhökern.

Also bist du der Meinung man sollte lieber gar nichts tun? Und somit sein stilles Einverständnis zum Nutzen der Daten geben? Es geht hier nicht um Spam-Mails, die wild an irgendwelche Adressen geschickt werden, in der Hoffnung eine Adresse wird bestätigt. Die Daten die da vorhanden sind, sind nicht durch einen Zufallsgenerator erzeugt worden (oder per Brute-Force).

Nichts tun und hoffen dass die das Interesse an deinen Daten verlieren ist wohl genau der falsche Weg.

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Echt klasse! Die Datenmessis geben Auskuft darüber, dass Daten von einem gespeichert werden. Wenn man dann Widerspruch einlegt und das Speichern verbietet ham sie die Grantie, dass die Daten, die sie haben korrekt sind und können sie fürs doppelte verhökern.

Selten sowas unqualifiziertes gelesen.

Bevor Du hier anfängst Behauptungen über die Arbeitsweise eines hier namentlich genannten Unternehmens aufzustellen, solltest Du vorher evaluieren, ob Deine Beauptungen stimmen. Denn sonst stehst Du ganz schnell dem Vorwurf der üblen Nachrede gegenüber.

Wäre toll, wenn noch was zum Topic geschrieben werden würde. Hat sonst noch wer so einen Brief mal bekommen?

Ich habe gestern per Mail meine Forderungen gestellt.

Leider noch keine Antwort erhalten.

Was ich befürchte ist, dass ich des per Einschriebn und Rückschein machen muß. Was wiederum teuer ist. Kosten, die ich ohne diese Datenerhebung nicht hätte. Oder gibt es eine Möglichkeit sich das wiederzuholen?

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ich würde sagen, auf den Kosten bleibst Du sitzen. Aber ich würde schon aus Gründen der Beweisführung für evtl. weiteren, anstehenden Ärger nur mit Einschreiben und Rückschein arbeiten. Ich weiß nicht, ob T5F mit Frist arbeitet, aber ich würde in jedem Fall eine 14tägige Antwort-Frist setzen. Außerdem würde ich schonmal vorsichtshalber mit dem Datenschutzbeauftragten des Landes (Firmensitz) Kontakt aufnehmen. Vielleicht kennen die diese Firma ja schon aus anderen Anfragen?!

neugierig wie es weitergeht,

lg,T.:)

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Reagiere mit dem o.g. T5F per Post.

Es ist besser, wenn Du auf demselben Medium reagierst.

Es genuegt auch ein guenstigeres Einwurf-Einschreiben. Mit dem dazugehoerigen Einlieferungsbeleg kannst Du auch nachvollziehen (z.B. ueber Deutsche Post | Sendungen verfolgen ) ob Dein Schreiben an den Empfaenger zugestellt wurde.

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  • 1 Monat später...

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