Ikoone Geschrieben 16. August 2007 Teilen Geschrieben 16. August 2007 Hallo Leute, ich bin nun seit September 2004 bei meinem Momentanen Arbeitgeber(Deutscher Konzern) und will nun kündigen um zu einem anderen zu wechseln. Vertraglich ist meine Kündigungsfrist 4 Wochen zum Monatsende. Ich kann als zum 01.10.07 in der neuen Firme anfangen. Ist es ausreichend wenn ich die Kündigung so schreibe (Einschreiben mit Rückschein) Momentanen Firma - Personalabteilung - Eine Straße 1 0190 Eine Stadt Mein Name Meine Straße Meine PLZ und Ort Personalnummer: XXXXXXXXXXXXX Betreff: Kündigung des Arbeitsverhältnisses Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit Kündige ich meinen Arbeitsvertrag fristgerecht zum 31.09.2007. Bestätigen Sie mir dies bitte kurz schriftlich. Mit freundlichem Gruß, Mein Name Was haltet ihr davon? Ich benötige die schriftliche Bestätigung da ich über die Firma Vergünstigungen bekomme die ich erst nach einer Korrekten Eintragung der Kündigung im SAP abbestellen kann. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 16. August 2007 Teilen Geschrieben 16. August 2007 Ist es ausreichend wenn ich die Kündigung so schreibe Das ist ausreichend, ja, mehr musst Du nicht schreiben. Aaaaber: Kleinigkeit: "Betreff:" schreibt man nicht mehr, ist aber unerheblich. Wichtig: Kündige fristgerecht zum 30.09., sonst wird die Kündigung möglw. nie wirksam, da es keinen 31.September gibt. Und wenn das doch jemals so sein sollte und die Zeitrechnung nicht von vorn beginnt, schon gar nicht im Jahr 2007. Hast Du wirklich 4 Wochen Kündigungsfrist zum Monatsende? bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ikoone Geschrieben 17. August 2007 Autor Teilen Geschrieben 17. August 2007 Ahh ja danke für den Tip mit dem Datum. Darauf habe ich echt nicht geachtet. Zur Kündigungsfrist enthält mein Arbeitsvertrag den folgenden Passus: Es gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende. Verlängert sich die Kündigungsfrist aufgrund gesetzlicher oder sonstiger rechtler Bestimmungen für eine der beiden Seiten, so gilt die verlängerte Frist für die andere Seite in gleicher Weise. Laut Wikipedia sehen die Gesetzlichen Kündigungsfristen wie folgt aus: 1. 2 Jahre bestanden hat, 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats, 2. 5 Jahre bestanden hat, 2 Monate zum Ende eines Kalendermonats, 3. 8 Jahre bestanden hat, 3 Monate zum Ende eines Kalendermonats, 4. 10 Jahre bestanden hat, 4 Monate zum Ende eines Kalendermonats, 5. 12 Jahre bestanden hat, 5 Monate zum Ende eines Kalendermonats, 6. 15 Jahre bestanden hat, 6 Monate zum Ende eines Kalendermonats, 7. 20 Jahre bestanden hat, 7 Monate zum Ende eines Kalendermonats. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 17. August 2007 Teilen Geschrieben 17. August 2007 Ok, dann soweit klar. Meine Nachfrage bzgl. der Kündigungsfrist deshalb, weil 1 Monat nicht gleich 4 Wochen und wenn jemand "knapp" kündigt, kann er/sie mit vier Wochen böse reinfallen. bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tombazane Geschrieben 17. August 2007 Teilen Geschrieben 17. August 2007 kurze Frage: kündigt man seinen Arbeitsvertrag oder sein Arbeitsverhältnis? :confused: T. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
starry Geschrieben 20. August 2007 Teilen Geschrieben 20. August 2007 Egal. Das eine kann nicht ohne das andere. Gruß Starry Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
geloescht_JesterDay Geschrieben 21. August 2007 Teilen Geschrieben 21. August 2007 (Einschreiben mit Rückschein) Einfach ausdrucken, unterschreiben und in der Personalabteilung abgeben (wenn die nicht ganz woanders ist). Das ganze (Die Abgabe der Kündigung) schriftl. bestätigen lassen. Kommt für dich viel billiger und spart mind. 1 Tag. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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