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Geschrieben

Moin Moin It´ler,

habe jetzt Winter 2007-2008 Prüfung jedoch hab ich noch kein Antrag fürs Projekt gestellt, da mein Chef es anscheinend versäumt hat mich darüber zu informieren btw. das Formular zu geben!

1. Ist es noch möglich dies nachzureichen?

Das zweite Problem ist auf dem Anmeldeschein zur Abschlussprüfung steht in dem Abschnitt der Berufsschule das ich dort ein Durschnitt "gut" haben muss 2,49! Den hab ich bisjetzt leider noch nicht erreichtheißt es also ENDE für mich? :(

würde mich über eine Antwort freuen

Grüße

Geschrieben

Hallo,

Moin Moin It´ler,

habe jetzt Winter 2007-2008 Prüfung jedoch hab ich noch kein Antrag fürs Projekt gestellt, da mein Chef es anscheinend versäumt hat mich darüber zu informieren btw. das Formular zu geben!

ich finde das jetzt doch etwas sehr komisch, ich meine Du möchtest doch Deine Ausbildung beenden, Dein Chef ist dafür nicht verantwortlich, sondern alleine Du. Du musst Dich selbst um diese Aufgaben kümmern

1. Ist es noch möglich dies nachzureichen?

Bei mir gab es da eine Frist, wenn der Antrag nicht eingereicht war, war Ende, bzw. man musste 6 Monate später dann die Prüfung machen

Das zweite Problem ist auf dem Anmeldeschein zur Abschlussprüfung steht in dem Abschnitt der Berufsschule das ich dort ein Durschnitt "gut" haben muss 2,49! Den hab ich bisjetzt leider noch nicht erreichtheißt es also ENDE für mich? :(

Der Notendurchschnitt war bei mir nur relevant, da ich verkürzt habe, aber frag da am Besten bei der IHK nach

HTH

Phil

würde mich über eine Antwort freuen

Grüße

Geschrieben

na klar muss ich mich "auch" drum kümmern, doch die IHK schickt die anmeldung automatisch an dein Betrieb!

na Super, das ist wohl wirklich das ende :upps :rolleyes:

Das wird mein Chef nicht mitmachen...sind auch zzt. Ferien!

Was solls ich ruf da an btw. schreib ich ne Mail, aber wie es aussieht hab ich ver****t ..

adiozz

Geschrieben

Was solls ich ruf da an btw. schreib ich ne Mail, aber wie es aussieht hab ich ver****t ..

Nun bleib mal locker!

1. Ruf deine dir zuständige IHK an und erkläre denen den Sachverhalt. Bei uns kommt es auch schon mal vor, dass ein Antrag erst eine Woche später eintrudelt (Krankheit usw.)

2. Der Notendurchschnitt ist, soweit ich dich verstanden habe, uninteressant, da du keine Verkürzung beantragt hast. Ist das Richtig? Falls doch, so sind diese 2,49 eine Richtlinie. Die Berufsschule hat in den meisten Fällen Handlungsspielraum. Wenn deine Lehrer glauben, dass du die vorgezogene Prüfung schaffst, können sie die den Antrag unterschreiben.

Geschrieben

hey,

nene habe nicht verkürzt und habs nun auch geklärt hab noch bist zum 30.08.2007 Zeit es einzusenden...!!

Das mit dem Durchschnitt werde ich nochmal mit meinem Lehrer abschnacken der ist zzt. echt mieß... ich muss eben reinhauen...!

Ambesten heute schon anfangen....

also danke nochmals für die Antworten bis zum nächsten mal ...

grüße

Geschrieben

Also soweit ich weiß ist dein Notendurchschnitt "egal", wenn du nicht verkürzt. Wenn der der Schnitt echt unter 2,5 liegen müsste, hätte damals vermutlich die Hälfte meiner Berufsschulklasse nicht an der Prüfung teilnehmen dürfen :D

Geschrieben

was für ein Antrag ist das denn?

Wann genau hast du denn Prüfung?

Ich habe nächstes Jahr im Mai/Juni Prüfung.

Muss man da jetzt schon einen Antrag einreichen?

Gruß

Geschrieben

Frag besser schon im Dezember/Januar nach weil NRW beispielsweise dieses Jahr recht früh Ferien hatte und auch dementsprechend die Anträge früh da sein mussten. Anfang Februar wurde mein Antrag beispielsweise schon genehmigt.

Geschrieben

ich finde das jetzt doch etwas sehr komisch, ich meine Du möchtest doch Deine Ausbildung beenden, Dein Chef ist dafür nicht verantwortlich, sondern alleine Du. Du musst Dich selbst um diese Aufgaben kümmern

Das sehe ich ein wenig anders, denn der Ausbilder hat die Pflicht, den Azubi rechtzeitig zur Prüfung anzumelden!

Geschrieben
Das sehe ich ein wenig anders, denn der Ausbilder hat die Pflicht, den Azubi rechtzeitig zur Prüfung anzumelden!

Ach, echt???

Hast du für diese Aussage auch eine zuverlaässige Quelle?

Gib die bitte kurz bekannt, das ist sicher für viele interessant.

Geschrieben

Selbstverständlich kann ich das:

§ 14 (1) Nr. 1 BBiG:

"Ausbildende haben

1. dafür zu sorgen, dass den Auszubildenden die

berufliche Handlungsfähigkeit vermittelt wird,

die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich

ist, und die Berufsausbildung in einer

durch ihren Zweck gebotenen Form planmäßig,

zeitlich und sachlich gegliedert so durchzuführen,

dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen

Ausbildungszeit erreicht werden kann,…"

Das heißt meineserachtens, dass es sich hierbei um die Pflicht des Ausbilders handelt, die Azubis rechtzeitig zur Prüfung anzumelden!

Wenn ein Ausbilder die Pflicht hat, Ausbildungsverträge bei der IHK unmittelbar nach Abschluss eintragen zu lassen, dann gehört auch rechtzeitige Anmeldung zur Prüfung dazu.

Davon mal abgegsehen, habe ich selber den Ausbilderschein und kann daher ein einigermaßen fachlich-versiertes Statement dazu abgeben:D

Aber mal ernsthaft: Wenn ein Azubi sieht, dass sein Ausbilder gepennt hat, sollte dieser schon handeln und den Ausbilder dazu auffordern, endlich mal was zu tun. ;)

Aber in diesem Fall scheint ja alles geklärt zu sein:)

Geschrieben
Aber mal ernsthaft: Wenn ein Azubi sieht, dass sein Ausbilder gepennt hat, sollte dieser schon handeln und den Ausbilder dazu auffordern, endlich mal was zu tun.

Das denke ich aber auch! Bei uns war es damals so, dass es fast Thema Nummer 1 in der Schule war, wer wann seine Einladung erhalten hat. Ich weiß noch, dass meine recht spät kam und ich daher auch mal nachgefragt habe. Ist ja eigentlich kein Ding oder? Schließlich weiß man ja, das sowas auf einen zukommt :)

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